echte direkte
Demokratie
die ultimativ nachhaltige
politische Forderung
 
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Sie werden entgegnen, daß es Menschen gibt,
die ihre eigenen Interessen nicht verstehen!
Aber nichts wird einem Manne im Laufe der Zeit
mehr dazu verhelfen, seine eigenen Interessen zu verstehen,
als die selbständige Verwaltung
seiner eigenen Geschäfte auf eigene Verantwortung.

Carl Schurz
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{CH} Wird in der Schweiz die Demokratie abgeschafft?
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02.02.2007 13:20

Vollkommentar zu
external link Neuer Testfall für die direkte Demokratie

NZZ schrieb: fon. Bern, 1. Februar:
> Die Verwahrungsinitiative ist das Paradebeispiel dafür, wie eine
> direkte Demokratie nicht funktionieren sollte. Man erinnere sich: Vor

Wer wollte das mit welcher Legitimation über den Willen des Volkes
hinweg bestimmen?

> rund drei Jahren haben die Stimmberechtigten dem Begehren für die
> lebenslange Verwahrung von extrem gefährlichen Schwerverbrechern
> zugestimmt.

wobei der zentrale, kritische Punkt ist, dass es keine indivduelle
Überprüfung der Verwahrung gibt sondern nur aufgrund neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse.

> Nun müssen sie sich darauf einstellen, dass die neue
> Verfassungsbestimmung toter Buchstabe bleiben wird. Der Grund liegt
> darin, dass die vorgesehene lebenslange Verwahrung eines Täters ohne
> regelmässige Haftprüfung nach allgemeiner Auffassung der Europäischen
> Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht. Und da Bundesrat und

Und hier haben wir auch schon den Knackpunkt:
wer bestimmt mit welcher (demokratischen) Legitimation über den
erklärten Willen des Volkes was die "allgemeine Auffassung" von was
auch immer ist? Die Handvoll Leute in Bundesrat und Parlament etwa?

> Parlament die EMRK weder verletzen noch aufkündigen wollen, soll die
> Verwahrungsinitiative nach dem Willen der zuständigen
> Nationalratskommission überhaupt nicht ausgeführt werden bzw. nach dem
> Willen des Ständerates in einer derart verdrehten Form, dass ihr
> Kernanliegen krass missachtet würde. Eine Frage der Interpretation

Sie waren es die das Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert haben ohne
das Volk explizit zu fragen. Jetzt hat das Volk sich in einem Fall
anders entschieden und dann haben die Volksvertreter dem gefälligst
Folge zu leisten. Bundesrat und Parlament steht es nicht zu den
erklärten Volkswillen nach ihrem Gusto zu "interpretieren". Das ist eine
arrogant-chauvinistische Missachtung der Demokratie und des Volkes.
Seltsamerweise fragt keiner ob diese Missachtung des
Volkswillens nicht seinerseits gegen die EMRK verstößt. Ein Schelm der
Böses dabei denkt.

> Der unlösbare Widerspruch zwischen der Forderung der Initiative und
> den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz war schon vor der
> Abstimmung bekannt.

Umso schwerwiegender die Entscheidung: offensichtlich konnten Bundesrat
und Parlament (die ja auch immer eine parteiische Abstimmungsempfehlung
geben) mit dieser Auffassung nicht die Mehrheit des Schweizer Volkes
überzeugen. Hier von "allgemeiner Auffassung" zu reden ist pure
Heuchelei.

> Mit anderen Worten wurde über ein Begehren
> abgestimmt, obschon die politischen Behörden von vorneherein wussten,
> dass sie dessen Anliegen nicht respektieren würden. Dieser
> Vertrauensbruch gegenüber Volk und Ständen könnte sich nun

Genau das ist es: ein eklatanter Vertrauensbruch. Diesen politische
Chauvinismus findet man sonst nur in institutionellen Diktaturen wie
z.B. Deutschland wo sich wie z.B. in Schleswig-Holstein das gesamte
Parlament oder aktuell in Hamburg die CDU-Parlamentsmehrheit skurpellos
über den Entscheid des Volkes hinweggesetzt hat.

[...]
> Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren unter anderem mit der Begründung
> ab, dass es zu schwerwiegenden Konflikten mit dem internationalen
> Recht führen würde. Es verstosse gegen die EMRK und das darin
> verankerte Recht auf wirksame Beschwerde sowie gegen die
> Rassismuskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche
> oder politische Rechte, heisst es in der Botschaft. Die

Wenn die Politiker in Bundesrat und Parlament Demokraten wären, dann
würden sie mit diesen Argumenten von denen sie vorgeben überzeugt zu
sein um eine Mehrheit beim Volksentscheid werben und wenn sie trotzdem
verlieren, dann den Willen des Volkes respektieren.

