Mehr Demokratie e.V.
Presseinformation Nr. 04/06 - Berlin, 10.2.2006
Saarländische Opposition für mehr direkte Demokratie
CDU unter Druck
Im Saarländischen Landtag kommt es am kommenden Mittwoch zum großen
Showdown. Alle drei Oppositionsfraktionen (SPD, FDP, Grüne) haben
Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung eingebracht. Das Ziel
ist, die im Saarland extrem hohen Hürden für landesweite Volksbegehren
und Volksentscheide abzusenken. Insbesondere sollen finanzwirksame
Gesetze teilweise oder komplett zugelassen werden.
Der Hintergrund der Initiativen der Opposition ist ein
Urteil des
Saarländischen Verfassungsgerichtshofes vom 23.1.2006 zum
Volksbegehren
gegen Grundschulschließungen.
Das Gericht hatte unter Berufung auf die
Saarländische Verfassung klargestellt, dass jedes Volksbegehren, das in
seiner materiellen Umsetzung finanzwirksame Folgen hat, unzulässig ist.
Dabei spielt die Höhe der Finanzwirksamkeit keinerlei Rolle (!). Dies
bedeutet im Grunde einen kompletten Knock-out für die Volksgesetzgebung
im Saarland.
Die Gesetzesinitiativen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. So
wollen SPD und Grüne finanzwirksame Volksbegehren nur dann zulassen,
wenn sie weniger als 0,5% des Landeshaushaltes berühren. Die SPD
verlangt zusätzlich dazu einen Kostendeckungsvorschlag von der
Initiative. Nur die FDP will finanzwirksame Gesetze mit Ausnahme des
Haushaltsgesetzes unbeschränkt zulassen. Alle drei Entwürfe sehen eine
Reduzierung des
Eintragungsquorums beim
Volksbegehren von jetzt 20% auf
10% vor.
Beim
Volksentscheid hat die FDP den konsequentesten Vorschlag vorgelegt.
Bei einfachen Gesetzen soll kein
Zustimmungs- oder Beteiligungsquorum
erforderlich sein - die
einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen soll
ausreichen. SPD und Grüne schlagen dagegen ein
Beteiligungsquorum von
25% der Wahlberechtigten für einfache Gesetze vor.
Bei
Verfassungsänderungen schlagen alle drei Fraktionen ein
Beteiligungsquorum von 50% der Wahlberechtigen sowie zusätzlich eine
Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen vor.
[Anm. zum Vergleich: in der Schweiz oder den US-Bundesstaaten entscheidet immer die
absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen]
Spannend dürfte nun die Haltung der CDU werden. Ministerpräsident Peter
Müller hatte sich in den letzten Jahren mehrfach sogar für die
Einführung bundesweiter Volksabstimmungen sowie für ein Referendum über
die europäische Verfassung eingesetzt.
Bundesvorstandssprecher Gerald Häfner erklärt: "Eine Reform der direkten
Demokratie im Saarland ist überfällig. Es ist absurd, wenn jedes
Volksbegehren mit selbst minimalen finanziellen Auswirkungen unzulässig
ist. Wir begrüßen daher den Vorstoß der Oppositionsparteien für eine
Verfassungsänderung und fordern die CDU auf, in ernsthafte Verhandlungen
über eine Verfassungsänderung einzutreten. Ministerpräsident Müller muss
seinen Worten jetzt Taten folgen lassen."
Hintergrundinformationen zur Situation der direkten Demokratie im
Saarland sowie Reformvorschläge von Mehr Demokratie finden Sie unter
[
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Weitere Informationen: Pressesprecher Dr. Michael Efler, 0172/536 89 66