Presseerklärung des Hamburgisches Verfassungsgerichts
Ruhen der Volksinitiativen - Einigung vor dem Verfassungsgericht
(24.08.2005) In dem Verfahren der Volksinitiativen „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“, „Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ und „VolXUNI – Rettet die Bildung“ (Az: HVerfG 3/05) haben sich die Beteiligten in der heutigen mündlichen Verhandlung darauf geeinigt, dass die von den Initiativen eingeleiteten Verfahren der Volkswillensbildung während des gerichtlichen Verfahrens ruhen.
Das Verfahren betrifft die Frage, ob für die Volksinitiativen, die zwischen Oktober 2003 und Januar 2005 begonnen wurden, bereits das Volksabstimmungsgesetz in der durch Gesetz vom 4. Mai 2005 geänderten Fassung gilt.
Danach kann die Unterschriftensammlung für Volksbegehren nicht mehr durch die Initiative selbst erfolgen, sondern liegen Eintragungsformulare bei den zuständigen Dienststellen aus bzw. können zur Briefeintragung angefordert werden. Auch können
Volksentscheide nach der Neuregelung
nicht mehr mit Wahlen zur Bürgerschaft, zum Bundestag oder zum Europäischen Parlament verbunden werden.
Die Volksinitiativen begehrten darüber hinaus u.a. die Feststellung, dass bis zu einer Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts die laufenden Volksgesetzgebungsverfahren ruhen, also zunächst keine Fristen laufen. Auf diese Frage war die mündliche Verhandlung beschränkt.
Rückfragen an:
Hamburgisches Verfassungsgericht
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Dr. Thomas Kuhl-Dominik
Tel: (040) 428 43 5622
E-Mail: Thomas.Kuhl-Dominik(at)lsozg.justiz.hamburg.de
Mehr Demokratie in Hamburg dazu:
„Die direkte Demokratie in Hamburg hat einen Teilerfolg errungen,“ erklärte Dr. Jürgen Mackensen, Sprecher der Volksinitiativen zur Rettung des Volksentscheids zu der heutigen, vom Verfassungsgericht angeregten, Einigung mit dem Senat über das weitere Verfahren. Einigkeit herrschte insbesondere darüber, dass während der von Initiativen und Bürgerschaftsfraktionen der SPD und GAL angestrengten Verfahren gegen das verschlechterte Volksabstimmungsgesetz, die Volksbegehren zur Rettung der HWP (VolxUni), für die Verbindlichkeit von Volksentscheiden (Hamburg stärkt den Volksentscheid, HsdV) und für ein faires Volksabstimmungsgesetz (Rettet den Volksentscheid, RdV) bis zum Urteilsspruch der Verfassungsrichter im 1. Quartal 2006 ruhen. „Das Vorhaben des Senates, das Volksabstimmungsgesetz ohne Rücksicht auf bereits laufende Initiativen, ohne Übergangsvorschriften, zu ändern, ist gescheitert,“ so Mackensen.
Hintergrund:
Der CDU-geführte Senat (Regierung von Hamburg) hat mit der
Amtseintragung und dem
Kopplungsverbot mit Wahlen die Erfolgschancen von Volksbegehren auf unfaire Weise erheblich beschnitten, da dadurch einerseits die Überwindung des Zulassungsquorums beim Volksbegehren und die Überwindung des
undemokratischen Zustimmungsquorums erschwert wird.
1998 war zusammen mit der Bundestagswahl das Volksbegehren zur Einführung des Bürgerentscheids erfolgreich, das Volksbegehren zur Verbesserung der Volksgesetzgebung scheiterte damals nur knapp an der
undemokratischen 2/3-Mehrheitserfordernis für die Änderung der Verfassung. Derartige Initiativen sind der Hamburger CDU offenbar ein Dorn im Auge und sollen durch unfaire Verfahrensgestaltung präventiv kalt gestellt und die mitbestimmungswilligen Bürger frustriert werden.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.06 16:49.