Mehr Demokratie Hamburg, 01.12.2005
Pressemitteilung
Was lehrt uns das? - eine erste Stellungnahme zur Entscheidung des
Hamb. Verfassungsgerichtes zum Volksbegehren Bildung ist keine Ware
Die Entscheidung des Hamb. Verfassungsgerichtes vom 30.11.05 zum
Volksbegehren
Bildung ist keine Ware wirft Probleme auf und macht es
zukünftigen Volksinitiativen schwer, auch ein einfaches Anliegen
eindeutig zu formulieren. Das Anliegen der Initiatoren war einfach: Das
Berufsschulwesen sollte bleiben
wie bisher. Eine so allgemeine
Forderung dürfte nach dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtes auch
zukünftig unwirksam sein. Eine weitergehende Konkretisierung des
Anliegens läuft jedoch Gefahr, übernommen und durch einen veränderten
Reformansatz ausgehebelt zu werden. Wie soll eine Initiative in Zukunft
ihr Anliegen formulieren, wenn Regierung und Parlamentsmehrheit ein
Gesetz oder eine Sachlage ändern, die Initiatoren den bestehenden
Zustand jedoch erhalten wollen? Das Verfassungsgericht hat dazu nicht
zukunftsweisend entschieden und macht eher hilflos.
Was sind die Konsequenzen? Volksinitiatoren sollten ihr Anliegen
möglichst nur als Gesetz formulieren. Geht es um den Erhalt der
bestehenden Rechtslage, dann gibt es zwei Wege: Das geltende Gesetz
muss zunächst durch die Parlamentsmehrheit geändert sein, damit das alte
Gesetz Gegenstand einer Volksinitiative werden kann. Oder das bestehende
Gesetz muss
formal verschärft werden - auch wenn das nicht vernünftig
wäre, um das Bestehende zu sichern. Beides wird in aller Regel auch in
der Sache mehr Probleme schaffen als lösen. In sofern war die
Entscheidung des Verfassungsgerichtes weder hilfreich noch weise.
Was tun? Die Hamburgische Verfassung in puncto Volksabstimmung und das
dazugehörige Ausführungsgesetz so ändern, dass Volksabstimmungen dem
Anliegen der Initiatoren gerecht und verbindlich werden können. Dazu
gibt es zwei erfolgreiche
Volksinitiativen (Rettet den Volksentscheid
und Hamburg stärkt den Volksentscheid), deren Notwendigkeit durch die
Entscheidung des Verfassungsgerichtes demonstriert wurde.
Das Problem: Die in diesem Jahr von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft
durchgesetzten Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes machen
Verfassungsänderungen faktisch unmöglich. Bleibt zu hoffen, dass die
laufenden Klagen vor dem Hamb. Verfassungsgericht gegen Teile dieser
Änderungen erfolgreich sind.
Rückfragen an Manfred Brandt: 040-740 2497 / 0170 - 497 3788
Presselinks:
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.12.05 15:20.