Obwohl bislang kein einschlägiges (Grundsatz-)Urteil des EGMR vorliegt wird munter so davon geredet als sei das erwiesen:
[
www.wienerzeitung.at]
stattdessen
Zitat:
Entsprechende Klagen hatten aber weder beim Bundesgericht noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Erfolg.
Tja, sieht nicht gut aus was die Substanzhaltigkeit der andauernden Vorwürfe der Verletzung von Menschenrecht, Völkerrecht (mal zwingend mal nicht) und "sonstigen Rechtsnormen" betrifft mit denen die (direkte) Demokratie ausgehebelt werden soll. Nicht mal ähnlich lautende Urteile der laufenden Rechtsprechung des EGMR werden von den Menschenrechts-Kritikern angeführt.