Nationalrätin Cesla Amarelle
Zitat:
In einer Demokratie hat das Volk nicht alle Macht und kann nicht schalten und walten, wie es will. Unsere Bundesverfassung sagt es klipp und klar, und das schon seit mehr als einem Jahrhundert: Im demokratischen Staat teilt sich das Volk die Macht mit den Kantonen, der Bundesversammlung, dem Bundesrat und den Gerichten.
Nur ist auch die Schweizer Verfassung nicht vom Himmel gefallen, sondern menschengemacht und auch die Verfassung unterliegt in einer Demokratie dem Volkswillen, wie er sich in der Schweiz im Initiativrecht manifestiert. Das führt zu einem scheinbar widersprüchlichen Zirkelschluß. Das Volk bestimmt die Verfassung und die Verfassung beschränkt die Rechte des Volkes bzw. bestimmt seine Rechte. Letztlich bestimmt das Volk also selbst welche Schranken es sich selbst auferlegt um einen Machtmissbrauch zu verhindern. Echte (direkte) Demokratie zeichnet sich also durch eine Selbstbeschränkung des Volkes in seiner theoretischen Allmacht. Es könnte sich mehr Macht zugestehen, wenn es wollte und das ist der Kern der
Volkssouveränität. Das Volk bestimmt selbst Regeln und Grenzen seiner per se unbeschränkten Machtausübung. Es gibt kein über oder unter für das Volk und Demokratie. Das Volk ist die Demokratie.