Zitat:Die Regierung Kretschmann ist in der neuen Situation nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden.
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Wenn man in solchen Fällen eine Kündigung nicht erlauben würde, dann kann eine Mehrheit, die einmal an der Macht ist, langfristige Verträge ohne Kündigungsrecht abschließen, an die man auf Dauer gebunden wäre. Das ist demokratietheoretisch höchst zweifelhaft.
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Man musste deshalb auf einen allgemeinen Rechtsgrundsatz zurückgreifen. Der lautet: Entscheidungen werden nur für die gegebenen Umstände getroffen. Wenn sich die Umstände wesentlich ändern, dann kann man Entscheidungen oder Verträge aufheben oder kündigen.
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Wir haben erste Versuche unternommen und müssen uns jetzt klarmachen, was es bedeutet, wenn sich tatsächliche Gegebenheiten, die einer Volksabstimmung zugrunde lagen, auf einmal ändern. In der Schweiz geht man damit viel selbstverständlicher um. Dort ist es klar, dass bei einer Änderungen der Umstände die alte Volksabstimmung nicht mehr bindet, dass man dann eine neue machen kann. In Deutschland gilt grundsätzlich das Gleiche. Dann kann entweder das Parlament entscheiden, oder man kann das Volk noch einmal vor dem Hintergrund der neuen Entwicklungen befragen.