Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Gisela Erler (Grüne) lehnt eine Volksabstimmung zur Reform der
Volksgesetzgebung in Baden-Würtemberg ab:
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www.stuttgarter-zeitung.de]
Zitat:
Alternativ könnte Grün-Rot versuchen, die Reform der Volksabstimmung selbst über eine Volksabstimmung zu erreichen. In Artikel 64 der Landesverfassung heißt es: "Die Verfassung kann durch Volksabstimmung geändert werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtags dies beantragt hat." Das lehnt die Staatsrätin jedoch ab.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 08.05.12 20:48.