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[BW] "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es"
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21.08.2011 12:06

Kommentar zu
external link Volksabstimmung zu S 21: Demokratie oder Täuschung?
von Jens Loewe Mitbegründer des Arbeitskreises Demokratie zu Stuttgart 21 und Mitglied des Omnibus für Direkte Demokratie

Zunächst einige Vorbemerkungen:
Ich bin grundsätzlich ein radikaler Verfechter echter (direkter)
Demokratie und stimme mit dem Autor dieses Artikels in diesem Ziel
grundsätzlich überein. Zu diesem Engagement möchte ich den Autor, der
sich diesem Thema offensichtlich mit viel Herzblut verschrieben hat
ausdrücklich beglückwünschen. Aber es ist wie immer: zwei Demokraten -
vier Meinungen.
So stimme ich im Detail und leider auch in den Schlußfolgerungen nicht
mit dem Autor überein.

Zusammenfassung:
Obwohl ich das Treiben der Politiker jeder Couleur mit größtem
Misstrauen beobachte und jederzeit mit einem Taschenspielertrick von
grün-rot rechne einen Entscheid durch das Volk doch noch zu verhindern
und ihre eigene Ansicht über die des Volkes zu stellen und auch die
vom Autor angesprochenen Probleme sehe und erkenne, lehne die angesetzte
Volksabstimmung nicht grundsätzlich ab.
Ich schließe mich dem Vorschlag des Mehr Demokratie e.V. Sprechers
Ralf-Uwe Beck an, der schlicht und ergreifend vorgeschlagen hat, das
"Zustimmungsquorum" zu ignorieren und nur den demokratisch eindeutigen
ersten Satz des Art. 60 (5) zu beachten:
"Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen."
Wenn die Landesregierung sich vorher dazu verpflichtet das
Mehrheitsvotum der Bürger zu respektieren, dann kann das
Kündigungsgesetz erneut verabschiedet werden. Dies ist keine
ideale, aber die optimale Lösung angesichts der institutionell
verfahrenen Lage.

Im folgenden der Vollkommentar:
> Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg haben die Grünen auf
> ihren Plakaten eifrig für eine Volksabstimmung geworben. Auch die SPD
> hatte sich auf eine Volksabstimmung (VA) festgelegt und diese noch
> vehementer propagiert, sie wolle „zur Befriedung des Streits im Land
> beitragen“ und auch der SPD-Vorsitzende Nils Schmid fand durchaus
> sympathische Worte: „…unser Weg zur Versöhnung… …Das Ergebnis einer
> fairen Volksabstimmung werden alle akzeptieren… …Die Menschen sollen
> entscheiden……Eine Volksabstimmung bringt uns wieder zusammen…

Ich beurteile Politiker inzwischen auch nicht mehr nach dem was sie
versprechen sondern was sie - für echte (direkte) Demokratie - geleistet
haben.
[external link echte.direkte.demokratie.abades.dynu.net]

> Die Landesverfassung Baden-Württemberg, (LV) auf deren Grundlage
> abgestimmt werden soll, trat am 11.November 1953 in Kraft. (GBl. S.
> 173, www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm ) Am 16. Mai 1974 (BGl. S. 186)
> wurde durch Abänderung der Paragrafen 59,60 und 64 LV zwar das
> Instrument einer Volksabstimmung eingeführt, jedoch mit nahezu
> unüberwindbaren Hürden.
[...]
> • In der dritten Stufe ist eine Volksabstimmung anzusetzen, (diese
> Stufe wird in anderen Bundesländern meist Volksentscheid genannt)
> wenn der Landtag den eingebrachten Gesetzentwurf abgelehnt hat. Bei
> dieser Stufe gilt das eingebrachte Gesetz als angenommen, wenn eine
> Mehrheit und dazu mindestens 33,3% der Wahlberechtigen im Land (ca.
> 2,6 Mio. Wähler) gemäß § 60.5 der Landesverfassung mit „ja“ gestimmt
> haben. Das hier geforderte Zustimmungsquorum (kein Teilnahme-Quorum,
> wie die Presse oft schreibt!) ist aber in der Praxis so gut wie nicht
> erreichbar!

Interessanterweise widerspricht sich Art. 60 (5) selbst.
Undemokratisches Zustimmungsquorum und demokratisches "Mehrheit
entscheidet" sind nicht miteinander vereinbar.
Da haben sich aber auch schon Verfassungsgerichtsurteile widersprochen.

