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25.01.2006 13:38

[Saarland] Reaktionen auf Verfassungsrichterurteil gegen Volksbegehren

external link Demokratischer Scherbenhaufen

Uebergebuehr- Länderseite Saarland der bundesweiten Plattform für Hochschul-, Bildungs- und Sozialpolitik - 24.01.06

"Nach dem Verfassungsurteil am 23.01.06 im saarländischen Verfassungsgerichtshof zum Volksbegehren gegen die Grundschulschließungen, stehen die Studierenden und deren Vertreter fassungslos vor diesem „Scherbenhaufen“ der Demokratie. Jedes Volksbegehren aufgrund ihrer Finanzwirksamkeit nicht zulassen zu können, egal in welcher Höhe die Finanzwirksamkeit sich auswirkt, führt dazu, das jedes Volksbegehren das im Saarland durchgeführt werden könnte, immer von der Regierung für nichtig erklärt werden kann. Denn jedes Volksbegehren wird immer in irgendeiner weise Geld kosten und handelt es sich nur um die Kosten des Papiers auf dem es steht.

Die Folgen: Ohne darüber nachzudenken kann die Regierung jedes Vorhaben einfach umsetzen, denn der Bevölkerung wurde damit jedes Mitspracherecht während der Regierungszeit entzogen. Klar kann man sich bei der nächsten Neuwahl dafür revanchieren, doch mit der Vergesslichkeit und blendenden öffentlichkeitswirksamen Wahlversprechen und Kampagnen, wissen die Politiker mittlerweile schon perfekt umzugehen.

Mehr Demokratie sollte durch die Einführung der Volksbegehren geschaffen werden, mehr Handlungsmöglichkeiten für die Bevölkerung sollten erschaffen werden. Das das alles wieder mal ein blendender Wahljoker war, steht wohl nun fürs Saarland fest. Der gesunde Menschenverstand eines Jeden, Kompromissfindung der Regierung mit der Bevölkerung, Ideenfindung durch die Bevölkerung selbst, ist scheinbar von der Regierung nicht gewünscht und wird es wohl in Zukunft kaum mehr geben. Denn wer nimmt sich noch die Zeit sich zu engagieren, wenn man eh so gut wie keine Handhabe hat, selbst mit einer großen Masse hinter sich, noch irgendein Gehör bei der Regierung zu finden, in unserem schönen Saarland.

Die AStA der HTW fordert die Politiker auf, schnellst möglichst auf diesen Missstand bei den Volksbegehren zu reagieren, damit die Demokratie und Mitbestimmung durch die Bevölkerung auch im Saarland, außerhalb des einen Wahltages, wieder möglich wird.

Der Landesinitiative „Rettet die Grundschulen“ werden die ASten und Uebergebuehr auch in Zukunft jede Unterstützung zukommen lassen die Ihnen möglich ist. „Wir kennen den Kampfgeist unserer Freunde und wissen, dass ein so schwerer Schlag sie Gott sei Dank nicht zum Aufgeben bewegen wird“, so Bernd Eichenseer vom AStA der HTW „Macht weiter, das Saarland braucht solche Leute wie euch.“"



PM der Landtagsfraktion der Grünen - 23.01.2006

external link Grüne: Landesverfassung muss bürgerfreundlicher werden
Grüne wollen mehr Mitwirkungsrechte für Bürgerinnen und Bürger in der
Verfassung verankern


Die Grünen im saarländischen Landtag wollen die Mitwirkungsrechte der
Bürgerinnen und Bürger stärken. Im Zusammenhang mit der heutigen
Ablehnung eines Volksbegehrens gegen die Grundschulschließungen durch
das saarländische Verfassungsgericht, sei erneut deutlich geworden, dass
die derzeitige Regelung in erster Linie zum Schutz der Landesregierung
"vor unliebsamer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger"
diene. Deshalb bestehe erheblicher Reformbedarf bei der Gesetzgebung.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Barbara
Spaniol sagte dazu: "Die derzeitige Regelung wird den
Anforderungen an moderne Mitbestimmungsregeln nicht gerecht. Alleine die
Tatsache, dass Begehren, die nur einen Euro Mehrkosten verursachen,
abgelehnt werden können zeigt, wie realitätsfern die saarländische
Regelung ist. Andere Bundesländer sind uns da meilenweit voraus."
Angesichts der heutigen Entscheidung will die Grünen-Fraktion einen
neuen Anlauf nehmen und die Änderung der Landesverfassung noch einmal
zur Abstimmung stellen. Ein erster Versuch zur Änderung war im Februar
2005 am Widerstand der CDU-Mehrheit gescheitert.

Ohne eine entsprechende Anpassung der Landesverfassung sei es im
Saarland schlicht unmöglich jemals die hohen Hürden für ein
Volksbegehren zu überspringen. Spaniol: "Das Verfassungsgericht
hat mit seinem heutigen Urteil bestätigt, dass die Durchführung eines
Volksbegehrens gegen den Willen der Landesregierung de facto unmöglich
ist. Damit ist der eigentliche Sinn einer derartigen Regelung total ad
absurdum geführt. Da muss allmählich auch der CDU-Mehrheit dämmern, dass
es so nicht weitergehen kann." Man könne sich nicht fortwährend
hinter dem Schlagwort Finanzwirksamkeit verstecken und
damit Bürgerbeteiligung verhindern.

Ziel der Grünen ist die grundlegende Reform der Volksgesetzgebung und
die Anpassung der Anforderungen an moderne Mitbestimmungsregeln. Nach
Ansicht der Partei fördern gerade die Elemente der direkten Demokratie
den Dialog zwischen Bürgern und Parlament und ermöglichen somit auch die
Lösung politischer Probleme. Die Grünen-Politikerin: "Es muss
insbesondere verhindert werden können, dass politische Entscheidungen
gegen den Mehrheitswillen der Bürger getroffen werden." Nach dem
Willen der Grünen soll das Verfahren deutlich erleichtert werden, indem
beispielsweise die Beteiligungsquoren gesenkt werden und die Sammlung
von Unterstützungsunterschriften deutlich vereinfacht wird. Das
definitive Finanztabu müsste durch eine entsprechende
Verfassungsänderung im Grundsatz aufgehoben werden. Die
Grünen-Abgeordneten haben angekündigt, die Verfassungsänderung für die
kommende Sitzung auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen.



SPD-Landtagsfraktion:
Heiko Maas, SPD-Landes- und Landtagsfraktionsvorsitzender:
"Die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes
zeigt, daß wir dringend neue Gesetze für Volksbegehren und
Volksentscheide im Saarland benötigen. Die Hürden sind zu hoch, um
direkte Demokratie zu ermöglichen. Aus diesem Grund fordert die SPD eine
Korrektur der bisherigen Gesetze. Dabei appelliert die SPD an die
Mehrheitsfraktion, sich einer Gesetzesänderung zur Erweiterung
plebiszitärer Möglichkeiten im Saarland anzuschließen. Wer mehr Rechte
für Bürger haben will, darf sich einer Überarbeitung nicht verschließen.
Wer erst recht in Sonntagreden für eine stärkere Beteiligung der
Bevölkerung an politischen Entscheidungen im Grundgesetz eintritt, muss
sich dieser Frage auch im Saarland stellen"

siehe auch:
[external link www.spd-saar.de]



Pressemitteilung des Kultusministeriums:
[external link www.bildung.saarland.de]
"Nach der Verfassung des Saarlandes dürfen über finanzwirksame Gesetze allein die vom Volk gewählten Vertreter im Landtag beschließen."



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.01.06 13:45.

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25.01.2006 13:38


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