Zitat:Die Behauptung, E-Voting sei wasserdicht, veranlasste mich zu einer entsprechenden E-Mail-Nachfrage bei Thomas Abegglen, Sprecher der Bundeskanzlei,:
* Entsprechen diese Aussagen («Wasserdichte E-Voting-Systeme», «Wahlgeheimnis gewahrt», «mehrfache Stimabgabe nicht möglich») allein Ihrer persönlichen Überzeugung oder handelt es sich um eine offizielle Position des Bundes (Bundesrat? Bundeskanzlei?) und gibt es dazu zugängliche Quellen?
* Was hat sich im Vergleich zum bundesrätlichen E-Voting-Bericht vom Mai 2006, in dem von «hohen Risiken» die Rede war, geändert?
* Wie findet eine unabhängige Kontrolle von E-Voting statt, das in der Schweiz bislang als «Black Box» ausgestaltet ist und insbesondere nicht auf quelloffener Software basiert? Wie kann ich als Stimmbürger und Wähler den korrekten Ablauf von Abstimmungen und Wahlen per E-Voting nachvollziehen, genauso wie bei herkömmlichen Abstimmungen und Wahlen mittels Stimm- und Wahlzetteln?
Meine Anfrage wurde prompt, wenn auch inhaltlich enttäuschend beantwortet: Thomas Abegglen betonte, E-Voting nie als wasserdicht bezeichnet zu haben und untersagte mir im Übrigen, seine harsche Antwort auf meine «Bürgermail» weiterzuverbreiten.
Er lehnte eine inhaltliche Diskussion meiner Fragen ab und verwies mich stattdessen auf die wenig aussagekräftige und in weiten Teilen nicht aktuell gehaltene «Vote électronique»-Website der Schweizerischen Bundeskanzlei. Die Nervosität, die meine Anfrage bei der Schweizerischen Bundeskanzlei offensichtlich auslöste, ist erstaunlich, zeigt aber auch, dass die Problematik der E-Voting-Sicherheit durchaus erkannt wurde.