Zitat:Allerdings ist zwischen der Schweiz und der EU ein ziemlich großes Machtungleichgewicht festzustellen, das sich vermehrt auswirkt. So fordert etwa die EU künftig automatisch ihr Recht in allen Bereichen zu übernehmen, die von den bilateralen Verträgen abgedeckt sind. Dies entspricht nicht den Gepflogenheiten bei internationalen Verträgen.
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Formell sind die Volksrechte durch die Teilnahme am Binnenmarkt nicht eingeschränkt. Allerdings setzt die Guillotine-Klausel faktische Grenzen: dieser Klausel zufolge würden die bilateralen Verträge des ersten Pakets von 1999 durch die EU gekappt, wenn die Schweiz eines der Abkommen dieses Pakets kündigt. Die Klausel ist wiederum Ausdruck des bestehenden Machtungleichgewichts.
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(zum Engagement der Gegner der Ausschaffungsinitiative)
Man kann Geld durch echtes Engagement wettmachten – und davon war bei den Gegnern der Initiative eindeutig zu wenig zu sehen. Man sollte halt wissen, ob einem etwas wirklich wichtig ist oder nicht. Entweder man engagiert sich oder lässt nachher das Jammern. Zudem waren die Argumentationen der Gegner nicht immer nützlich. Es genügt nicht, nur darauf hinzuweisen, dass die der Annahme der Initiative eine Ungleichbehandlung zwischen Ausländern und Einheimischen zur Folge hat. Diese Ungleichbehandlung gibt es ja so oder so und zwar in allen Ländern. Man hätte viel konkreter die Meinungen der Befürworter aufgreifen müssen, um diese konkret anzugehen. Unglücklich waren zudem die Forderungen nach einer Ungültigerklärung der Initiative. Solche Forderungen erklären die Stimmberechtigten in gewissen Fragen für unmündig. Dass sich die Freude darüber bei den Wählerinnen und Wählern in Schranken hält, ist nachvollziehbar. Am Abstimmungssonntag wurden diese Forderungen, kurz nach der Bekanntgabe der Resultate im Schweizer Fernsehen, wieder erhoben. Ungeschickter kann man meines Erachtens nicht argumentieren.