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09.11.2005 17:43

Gemeinderat schreibt Bürgerbegehren Meinung vor

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 24/05
Köln, 09.11.2005

Zensur für Bürgerbegehren
Initiative gegen Fusion von Wasserwerken für unzulässig erklärt


Bestwig/Köln - Die Initiative Mehr Demokratie hat die Entscheidung des
Rates der Gemeinde Bestwig kritisiert, das Bürgerbegehren gegen die Fusion
der Wasserwerke Bestwig mit den Wasserbetrieben der Städte Olsberg und
Meschede für unzulässig zu erklären. Der Gemeinderat hatte das von der SPD
Bestwig im Sommer initiierte Begehren am Montag für nicht zulässig erklärt,
weil die Begründung auf der Unterschriftenliste falsche Behauptungen
enthalte und ein Kostendeckungsvorschlag fehle.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten ihre Initiative damit begründet,
dass bei einer Fusion der Wasserwerke die unmittelbare
Entscheidungskompetenz für die Gemeinde Bestwig verloren gehe. Eine
unmittelbare Einflussnahme auf die Höhe der Wasserpreise durch den
Gemeinderat sei nicht mehr gegeben. Der Rat hatte diese Begründung als
fehlerhaft bezeichnet, weil der Aufsichtsrat der fusionierten Wasserwerke
Entscheidungen nur einstimmig treffen könne. Beschlüsse gegen die Stimmen
der Vertreter der Gemeinde Bestwig seien damit nicht möglich. "Der Rat nimmt
damit eine Wertung der Begründung vor und übt praktisch eine Zensur der
Meinung des Bürgerbegehrens aus", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer
von Mehr Demokratie. Dies sei eine neue negative Qualität in der Behandlung
von Bürgerbegehren.

Schily kritisierte ebenfalls die Forderung nach einem umfassenden
Kostendeckungsvorschlag für das Anliegen des Bürgerbegehrens. Nach dem
Beschluss des Rates hätte das Bürgerbegehren einen Finanzierungsvorschlag
für die laut Verwaltung schon angefallenen Fusionskosten machen müssen. "Die
Gemeinde produziert nach Start des Bürgerbegehrens Kosten und das
Bürgerbegehren soll dafür gerade stehen", kritisierte Schily. Es gehe nicht
an, dass das Bürgerbegehren für solche Ausgaben in Haftung genommen werde.
Aus der Notwendigkeit des Kostendeckungsvorschlags werde dem Bürgerbegehren
hier ein Strick gedreht, den der Gesetzgeber bei der Formulierung der
Gemeindeordnung gar nicht vorgesehen habe.

Nach Angaben von Mehr Demokratie wird in Nordrhein-Westfalen jedes sechste
Bürgerbegehrens wegen eines fehlenden oder unzureichenden
Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt. Der Verein fordert daher
schon seit längerem die Streichung dieser Hürde entsprechend den bundesweit
als vorbildlich geltenden bayerischen Bürgerentscheid-Regelungen.

Thorsten Sterk
Pressesprecher



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.07 02:30.

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09.11.2005 17:43


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