Vollkommentar zum diesem irreführend-rabulistischen Artikel der [
www.nzz.ch]
NZZ schreibt:
> Die Verwahrungsinitiative hat gezeigt, wie schwierig der Umgang mit
> völkerrechtswidrigen Volksinitiativen ist.
Unbewiesene Behauptung. Reine Polemik. Dazu gibt es weder ein Verfahren
noch eine richterliche Entscheidung des EGMR. Lediglich die
anti-demokratischen, schlechten Verlierer diffamieren den erklärten
Willen des Volkes.
> Eine Parlamentskommission
> will nun prüfen, ob solche Begehren künftig für ungültig erklärt
> werden können. Das Vorhaben hat allerdings einen schweren Stand.
Mit anderen Worten: die Demokratie soll für ungültig erklärt werden
dürfen. Dass die Begründung hierzu äusserst fadenscheinig ist
verwundert nicht.
[...]
> Es geht um die Frage, wie mit völkerrechtlich problematischen
> Volksinitiativen zu verfahren ist.
Na, da rudert aber jemand feste zurück. Eben hiess es noch
"völkerrechtswidrigen Volksinitiativen". Wohl doch nicht so sicher?
> Politisch brisant wurde die lange
> Zeit bloss abstrakt geführte Diskussion mit der
> Verwahrungsinitiative, die nach überwiegender Auffassung gegen die
> Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Nach langem
Das ist nicht nur eine unbewiesene Behauptung, sondern fast schon eine
Lüge. "überwiegende Auffassung"? Ein paar schlechte Verlierer suchen in
den Krümeln um ihre Minderheitenmeinung gegen den Mehrheitswillen
institutionell durchzuboxen.
> Hin und Her will das Parlament das Begehren nun zwar umsetzen –
> allerdings nur mit deutlichen Abstrichen, damit die EMRK eingehalten
> werden kann.
Schon dreist wenn eine Minderheit von Parlament-Ariern sich erdreistet
einen Volksentscheid nach ihrem Gutdünken zurechtzubiegen.
> Der Fall scheint damit gelöst, das eigentliche Problem
> ist es aber noch nicht: Mit der Einbürgerungs- und der
> Minarett-Initiative sind nämlich bereits ähnlich gelagerte
> «Problemfälle» unterwegs. Anzeige . . Inkonsequente SVP
Vielleicht ähnlich gelagert, aber ebenso unbewiesen.
Nur die schlechten Verlierer fürchten eben wieder beim Volksentscheid
zu unterliegen. Zu Recht! Wer so anti-demokratisch agiert, kriegt zu
Recht eins auf die politische Mütze.
> Es verträgt sich schlecht mit der direkten Demokratie, ein
> Volksbegehren zur Abstimmung zuzulassen, seinem Anliegen
> anschliessend aber nicht zu entsprechen.
Ach, nee?
> Damit stellt sich die Frage,
> ob man völkerrechtswidrige Initiativen künftig besser von vorneherein
> für ungültig erklärt.
Wie verträgt es dich denn mit der direkten Demokratie wenn ein paar
arrogante Parlamentspinsel oder Bundesrichter sich erdreisten dem Volk
vorschreiben zu dürfen über was es entscheiden darf und was nicht?
> Zu diesem Zweck müssten aber die
> Gültigkeitsvoraussetzungen verschärft werden. Denn heute können
> einzig Initiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht (Normen von
> elementarer Bedeutung wie das Folter- oder das Refoulement-Verbot)
> verstossen, der Abstimmung entzogen werden; die EMRK zählt nicht a
> priori dazu.
Da schau mal einer an!
Da wird lauthals von "völkerrechtswidrig" und "Problemfällen" trompetet
und dann muss kleinlaut zugegeben werden, dass das Problem
von ein paar schlechten, anti-demokratischen Verlierern konstruiert ist.
> Bei Kollisionen von Initiativen mit «einfachem» Völkerrecht obliegt
> es den politischen Behörden, Volkswillen und Völkerrecht miteinander
> in Einklang zu bringen. Gemäss heutiger Praxis steht dabei die
> völkerrechtskonforme Auslegung des Initiativtextes im Vordergrund.
> Lässt sich auf diesem Weg keine Vereinbarkeit herstellen, muss der
> Widerspruch zwischen Initiative und internationalem Recht auf anderem
> Weg behoben werden, wenn gar nicht anders möglich durch eine Änderung
> oder Kündigung des fraglichen Staatsvertrags.
Warum sollte man von dieser Praxis abgehen?
Was spricht dagegen, den Volksentscheid umzusetzen wie er vom Volk
beschlossen wurde und es dann auf einen Präzendenzfall bis hin zu einem
Urteil des EGMR ankommen zu lassen?
Präemptive Kastration des Volkswillens vereinbart sich nicht mit
direkter Demokratie.
> Handelt es sich um ein
> fundamental wichtiges Abkommen, hätte dies für die Schweiz allerdings
> schwerwiegende Konsequenzen: Sie müsste sich völkerrechtlich
> verantworten, mit grossen wirtschaftlichen oder politischen
> Nachteilen rechnen oder einen empfindlichen Reputationsschaden
> hinnehmen.
Unabhängig wie stichhaltig diese Argumente sein mögen, sie haben
aber wohl keine Mehrheit der Schweizer bei der Volksabstimmung
überzeugen können.
> Wie der Fall der Verwahrungsinitiative zeigt, sind Bundesrat und
> Parlament offenkundig nicht gewillt, es so weit kommen zu lassen. Die
Es kann niemand erwarten, dass der Volkswille immer leicht umzusetzen
ist und erst Recht nicht das er deswegen ignoriert werden darf.
