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Hintergründe, Wissenschaft
23.12.2012 21:05

[BW] Volksabstimmung zu S21 nicht mehr verbindlich?

[external link www.kontextwochenzeitung.de]

Interview von Hermann G. Abmayr mit Joachim Wieland*
Zitat:
Die Regierung Kretschmann ist in der neuen Situation nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden.
...
Wenn man in solchen Fällen eine Kündigung nicht erlauben würde, dann kann eine Mehrheit, die einmal an der Macht ist, langfristige Verträge ohne Kündigungsrecht abschließen, an die man auf Dauer gebunden wäre. Das ist demokratietheoretisch höchst zweifelhaft.
...
Man musste deshalb auf einen allgemeinen Rechtsgrundsatz zurückgreifen. Der lautet: Entscheidungen werden nur für die gegebenen Umstände getroffen. Wenn sich die Umstände wesentlich ändern, dann kann man Entscheidungen oder Verträge aufheben oder kündigen.
...
Wir haben erste Versuche unternommen und müssen uns jetzt klarmachen, was es bedeutet, wenn sich tatsächliche Gegebenheiten, die einer Volksabstimmung zugrunde lagen, auf einmal ändern. In der Schweiz geht man damit viel selbstverständlicher um. Dort ist es klar, dass bei einer Änderungen der Umstände die alte Volksabstimmung nicht mehr bindet, dass man dann eine neue machen kann. In Deutschland gilt grundsätzlich das Gleiche. Dann kann entweder das Parlament entscheiden, oder man kann das Volk noch einmal vor dem Hintergrund der neuen Entwicklungen befragen.

Ähnlich gelagert war damals der Fall der Waldschlößchenbrücke in Dresden, wo trotz signifikanter Änderung der Bedingungen (Aberkennung des Welterbetitels) ein neuer Bürgerentscheid trotz ausreichender demokratischer Qualifikation von der Justiz nicht zugelassen wurde.
In Baden-Würtemberg wird es ungleich schwerer sein einen neuen Volksentscheid herbeizuführen, weil schon der erste eine Hilfskonstruktion war und die grün-rote Landesregierung die Reform der Volksgesetzgebung verschleppt.


*Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Speyer. Er und sein Kollege Georg Hermes von der Goethe-Universität in Frankfurt gelten als die Väter der Volksabstimmung zu Stuttgart 21.

Die beiden haben 2010 im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion dazu ein Gutachten erstellt. Der sperrige Titel: "Rechtliche Möglichkeiten des Landes Baden-Württemberg, die aus dem Finanzierungsvertrag 'Stuttgart 21' folgenden Verpflichtungen durch Kündigung oder gesetzliche Aufhebung auf der Grundlage eines Volksentscheides zu beseitigen".

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23.12.2012 21:05


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