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14.12.2013 21:52

[TH] 10. Jahrestag der Volksbegehrens-"Reform" in Thüringen

Bündnis Mehr Demokratie in Thüringen
Pressemitteilung

10. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen
Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig die Reform beschlossen
Hürden für Volksbegehren weiter absenken!


Am morgigen Mittwoch (13.11.) jährt sich zum zehnten Mal die Entscheidung
des Thüringer Landtages über eine Reform der Volksbegehren und
Volksentscheide in Thüringen. Daran erinnert das Bündnis für Mehr Demokratie e.V.
in Thüringen, das diese Reform mit einem Volksbegehren im Jahr 2000
angestoßen hatte.

Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig eine Verfassungsreform
beschlossen und damit die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene
gesenkt. Zuvor hatten 387.469 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren
unterzeichnet. Auf Antrag der Landesregierung wurde das Volksbegehren jedoch
im September 2001 vom Thüringer Verfassungsgericht für unzulässig erklärt.

Danach haben die Landtagsfraktionen neun Monate lang über eine Reform
verhandelt und den Kompromiss schließlich zum Gesetz erhoben.

"Die Verfassung war in Sachen direkter Demokratie in schlechter Verfassung.
Die Bürger haben mit ihren Unterschriften ihren Reformwillen auf den Tisch
des Landtages gelegt“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Mehr
Demokratie-Bündnisses. "Zustande konnte die Reform jedoch nur kommen, weil
die Fraktionen kompromissbereit waren. So haben Bürger und Parlament
gemeinsam für diese Sternstunde der Demokratie gesorgt.“

Mit der Reform wurde die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 14 auf 10
Prozent und das Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze
von 33 auf 25 Prozent gesenkt. Zudem wurde das Durchführungsgesetz
novelliert und damit beispielsweise die Kostenerstattung für Initiativen und
ein Abstimmungsheft vor Volksentscheiden festgeschrieben. Die Hürde für den
Bürgerantrag, mit dem das Parlament lediglich verpflichtet werden kann, sich
mit einem Thema zu befassen, wurde von 120.000 auf 50.000 Unterschriften
abgesenkt.

"Zehn Jahre nach der Reform wäre es an der Zeit, die Volksrechte erneut auf
den Prüfstand zu stellen“, so Beck. "Die Hürden sollten weiter abgesenkt und
das Finanztabu für Volksbegehren mindestens gelockert werden.“ In der Hälfte
der Bundesländer seien die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene
mittlerweile niedriger als in Thüringen. Auch seien finanzwirksame
Volksbegehren etwa in Sachsen, Berlin oder Bayern leichter zugänglich.
Reformbedürftig sei auch der Bürgerantrag. Trotz der 2003 abgesenkten Hürde
habe es seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen
Bürgerantrag gegeben. Auf kommunaler Ebene dagegen bewähre sich das
Instrument und belebe die politische Diskussion zwischen Wählern und
Gewählten.

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14.12.2013 21:52


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