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Volksbefragung
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15.08.2006 11:28

Eine Volksbefragung ist eine unverbindliche Volksabstimmung; das Ergebnis ist für Parlament, Regierung und Justiz nicht bindend. Dies konterkariert die Volkssouveränität, hat nur den Wert einer umfangreicheren Meinungsumfrage und ist daher als pseudo-demokratisches Instrument einzuordnen, da keine echte Mitbestimmung des Volkes stattfindet. Aufgrund des unverbindlichen Charakters werden Volksbefragungen zu populistischen Zwecken missbraucht, um Stimmung für oder gegen etwas zu machen ohne konstruktive und verbindliche Vorschläge machen zu müssen.

Hierzu ein Zitat aus [external link www.oekonews.at]
Zitat:
Volksbefragungen – wie sie ansonsten schon des öfteren von Kärnten her in die Diskussion gebracht wurden und jetzt auch von Seiten der Grünen gefordert werden – sind in ihrer Unverbindlichkeit bloß Vergeudung von Steuergeldern für Demoskopie mit untauglichen Mitteln! Eine Volksbefragung kann nur Stimmungen abrufen; ihr Ergebnis ist unverbindlich und damit kein ernstzunehmendes demokratisches Verfahren. Als in der BRD in den fünfziger Jahren anlässlich der Debatte über die Atombewaffnung der Bundeswehr die damalige SPD-Opposition auch zu dem Mittel einer Volksbefragung greifen wollte, konterte der Abgeordnete Dr. Rainer Barzel als Sprecher der Regierungspartei CDU im Bundestag: »Es ist eine undemokratische Zumutung, amtlich das ganze Volk zu einer unverbindlichen Meinungsäußerung aufzufordern. Wenn sich der Souverän äußert, dann entscheidet er auch … Die Volksbefragung ist kein Rechtsinstitut für eine demokratische Verfassung; sie passt nur in die Diktatur. Es wäre mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar, wenn der Wille des Volkes nur unverbindliche Richtschnur wäre … In der Demokratie ist das Volk der Souverän … nicht Orakel und nicht Hampelmann.« Dieser klaren Aussage ist nichts hinzuzufügen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.11.07 12:58.



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