> (BW hat insgesamt ca. 7,8 Mio. Wahlberechtigte und ca.
> 10,7 Mio. Einwohner). Wenn der Gegenstand über den abgestimmt werden
> soll, nicht ein Gesetz, sondern die Änderung der Landesverfassung
> selbst ist, so liegt das Zustimmungsquorum sogar bei 50%, womit also
> ca. 3,9 Mio. der Wahlberechtigten mit „ja“ stimmen müssen. Damit wird
> deutlich, dass eine Verfassungsänderung durch direkte Entscheidung
> des Volkes noch utopischer ist, als bei einer Volksabstimmung über
> einfache Gesetze.

Wie immer bei nicht durch das Volk beschlossenen
Volksgesetzgebungsverfahren ist es mehr eine
Volksgesetzgebungsverhinderungsverfahren, das mit Absicht so vernagelt
wurde, dass es praktisch ausschließt dass das Volk sich die Regeln
selbst geben kann.

> Bei der jetzt von der Grün-Roten Landesregierung geplanten
> Volksabstimmung liegt der Fall etwas anders, weil die Initiative
> nicht vom Volk, sondern von der Regierungskoalition selbst ausgeht,
> ein Verfahren, das allgemein als Referendum bezeichnet wird. Damit

Es ist eher mit einem Ratsbegehren oder Plebiszit vergleichbar.
Das Referendum wird in der Schweiz vom Volk selbst ergriffen.

[...]
> Grundsätzlich ist zu kritisieren, unabhängig von S21, dass das in den
> §§ 59,60 und 64, sowie in dem Volksabstimmungsgesetz geregelte
> Verfahren bereits in sich verfassungswidrig ist, weil durch das
> Zustimmungsquorum die Nichtwähler faktisch zu „Nein – Stimmen“
> mutieren und somit das Verfahren demokratischen Grundsätzen
> widerspricht. Das Demokratiegebot, wie es im Grundgesetz, (GG Art.
> 20.2.) sowie auch in der Landesverfassung (LV Art. §25) aufgeführt
> ist, gebietet jedoch die Gleichwertigkeit der Stimmen.

und eben auch im Art. 60 (5) Satz 1

> Demokratiefeindlich ist in diesem Zusammenhang, dass die
> Mandatsträger für Entscheidungen durch den Souverän Schikanen
> aufgebaut haben, die sie für ihre eigenen Wahlen, aber auch für die
> Gesetzgebung durch Parlamente nicht angewendet wissen wollen! Würde
> man nämlich das Zustimmungsquorum auch bei Wahlen von Parteien
> anwenden, so wären diese bereits ausgestorben.

Diese Demokratieverhinderung hat System. Da kann man in alle anderen
Bundesländer schauen, dort ist es genauso. Immer wenn sich die
Parlament-Arier als Bock zum Gärtner im Demokratie-Garten aufspielen
kommt sowas dabei heraus.

> „Bei den hervorragenden Instrumenten des Bürgerbegehrens und
> Bürgerentscheids darf es keine Hürden geben, die kaum überwindbar
> sind; das gilt auch für Volksentscheide. Wenn wir Kommunalpolitiker
> unsere Legitimation auch bei verheerend niedriger Wahlbeteiligung
> nicht in Zweifel ziehen, dürfen wir bei Einzelentscheidungen der
> Bürgerschaft keine höheren Prozentsätze verlangen, als sie uns selber
> als Legitimationsbasis zur Verfügung stehen“. Christian Ude, Münchner
> OB und am 5.5.2011 bei der 36. Hauptversammlung in Stuttgart neu
> gewählter Präsident des Deutschen Städtetags.

Vor Herrn Ude (den ich sogar einmal persönlich beim Volksgebehren
"Faire Richterinnen und Richter" in Bayern getroffen habe, habe ich
größten Respekt.

