am 10. November findet in gleich vier Gemeinden eine Abstimmung über eine Olympiabewerbung ab. Das geltende
Zustimmungsquorum ist nicht nur undemokratisch, sondern verkompliziert auch die Entscheidungsfindung.
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www.rp-online.de]
Zitat:
Mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in den Austragungsorten (München, Garmisch-Partenkirchen, Kreis Traunstein, Berchtesgadener Land) müssen vier Tage zuvor bei einem Bürgerentscheid mit Ja stimmen und dabei die Mehrheit bilden, um den Erfolg des Bürgerentscheids zu sichern.
Das ist so nicht ganz richtig, denn in Bayern gilt zumindest ein nach Gemeindegröße gestaffeltes Zustimmungsquorum. Nur bis 10.000 Einwohnern gelten 10%. Dann sinkt es bis über 500.000 Einwohner auf 3% ab.
Zitat:
Sollten sich die Wahlberechtigten bei nur einer der Abstimmungen gegen Winterspiele aussprechen, wäre das Projekt gescheitert. Werden bei einem Bürgerentscheid weniger Stimmen als gefordert abgegeben, fällt die Entscheidung wieder an das zuständige politische Gremium, zum Beispiel den Münchner Stadtrat zurück. München 2022 wäre nicht automatisch abgelehnt.
Genau das ist das undemokratische an
Abstimmungsklauseln: man lässt das Volk abstimmen um es anschließend wieder zu entmündigen das Volk.
Auch bei der Information der Bürger gibt es nicht unbedingt olympisches Fair-Play:
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www.heise.de]
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www.br.de]
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.10.13 20:59.