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www.badische-zeitung.de]
Zitat:
BZ: Ein nicht unwahrscheinlicher Ausgang der Abstimmung ist, dass sich zwar eine Mehrheit gegen das Projekt findet, gleichzeitig aber das Quorum nicht erfüllt wird. Werden Sie dann Projektgegnern entgegentreten, die verlangen, trotzdem der Mehrheit zu gehorchen?
Kretschmann: Dafür gibt es ersichtlich keine Mehrheit im Landtag.
BZ: Das Thema wird dort dann also nicht noch einmal aufgerollt?
Kretschmann: Erst mal kennen wir das Ergebnis nicht. Sollte es aber so kommen, wie Sie es prognostizieren, dann ist das Ausstiegsgesetz gescheitert, dann fängt man nicht noch einmal von vorne an. Der Sinn der Volksabstimmung ist doch, dass man einen Knopf dran macht. Und der wird nach Verfassungslage drangemacht. Auch wenn wir das Quorum eigentlich für ein Verhinderungsquorum halten, konnten wir es nicht ändern, also gilt die Verfassung. Und daran wollen wir uns als gute Demokraten alle halten.
Vielleicht sollte man Herrn Kretschmann noch einmal die Verfassung von Baden-Würtemberg vorlesen, insbesondere:
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www.lpb-bw.de]
Zitat:
Artikel 60
(5) Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.
Hier steht nichts davon, dass der Landtag sich nicht das Mehrheitsvotum der Bürger zu eigen machen darf, und das Gesetz erneut einbringen und beschliessen kann. Es wäre zwar an der SPD, die ja die Volksabstimmung gewollt hat, über ihren Schatten zu springen und dem Gesetz zuzustimmen, aber die Grünen müssen natürlich auch mitmachen. Herr Kretschmann äußert eindeutig seinen Unwillen, dies nach einem unecht gescheiterten Volksentscheid - also demokratische Mehrheit gegen S21, aber
Zustimmungsquorum nicht erreicht - zu tun. Das lässt an der demokratischen Gesinnung von Herrn Kretschmann zweifeln. Warten wir ab was er tut.
Auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 positioniert sich klar:
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www.taz.de]
Zitat:
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat bereits erläutert, warum aus seiner Sicht das Quorum zweitrangig sei: In Artikel 60 Absatz 5 der Verfassung stehe schließlich, dass die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheide. Erst im zweiten Satz heißt es: "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt."
Dies bedeute nicht, dass sich der Landtag bei einem entsprechenden Mehrheitsvotum der BürgerInnen nicht noch einmal mit dem Ausstiegsgesetz befassen oder es gar doch annehmen könne. "Auch für uns gilt die Verfassung", sagt der Sprecher des Aktionsbündnisses, Hannes Rockenbauch: "Aber am Ende ist es eine politische Frage, wie man damit umgeht."
Er richtete "die klare Erwartung an die Grünen und an die SPD", die Mehrheit zu akzeptieren. "Alles andere wird die Regierung politisch gar nicht durchhalten können."
Im Koalitionsvertrag hat die SPD durchgesetzt, sich nicht an das Mehrheitsvotum halten zu wollen:
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www.taz.de]
Zitat:
Und auch im Koalitionsvertrag hat die SPD durchgesetzt, dass bei einem Verfehlen des Quorums keine der beiden Parteien noch einmal das Ausstiegsgesetz in den Landtag einbringen wird.
Die Grenze zur Heuchelei ist dann schon überschritten wenn SPD und Grüne gleichzeitig vereinbart haben:
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www.taz.de]
Zitat:
"Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden." Das haben Grüne und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen.
6-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.12 17:23.