> EMRK zu künden, wurde während der Debatte von keiner Seite ernsthaft
> gefordert. Justizminister Christoph Blocher, der für seine kritische
> Einstellung gegenüber dem Völkerrecht bekannt ist, anerkannte, dass
> die Vorgaben der EMRK einzuhalten seien. Und auch die SVP, die sich
> die Verteidigung des Landesrechts auf die Fahnen geschrieben hat,
> trat nicht für die Kündigung der EMRK ein, wie sie es eigentlich
> konsequenterweise hätte tun müssen.
Irttum! Nur weil das "zwingende Völkerrecht" vom Tisch ist, heisst das
noch lange nicht, dass einfaches Völkerrecht zwingend verletzt ist.
Man muss es nur auf einen Präzedenzfall ankommen lassen und ein Urteil
des EGMR abwarten. Die Haltung der SVP ist daher nicht inkonsequent.
Die des Artikelschreibers dagegen schon, da er diese Alternative grob
unterschlägt.
> Mit anderen Worten: Selbst die schärfsten Völkerrechts-Kritiker
Hä? Das ist doch pure Rabulistik. Wenn sich die SVP zur EMRK bekennt
sollen sie die "schärfsten Völkerrechts-Kritiker" sein. Absurd!
> sind der Auffassung, dass bedeutende
> Staatsverträge einer widersprechenden Volksinitiative vorzugehen
Das ist nicht mit anderen Worten, Das ist das Wort im Munde
herumgedreht.
> haben. Deshalb läge eigentlich der Schluss nahe, diese neuen Regeln
> transparent zu machen, wie sich die SPK das vornehmen will.
Wenn die Annahme schon nicht stimmt, dann ist es die Schlußfolgerung
auch.
> Die in unversöhnlichem Ton geführten Parlamentsdebatten zur
> Verwahrungs- und zur Einbürgerungsinitiative lassen indes annehmen,
> dass die Sache alles andere als einfach sein wird. So stellt sich die
> SVP apodiktisch gegen jegliche Einschränkung des Initiativrechts. Der
Und das ist auch gut so!
> Willkür des Parlaments werde durch neue Ungültigkeitsgründe Tür und
> Tor geöffnet, meint Fraktionschef Caspar Baader (Basel-Landschaft)
> auf Anfrage.
Genauso ist es!
In Deutschland sieht man wohin das führt. Dort sind Landesregierungen
und Landesverfassungsgerichte die Meuchelmörder der direkten Demokratie,
indem willkürlich jedes unliebsame Volksbegehren einfach für ungültig
erklärt und vom Tisch gewischt wird. Das Muster ist immer das gleiche:
eine handvoll Würdenträger erdreistet sich bestimmen zu dürfen über was
das Volk entscheiden darf und über was nicht. Das ist
eiskalter Demokratiemord!
> Die Linke wiederum, allen voran SPK-Präsident Andreas
> Gross (sp., Zürich), ist überzeugt, dass es eine Neuregelung braucht
> und Initiativen namentlich nur so weit zuzulassen sind, als sie nicht
> gegen völkerrechtlich verankerte Grundrechte verstossen. Gross kann
> dabei auf Mitstreiter aus der politischen Mitte zählen, unter anderem
> auf Gerhard Pfister (cvp., Zug), Vizepräsident der SPK.
Gross selbst profiliert sich weiter als der größte Demokratieverräter
(er hat selbst nichts dagegen ihn so zu nennen). Als schlechter
Verlierer sowieso.
Wer eine handvoll Leute dazu ermächtigt *doppeldenk* über das
demokratische Agendarecht des Volkes zu entscheiden, der ermordet die
Demokratie, gleich welche fadenscheinige Pseudo-Legitimation er sich
dafür einfallen lässt. Wer bestimmt denn mit welcher Legitimation was
ein Verstoß gegen Völkerrecht ist? Wer bestimmt was Völkerrecht ist?
Herr Gross? Ha! Ha! Ha!
> Auch wenn sich Gross und Pfister im Grundsatz einig sind, dass die
> Ungültigkeitsgründe überdacht werden müssen, gehen ihre Meinungen in
> wichtigen Punkten auseinander. Zum Streitfall unter den Befürwortern
> dürfte laut Pfister namentlich die Frage werden, ob die Gültigkeit
> einer Initiative weiterhin vom Parlament oder künftig vom
> Bundesgericht beurteilt werden soll.
Ein Streit unter Demokratie-Mördern wer die Tat begehen soll.
[...]
> diesen Umständen ist sehr wohl denkbar, dass die Kommission zur
> Einsicht gelangen wird, dass die heutigen Schwierigkeiten mit
> völkerrechtswidrigen Initiativen letztlich das kleinere Übel sind als
> eine Neuregelung.
Das kann man nur hoffen. Vertrauen kann man in solche Politiker, die
keine Hemmungen haben die Demokratie über Bord zu werfen nicht haben.
Und dass eine Initiative völkerrechtswidrig ist muss immer noch bewiesen werden. Ansonsten gilt hier auch die Unschuldsvermutung.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang immer unterschlagen, dass Recht nie absolut gilt, sondern immer eine Interessensabwägung stattfindet. Der EGMR hat schon Menschenrechtsverletzungen aus weit profaneren staatlichen Interessen abgeschmettert. Einer möglichen Menschenrechtsverletzung durch die Verwahrungsinitiative kann durchaus ein Interesse des Volkes nach öffentlicher Sicherheit entgegengesetzt werden. Das wird aber komplett unter den Tisch fallen gelassen,