Dass
Volksabstimmungen einen erheblichen finanziellen und logistischen Aufwand für die durchführenden Kommunen darstellen ist evident. Von der Vorbereitung mit Drucken und Versenden der Wahlunterlagen, Vorbereitung der Stimmlokale, Abstellen und Verpflichten von Personal am Abstimmungstag in den Stimmlokalen, bis hin zur Auszählung und Aufräumen ist jede Abstimmung immer wieder eine verwaltungstechnische Herausforderung und finanzielle Belastung für die Kommunen. Auch die Beteiligung der Bürger an der Abstimmung ist eine persönliche und volkswirtschaftliche Belastung.
Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif, aber der Gewinn an Demokratie wiegt die personell-materiellen Belastungen bei weitem auf und kann nicht als Vorwand dienen die demokratische Mitbestimmung der Bürger einzuschränken.
Nichtsdestotrotz gilt auch bei der Durchführung von Abstimmungen das Gebot der Sparsamkeit, Effizienz und nicht zuletzt das demokratische Gebot der
Beteiligungseinfachheit.
Die Zusammenlegung von Abstimmungen an sich und mit Wahlen hat nicht nur in jeder Hinsicht finanzielle und logistische Synergieeffekte, indem nicht in relativ kurzem Zeitraum zwei oder mehrere Abstimmungen vorbereitet und ausgerichtet werden müssen, sondern auch hinsichtlich der
Beteiligungseinfachheit: der Bürger muss nicht zwei oder mehrere male den Weg ins Stimmlokal antreten. Auch dadurch, dass durch die Zusammenlegung die Wahrscheinlichkeit einer höheren Stimmbeteiligung gegeben ist, können evtl. vorhandene
undemokratische Abstimungshürden überwunden werden und dem demokratischen
Mehrheitsprinzip im Einzelfall Geltung verschafft werden. Die Nicht-Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen verschärft die Wirkung der undemokratischen Abstimmungsklauseln, weshalb die Politiker dies als institutionell-taktische Waffe gegen die Bürger
einsetzen.
Je weiter sich eine demokratische Kultur entwickelt umso mehr Volksabstimmungen gibt es , desto höher wird der Druck diese zusammenzulegen. Die Schweiz als (direkt-)demokratischer Musterstaat sei über 150 Jahren praktiziert die Zusammenlegung vorbildlich: alle Abstimmungen werden auf drei oder vier Stimmsonntage im Jahr konzentriert.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.12.06 12:57.