Wie verbindlich sind Volksentscheide?
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In Ländern wie Rheinland-Pfalz und Hessen kam dieses Instrument noch nie zur Anwendung.
Kein Wunder bei den prohibitiven und undemokratischen Hürden.
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Auf Landesebene sind direkte Entscheidungen der Bürger zwar vorgesehen, die Verfahren unterscheiden sich aber erheblich.
Allen gemeinsam, sofern nicht vom Volk selbst beschlossen: Demokratieverhinderung
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Fragen über den Finanzhaushalt der Länder sind beispielsweise in der Regel ausgeschlossen.
wie z.B. durch willkürlichen
Themenausschluß.
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Die Regeln für Bürgerentscheide ähneln denen von Volksentscheiden auf Landesebene, allerdings sind die Hürden in der Regel niedriger. So reichen beispielsweise in München die Unterschriften von drei Prozent der Bevölkerung, um einen Bürgerentscheid anzuberaumen.
In Bayern wurde der
Bürgerentscheid ja auch vom Volk selbst per
Volksentscheid eingeführt.
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Und so sehen die Bundesländer Regelungen vor, nach denen die Parlamente Volksentscheide auch aufheben können. In manchen Ländern sogar ohne das Volk erneut daran zu beteiligen. In der Vergangenheit kam es schon häufiger dazu, dass Landesparlamente Entscheidungen der Bürger wieder kassierten. So stimmte beispielweise die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner 1998 gegen die Einführung der neuen Rechtschreibung. Weniger als ein Jahr später beschloss der Landtag das Gegenteil.
Ja, die anti-demokratische Arroganz der Parlament-Arier ist in Deutschland schon sehr ausgeprägt. Daran sollte immer wieder erinnert werden.
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Auch Bürgerentscheide in Städten und Gemeinden haben in der Regel die gleiche Wirkung wie Entscheidungen des Rates. Allerdings gibt es in vielen Bundesländern Fristen, innerhalb derer der Rat das Ergebnis des Entscheides nicht abändern darf. In Rheinland-Pfalz beträgt diese Frist beispielsweise drei Jahre, in Bayern nur ein Jahr.
Innerhalb dieser Frist müsste der Rat einen neuen Bürgerentscheid anberaumen. Als die Münchner Bürger im Jahr 2012 entschieden, dass am Flughafen keine dritte Startbahn gebaut werden soll, hätte der Stadtrat also nur ein Jahr später beschließen können, sie trotzdem zu bauen. In den meisten Fällen respektiert die Politik jedoch die Entscheidung des Volkes und trifft keine gegenteiligen Entscheidungen, so auch in München.
Das ist leider die Ausnahme:
Reiter will Versprechen halten
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Das Votum der Münchner Bürger könne nur durch eine neue Abstimmung aufgehoben werden, so Reiter.
Der kassierte Volksentscheid zur Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein ist kein Einzelfall. Auch in Hamburg wurden mehrere
Volksentscheide einfach kassiert, da keine Bindungswirkung festgeschrieben und es war ein eigenes Volkbegehren nötig um die Hamburger Politiker davon abzubringen. Und auch der Bürgerentscheid, beschlossen im Volksentscheid 1995 in Bayern wurde im Nachhinein - sogar rechtsbeugend - vom BayVerfGH mit einem wenn auch niedrigen, aber dennoch undemokratischen
Zustimmungsquorum versehen. Ebenso verfassungsändernde Volksentscheide, aber nur wenn durch Volksbegehren zustande gekommen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Oder im umgekehrten Fall der Waldschlößchenbrücke in Dresden wo die Justiz es dem Volk untersagte einen eigenen Beschluß zu korrigieren. Auf demokratischen Anstand sollten man bei deutschen Politikern und deutschen Richtern in der Regel nicht hoffen. Das wird auch in den zahlreichen hier dokumentierten Fällen von undemokratischem Foulspiel der Poltiker deutlich. So wird in den meisten Fällen ein erfolgreicher Volksentscheid effektiv verhindert, dass eine Missachtung unliebsamer Volksentscheide absolut gehen nur selten vorkommt, relativ häufig aber auch die Gesamtzahl der gültigen Volksentscheide.