NZZ-Artikel von
Fritz Sager, Professor für Politikwissenschaft am Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern, und
Adrian Vatter, Professor für Politikwissenschaft am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern.
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www.nzz.ch]
Zitat:
Hauptgrund für die steigende Kollisionsgefahr liegt in der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Kantone in den letzten 150 Jahren.
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die Stimme eines Bürgers von Appenzell Innerrhoden rund 44 Mal mehr Gewicht hat als die eines Zürchers
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Seit 1848 sind insgesamt neun Verfassungsänderungen am Ständemehr gescheitert. Der umgekehrte Fall (zustimmendes Ständemehr gegen verwerfendes Volksmehr) traf dreimal zu
Aus der Sicht des demokratischen .Gleichheitsprinzips ist ein Ständemehr abzulehen. Wie der Artikel aufzeigt verfehlt es aber auch seine Schutzwirkung gegenüber sprachlichen und urbanen Minderheiten. Die Stimmenungleichheit wird durch die demographische Entwicklung weiter verschärft.
Andererseits fallen die neun Fälle in denen das Volksmehr am Ständemehr scheiterte, das Ständemehr also wirksam wurde, bei insgesamt
569 Initativen und Referenden nicht wirklich ins Gewicht, wenn es auch im Einzelfall ärgerlich ist. Wenn es nicht mehr als eine Feigenblattfunktion hat, könnte es aber auch ganz abschaffen und durch das reine
Mehrheitsprinzip ersetzen.
Reformvorschläge
verschiedene Gewichtungsmodelle sind in der Debatte
demgegenüber steht die stärkere Gewichtung des Volksmehrs
Zitat:
Als ernstzunehmendes Argument gegen die Gewichtungsmodelle gilt anzumerken, dass diese am Föderalismusprinzip kratzen, welches die Gleichbehandlung alle Kantone verlangt. Besser wäre in diesem Sinne, wenn statt den Einfluss der Stände einzuschränken, die Stimme des Volkes stärker gewichtet würde. Etwa indem eine qualifizierte Mehrheit von beispielsweise 55 Prozent der Stimmberechtigten die Stände überstimmen könnte.
Problematisch ist natürlich, dass die Stände gegen eine Abschaffung oder Reform des Ständemehrs stimmen:
Zitat:
Mehrere Vorschläge wurden nach der EWR-Abstimmung 1992 präsentiert. Diese Vorlage scheiterte nur knapp am Volksmehr (49.7 Prozent), aber sehr klar am Ständemehr (16 Kantone stimmten Nein, 8 Ja).
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.13 15:07.