Zitat:Vor 13 Jahren schon hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen den Bürgern zwei zentrale Instrumente der direkten Einmischung in die Hand gelegt: .Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Mit quälenden Quoren und allerhand bürokratischen Pflichten versehen, kann diese Form der Basisdemokratie jedoch Stadtrat und Verwaltung kaum gefährlich werden. In Großstädten müssen Initiatoren von Bürgerentscheiden 20 Prozent aller Wahlberechtigten an die Urne bringen - mancher Oberbürgermeister wäre froh, wenn er mit solchen absoluten Zahlen insAmt gehoben worden wäre.
So ist es wenig verwunderlich, dass 40 Prozent aller Bürgerbegehren scheitern.