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Und nun ist die Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe.
Sie ist kein Beharren, sondern eine Gier und eo ipso unerfüllbar,
daher in sich unglücklich und muß also andere unglücklich machen.
Unfehlbar gerät man dabei in die Hände sowohl ehrgeiziger und
erhaltungsbedürftiger Dynastien als einzelner 'großer Männer' usw.,
das heißt solcher Kräfte, welchen gerade an dem Weiterblühen der
Kultur am wenigsten gelegen ist.

Jacob Burckhardt - Weltgeschichtliche Betrachtungen, S. 73
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28.09.2005 12:44

[Mehr-Demokratie-Hamburg] Zweite Bewertung der CDU-Pläne gegen Volksentscheid

Mehr Demokratie e.V. - Landesverband Hamburg
Hamburg, den 26.09.2005:

Zweite Bewertung der von der CDU geplanten Änderungen des neuen
Hamburger Wahlrechts nach genauerer Kenntnis der geplanten Änderungen.

(ersetzt unsere Bewertung vom 25.09.2005)

Nach einem Gespräch mit Dirk Fischer und Bernd Reinert am Sonntag,
25.9.2005, sind Korrekturen an unseren bisherigen Informationen über die
geplanten Wahlrechtsänderungen vorzunehmen. Die vernichtende
Gesamtbewertung bleibt, weil das Kumulieren und Panaschieren zwar
weiterhin möglich sein soll, aber der Einfluss der Wähler auf die
personelle Zusammensetzung der Parlamente praktisch vollständig
unterbunden wird. Die Veränderung ist damit schlimmer als befürchtet,
weil hier auch ein Einfluss vorgetäuscht wird, der tatsächlich nicht
besteht.

Wahlrecht für die Bezirksversammlungen

Anders als bisher angenommen soll auf den Bezirkslisten auch kumuliert
und panaschiert werden können. Ansonsten sollen die alten Regelungen
wieder gelten (keine Wahlkreise, 5 % Hürde) und die
Bezirksversammlungswahlen von den Europawahlen getrennt und wie bisher
am Tag der Bürgerschaftswahlen stattfinden (näheres siehe
Parteitagsantrag der CDU). Der Einfluss des Wahlvolks darauf, welche
Kandidaten auf den Listenvorschlägen der Parteien ihn im Parlament
vertreten, wird jedoch wie bei den Bürgerschaftswahlen, siehe unten,
faktisch vollständig beseitigt.

Welche politischen Auswirkungen sind zu erwarten?

Ziel des geltenden Wahlrechts für die Bezirksversammlungen (es gilt im
Prinzip das Bürgerschaftswahlrecht) war die indirekte kommunalpolitische
Stärkung der Bezirke und die Öffnung der örtlichen Parteigliederungen
mit stärkerer Bindung an die Menschen in den einzelnen Stadtteilen.
Parteien ohne starke kommunalpolitische Ebene verlieren die Bodenhaftung
und haben es schwerer bei der Gewinnung leistungsfähiger,
bürgerorientierter aktiver Mitglieder und Vertreter. Als Hauptursache
für die Schwäche der Hamburger SPD gilt die verloren gegangene Bindung
an die Menschen vor Ort. Die Stärke der CSU in Bayern liegt dagegen in
ihrer starken kommunalpolitischen Verwurzelung. Hauptsächlich deswegen
ist sie die einzig verbliebene echte Volkspartei in Deutschland.

Mit der geplanten Wahlrechtsänderung auf Bezirksebene beschädigt die
Hamburger CDU also nicht nur ihre eigene ohnehin schwache
kommunalpolitische Basis, sondern verbaut auch sich bessere Chancen,
kommunalpolitisch erfahrene Persönlichkeiten als Nachwuchs für die
Bürgerschaft zu gewinnen. Kurzsichtiges Denken in innerparteilichen
Machtkartellen ist die Ursache für dieses der Entwicklung der eigenen
Partei und der Demokratie schädliche Verhalten. Für die Ausbildung
leistungsfähiger volksnaher Hamburger Parteien würde das langfristig
wohl mehr negative Folgen haben als die geplanten Wahlrechtsänderungen
auf Landesebene.

Der Verzicht auf Wahlkreise für die Bezirksversammlungswahlen wird auch
zur politischen Schwächung der Bezirksversammlungen führen, also das
Gegenteil dessen bewirken, was mit der Bezirksverwaltungsreform gewollt
wird. Da Hamburg eine Einheitsgemeinde ist, bleibt die Bürgerschaft
letztendlich immer in der kommunalpolitischen Verantwortung. Die
Wahlkreisabgeordneten für die Bürgerschaft werden sich deshalb immer
viel stärker mit kommunalpolitischen Themen befassen und dort auch ihre
politische Profilierung suchen als solche Landtagsabgeordnete in
Flächenländern mit echten kommunalen Entscheidungsträgern. Durch
Wahlkreisabgeordnete in den Bezirksversammlungen, die aus kleiner
geschnittenen Wahlkreisen kommen kann dieser Gefahr des
_kommunalpolitischen Unterbutterns_ der Abgeordneten der
Bezirksversammlungen, begegnet werden. Das war der wichtigste Grund für
die Einführung dieser Wahlkreise.

