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21.06.2005 20:27

Berlins Bezirke bekommen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Presseinformation Nr. 30/05 - Berlin, 17.06.2005

Direkte Demokratie jetzt flächendeckend
Berlins Bezirke bekommen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide


Als letztes Bundesland ermöglicht Berlin Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene. Mit den Stimmen von SPD, PDS,
Grünen und FDP beschloss das Abgeordnetenhaus am gestrigen Donnerstag
die dafür notwendige Verfassungsänderung. In Bundesländern und Kommunen
ist die direkte Demokratie damit flächendeckend eingeführt. Der Verein
Mehr Demokratie, der die Reform angeschoben und die Verhandlungen der
vier Parteien begleitet hatte, lobte das Gesetz. Vorstandssprecherin
Claudine Nierth bezeichnete es als das beste Bürgerbeteiligungsgesetz,
das jemals von einem Landesparlament beschlossen wurde.

Der letzte weiße Fleck auf der Landkarte der direkten Demokratie ist
verschwunden, erklärte Nierth. Unterhalb der Bundesebene können sich
die Bürger jetzt überall in Deutschland in die Politik einmischen und
über Sachfragen abstimmen. Bis dahin war es ein weiter Weg. 1989 waren
landesweite Volksbegehren und Volksentscheide erst in sieben
Bundesländern möglich, kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gab
es nur in Baden Württemberg. Nach der Wiedervereinigung setzte dann ein
regelrechter Siegeszug der direkten Demokratie ein, der mit der Berliner
Reform jetzt zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist. Was jetzt
noch fehlt, ist der bundesweite Volksentscheid, bilanzierte die Mehr
Demokratie-Sprecherin.

Die Hauptstadt sei aus ihrem plebiszitären Dornröschenschlaf erwacht,
würdigte Nierth die aktuelle Reform. Mit einem Schlag hat sich Berlin
vom Schlusslicht der direkten Demokratie zu einem Vorreiter in Sachen
Bürgerbeteiligung gemausert. Noch 2001 war Berlin beim
Volksentscheid-Ranking, einem von Mehr Demokratie herausgegebenen
Vergleich der Mitbestimmungsmöglichkeiten in Ländern und Gemeinden,
abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet. Jetzt konkurriert die
Hauptstadt bei der kommunalen Mitbestimmung mit Bayern um den zweiten
Platz dicht hinter dem Spitzenreiter Hamburg. In beiden Ländern war
die Bürgerbeteiligung allerdings nicht vom Parlament eingeführt, sondern
von der Bevölkerung selbst per Volksentscheid eingeführt worden.
Vorausgegangen war dem jeweils ein von Mehr Demokratie organisiertes
Volksbegehren.

Die Eckpunkte der Berliner Reform sprechen für sich: Schon die
Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten eines Bezirks
reichen aus, damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist genauso viele
wie in Hamburg. Im Bundesdurchschnitt liegt die Hürde rund dreimal so
hoch. Auch beim Bürgerentscheid schneidet Berlin gut ab: 15 Prozent der
Wahlberechtigten müssen sich an der Abstimmung beteiligen, damit das
Ergebnis gültig ist. In den anderen Bundesländern müssen zumeist 20 bis
25 Prozent der Bürger einer Vorlage zustimmen, damit sie angenommen ist,
was ungleich schwerer zu erreichen ist. Nur die Hamburger Bezirke
verzichten ganz auf ein Beteiligungs- oder Zustimmungsquorum. Ein
Themenausschluss, wie er in den meisten anderen Bundesländern üblich
ist, ist in der Hauptstadt nicht vorgesehen.

Christian Posselt, Pressesprecher, 030-42082370 oder 0177-4016162

external link Das Volksentscheid-Ranking im Internet





2-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.07 22:07.

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21.06.2005 20:27


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