> völkerrechtliche Problematik der Einbürgerungsinitiative ist derzeit
> Thema in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Sie will
> an ihrer nächsten Sitzung Mitte Februar zusammen mit
> Verfassungsexperten nach Lösungen suchen, wie Kommissionspräsident
> Andreas Gross (sp., Zürich) auf Anfrage erläutert. Im Vordergrund
> steht dabei die Frage, ob der Initiativtext völkerrechtskonform
> ausgelegt werden kann (vgl. Kasten). Der Bundesrat hält dies für
> möglich: Da der «doppeldeutige» Begriff der «Endgültigkeit»
> Gestaltungsspielraum offen lasse, könne man sicherstellen, dass die
> einbürgerungswillige Person einen ablehnenden Entscheid beim
> Bundesgericht anfechten könne. Ob diese Auslegung mit dem
> Initiativtext noch vereinbar ist, darüber dürften die Meinungen

Offensichtlich soll hier abermals der Wille des Volkes unterlaufen
werden.

> allerdings auseinandergehen. Verfassungsgrundsätze als Schranken?

Wer bestimmt denn was in der Schweizer Verfassung steht? Das Volk
bestimmt sie und damit welche Schranken es sich auferlegt.

> An der Kommissionssitzung wird auch noch eine andere Lösung zur
> Diskussion gestellt werden. So will Kommissionspräsident Gross
> beantragen, dass das Parlament die Initiative teilweise ungültig
> erklärt. Nicht zuletzt wegen der Erfahrungen mit der
> Verwahrungsinitiative sei es nötig, den Kreis der Ungültigkeitsgründe
> zu erweitern und auf die Grundprinzipien der Verfassung, die sich mit
> jenen der EMRK deckten, auszudehnen, meint Gross. Und da die

Höchst befremdlich, dass ein Verfechter der (direkten) Demokratie wie
Andreas Gross sich hier zum Richter über das Volk aufschwingen will.

> SVP-Initiative mit ihrer Forderung, jegliche Rekursmöglichkeit gegen
> einen kommunalen Einbürgerungsentscheid auszuschliessen, das
> Willkürverbot verletze, könne man sie in diesem Punkt ungültig
> erklären und damit in Einklang mit der EMRK bringen.

Wer ist "man" und mit welcher demokratischen Legitimation tut er das?
Das sollte sich Herr Gross als Demokratie-Fachmann mal fragen.
Wer hier anfängt das Parlament über den Willen des Volkes zu stellen,
der will die Demokratie abschaffen.

> Die Frage, ob eine Initiative - nebst dem in der Verfassung
> ausdrücklich erwähnten zwingenden Völkerrecht - noch andere materielle
> Schranken zu respektieren hat, wird in der Staatsrechtslehre
> allerdings sehr kontrovers beurteilt.

und wer wollte sich da über den Willen des Volkes hinweg ein Urteil
erlauben?

> Die Komplexität der Diskussion
> zeigt sich nicht zuletzt darin, dass selbst die Befürworter
> materieller Schranken keineswegs dieselbe Auffassung vertreten,
> welche Ewigkeitsklauseln denn zu respektieren wären: Menschenrechte
> und Demokratie? Rechtsstaatlichkeit? Föderalismus oder andere
> institutionelle Garantien?

Klarer Fall: Demokratie geht vor!
Denn alles was keine Mehrheit im Volk hat ist politischer Chauvinismus
auch wenn es Menschenrechte sind. Wer für Menschenrechte ist, der soll
dafür um demokratische Mehrheiten kämpfen. Wer es nicht tut handelt
selbst dagegen.

> Würde die Bundesversammlung in dieser
> unklaren Situation damit beginnen, Volksinitiativen aufgrund solcher
> Schranken ungültig zu erklären, wären ständige politische
> Auseinandersetzungen im Bundeshaus und im Volk kaum zu vermeiden.

In Bayern herrschen schon solche Verhältnisse. Dort wurden und werden
Volksinitiativen reihenweise vor das CSU-dominierte Verfassungsgericht
gezerrt und aus den fadenscheinigsten Gründen abgelehnt.
Bayern war noch nie ein Demokratie, aber wenn die Schweiz das jetzt auch
tut, dann ist sie bald nicht mehr Wert eine Demokratie genannt zu
werden.

> Davon abgesehen bedarf die Frage, wie mit völkerrechtswidrigen
> Volksinitiativen verfahren werden soll, aber tatsächlich einer klaren
> Antwort. Denn die Schwierigkeiten mit solchen Begehren dürften
> angesichts der wachsenden Bedeutung der internationalen Rechtsetzung
> weiter zunehmen. Vertritt die Bundesversammlung also die Auffassung
> (wie sie es bei der Verwahrungsinitiative kundgetan hat), dass
> fundamentale völkerrechtliche Konventionen wie die EMRK in jedem Fall
> einer widersprechenden Volksinitiative vorzugehen haben, sollte sie
> diese neue Verfassungspraxis im Interesse der direkten Demokratie
> ausdrücklich formulieren.

Wenn Bundesrat und Parlament eine Initiative für mit den
Menschenrechten nicht vereinbar halten, dann sollen sie gefälligst eine
Mehrheit der Schweizer Stimmbürger davon überzeugen, statt auf kaltem
Weg die Demokratie zu meucheln, weil nicht das herauskommt was den
Politikern beliebt.



Thema geschrieben von Datum/Zeit
    {CH} Wird in der Schweiz die Demokratie abgeschafft? cassiel 02.02.07 13:20


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