Wahlrecht für die Bürgerschaft

Es ist nun klar, was geändert werden soll. Das Kumulieren und
Panaschieren mit jeweils 5 Stimmen wird zwar erhalten bleiben aber
praktisch keine Auswirkungen mehr haben

Wie ist das möglich? Schon kleine wahlrechtstechnische Änderungen können
große Wirkungen entfalten. Die CDU - Vorderen haben sich für die
größtmögliche Hürde entschieden: Will z.B. ein Kandidat mit einem
hinteren Platz auf der Landesliste in die Bürgerschaft kommen, dann
benötigt er oder sie etwa 78000 Stimmen um ins Parlament zu kommen.
Diese Hürde ergibt sich aus den insgesamt abgegebenen Stimmen geteilt
durch die Zahl der über die Landesliste zu wählenden Abgeordneten
(Wahlbeteiligung etwa 65 %, also etwa 780000 Wähler mit je 5 Stimmen
und 50 über die Landesliste zu wählende Abgeordnete). In den Wahlkreisen
wäre die Hürde deutlich schwieriger zu nehmen. Dort würde man im Mittel
mit etwa 55000 Stimmen zwar weniger Stimmen benötigen, um von einem
hinteren Listenplatz den Sprung ins Parlament zu schaffen, aber es gibt
im Wahlkreis auch sehr viel weniger Wähler. Im Mittel der 17 Wahlkreise
werden bei einer Wahlbeteiligung von 65 % pro Wahlkreis etwa 46.000
Menschen wählen und maximal 230000 Stimmen abgeben. Die bisherige
Möglichkeit des Wählers, insbesondere auf der Wahlkreisliste seine
Parlamentsvertreter auszusuchen, wird eine theoretische. Das Kernziel
des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts wird damit faktisch
vollständig ausgehebelt.

In Österreich wird nach dem gleichen Prinzip auf den Landeslisten bei
den Wahlen zum Nationalrat (entspricht unserem Bundestag) verfahren. Ein
Einfluss des Wählers auf die Auswahl der Abgeordneten findet praktisch
nicht statt.

Es ist also wahltechnisch sehr leicht, den Einfluss der Wählerinnen und
Wähler auf Veränderungen der Listenvorschläge der Parteien gegen Null zu
fahren und dennoch den Schein des Kumulierens und der geringen Änderung
zu wahren. Die Menschen dieser Stadt und die Parteibasis sollen über die
tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Modifizierung des Wahlrechts
getäuscht werden. Wie zu uns durchsickerte, wollte Jürgen Echternach auf
der Landesliste das Kumulieren und Panaschieren überhaupt abschaffen.
Das wäre wohl auch ein Stück ehrlicher gewesen als kumulierende
Scheinregelungen.

Fazit: Auch auf Bürgerschaftsebene wird das geltende Wahlrecht faktisch
abgeschafft und mit einer Alibihülle versehen. Die völlig
wirklichkeitsfremden Modellrechnungen der CDU dienen einzig der
Täuschung der Öffentlichkeit und der eigenen Parteibasis. Die Behauptung
von Bernd Reinert und Dirk Fischer, die Philosophie des Volksentscheids
bliebe erhalten, ist eine ziemlich unverschämte politische Heuchelei.
Durch die tatsächliche Blockierung des Wählereinflusses darauf, welche
Personen und nicht nur welche Parteien sie in den Parlamenten vertreten,
wird dieser Volksentscheid von den Füssen auf den Kopf gestellt. Das hat
nichts mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Parlamente zu tun,
sondern dient einzig dem Erhalt der verkrusteten parteiinternen
Machtstrukturen. Vor allem sie sind für das ständig sinkende Ansehen der
Parteien und ihrer Politiker verantwortlich. Das Wahlrecht der
Volksinitiative wurde konzipiert um diese demokratiegefährdende
Entwicklung aufzuhalten.

Das Vorgehen der CDU-Führung ist eine krasse Missachtung und Beleidigung
der Wählerinnen und Wähler dieser Stadt und ein Anschlag auf den
demokratischen Grundkonsens dieser Republik. Dazu gehört nicht nur die
Achtung und der Respekt vor den Entscheidungen des Volkes, sondern auch
die ungeschriebene Vereinbarung, Wahlrechtsänderungen nur
parteiübergreifend mit verfassungsändernden Mehrheiten durchzuführen.
Über 20 Jahre hat die Hamburger CDU unter der Führung von Jürgen
Echternach auch mit diesem Argument jede Wahlrechtsreform in dieser
Stadt verhindert. Zentrale Fragen der Gestaltung unserer Demokratie
werden in Geheimzirkeln vorbereitet und in Hauruckverfahren durch
Parteigremien gepeitscht. Hat diese Partei nichts aus dem demokratischen
Desaster gelernt, dass zur Wiederholung der Bürgerschaftswahl im Jahre
1993 führte?

Die Beschlussvorlage für den CDU-Landesparteitag am Dienstag geht auf
die entscheidende Änderung des Wahlrechts nur verklausuliert ein und
verschweigt die faktische Blockierung des Wählereinflusses auf die
Auswahl ihrer Abgeordneten.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Manfred Brandt


PS: Die beigefügte Beschlussvorlage für den CDU Landesparteitag für den
morgigen Parteitag dient vorab Ihrer Information.
[external link www.faires-wahlrecht.de]
desparteitag.pdf

[external link www.mehr-demokratie-hamburg.de]
[external link www.faires-wahlrecht.de]




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.06 16:44.

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28.09.2005 12:44


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