Berlin, 31.01.2006
Bundestagsfraktion der FDP bringt Gesetzentwurf für bundesweite VGG ein
Aussichtsloses Oppositionsschattenboxen und undemokratisch dazu
Wie der Pressedienst des deutschen Bundestages am 31.1.2006 mitteilt hat die Bundestagsfraktion der FDP einen "Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" (16/474) vorgelegt.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion habe sich das bisherige System des Parteienmonopols ohne Bürgermitsprache bewährt, angeblich ein "ausgereiftes demokratisches Bewusstsein" im Volk entstehen lassen und rechtfertige deswegen eine "behutsame Fortentwicklung" des Systems.
Der ausgesprochenen Frust der Bürger über die Abgehoben- und Überheblichkeit der Parteipolitiker scheint der FDP nicht bewusst zu sein, jedenfalls wird darüber kein Wort verloren.
Der Gesetzentwurf sieht ein dreistufiges Verfahren mit
Volksinitiative,
Volksbegehren und
Volksentscheid vor. Bereits zur Volksinitiative sollen 400.000 Unterschriften notwendig sein. Ein Volksbegehren soll sich lt. Gesetzentwurf durch den "Beitritt" (was immer damit gemeint ist) von 10% aller deutschen Wahlberechtigten "dokumentieren". Das klingt gering, sind aber de facto exorbitante 6,4 Millionen Unterschriften und das innerhalb von drei(!) Monaten, während sich das Parlament danach bis zu 6 Monaten Zeit lassen darf. Zum Vergleich: Schweiz 100.000 bzw. 50.000, Kalifornien ca. 3% und wesentlich längere Fristen.
Ausserdem kastriert die FDP die
Volkssouveränität in ihrer Vorlage durch den Ausschluß des Haushaltsgesetzes und "Abgabengesetze". Finanzwirksame Volksinitiativen müssen einen "durchführbaren" Vorschlag zur Deckung enthalten. Dabei ist gerade der Wunsch über das eigene Geld selbst zu bestimmen eines der ureigensten Interessen der Bürger.
Darüber hinaus sollen nach dem Willen der FDP Volksbegehren auch noch durch das Parlament vor das nach Parteiinteressen besetzte Verfassungsgericht gezerrt werden können, womit sich die Politmafia einmal mehr durch die Hintertür offen hält missliebige Volksbegehren vor die Wand laufen zu lassen.
Damit nicht genug: der FDP-Entwurf ist auch beim Volksentscheid mit
undemokratischen Abstimmungsklauseln gespickt.
Zum einen ein
Zustimmungsquoren von 15% bei "normalen" Gesetzen und bei verfassungändernden Gesetzen gleich ein doppelter Tiefschlag mit einer
2/3-Mehrheitserfordernis zusätzlich zu einem
Zustimmungsquorum von 25%.
Dafür dass dies der aussichtslose Entwurf einer von drei kleinen Oppositionsfraktionen ist, der prinzipiell von CDU/CSU und SPD abgelehnt wird, zeigt dies deutlich wie anti-demokratisch die FDP eingestellt ist.
Fazit: bei den Bürgern mag es ein "ausgereiftes demokratisches Bewusstsein" geben, bei der FDP garantiert nicht!
Quelle:
[
dip.bundestag.de]
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 31.01.06 18:49.