> Durch das Zustimmungsquorum ergibt sich eine weitere Schikane, die
> ebenfalls dem Demokratiegebot zuwider läuft: nach der jetzigen LV
> würde bei einer Volksabstimmung JEDE Gesetzesvorlage durchfallen. Das
> hat zur Folge, dass die Art und Weise der Fragestellung eine
> überdimensionale Bedeutung gewinnt. Dieser Effekt wird in der
> anstehenden Volksabstimmung wirkungsvoll eingesetzt, indem die Frage
> „negativ“ formuliert wird, verkürzt: „Sind Sie für das
> S21-Kündigungsgesetz ?“ Wenn nun die „Ja-Stimmen“ zu diesem
> Kündigungsgesetz nicht erreicht werden, wovon auszugehen ist, wird es
> scheitern. Würde man hingegen ein „Zustimmungsgesetz“ zur Abstimmung
> bringen, also verkürzt: „Sind Sie dafür, dass sich das Land BW mit
> weiteren Milliarden am Bau von S21 beteiligt?“ so würde auch dieses
> Gesetz scheitern, aber mit der gegenteiligen Folge. Die Folge wäre
> nämlich, dass bei dieser Fragestellung die Landesfinanzierung, bzw.
> der Finanzierungsvertrag hinfällig wäre.
> Daraus folgt, dass die Fragestellung faktisch entscheidend ist. Die
> neue Regierung weiß das, stilisiert aber dennoch die Volksabstimmung
> zu einer „Chance“ hoch, die es so nicht gibt.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Die Formulierungen der
Zustimmungsquoren sind immer so gehalten, dass der status quo
begünstigt wird. So auch Art. 60 (5) Satz 2. Er besagt lediglich, dass
dass das Gesetz beschlossen ist wenn 1/3 der Stimmberechtigten zustimmt.
Er besagt nicht, dass das Gegenteil gewinnt.
Der Taschenspielertrick mit dem Umdrehen der Fragestellung funktioniert
nicht, denn so oder so ändert sich nichts an der Gesetzeslage.
Es wird immer vergessen, dass immer über ein Gesetz bzw. eine
Gesetzesvorlage abgestimmt wird, nicht über eine "(Sach-)Frage der
politischen Willensbildung".
Und wenn - wie es z.B. in Berlin möglich
ist, hat der Volksentscheid, auch wenn er gewonnen werden sollte, keine
rechtsverbindliche Wirkung. Dies ist nur mit einem Gesetz möglich und
nur das ist dem Willen des Volkes angemessen:
"Wenn das Volk spricht, dann spricht es"
Noch einmal anders formuliert. Durch Abstimmungsklauseln wie das
Zustimmungsquorum gewinnt nicht das Gegenteil, sondern der status quo,
egal wie man die Frage oder das Gesetz formuliert. Es ist so als hätte
der Volksentscheid nie stattgefunden. Das ist eigentlich eine noch viel
größere Verhöhnung des Volkes, denn dann gilt: außer Spesen nichts
gewesen.
Im Falle des Nicht-Erreichens des Quorums bleibt die Gesetzeslage
unverändert bzw. das Parlament hat wieder die Entscheidungsgewalt.
( siehe auch Abstimmungsklauseln)

> Auch nicht mit der neu eingeführten Möglichkeit der „Wunder“.
> Vermutlich wird sich die SPD besonders eifrig für diese Form der
> Fragestellung eingesetzt haben, um auf diesem Weg ihr Ziel, die
> Realisierung von S21, zu erreichen. Politisch betrachtet würde ein
> solcher „unechter Sieg“ zu einer Zustimmung der Bürger zu S21
> hochgejubelt und alle ungeklärten Fragen und Risiken könnten mit dem
> so errungenen demokratischen Ritterschlag unter den Teppich gekehrt
> werden.

Diese "Wunder"-Politik man der grün-roten Regierung in der Tat
vorwerfen. Ich vermisse das klare Bekenntnis zu Art. 60 (5) Satz 1,
dass egal ob Satz 2 erfüllt wird oder nicht, dass grün-rot bzw. die
Fraktionen der Grünen und der SPD, dies als imperatives Mandat
respektieren und das Ausstiegsgesetz im Landtag mit ihrer
Mehrheit beschliessen. Insbesondere die SPD, die ja
mehrheitlich eigentlich für S21 ist, aber die Grünen beim
Volksentscheid zum Jagen tragen musste, sehe ich hier in der Pflicht
im Falle einer demokratischen Mehrheit im Volk gegen S21 und ohne
"Wunder" gegen ihre eigene Überzeugung den Weg für das
Kündigungsgesetz frei zu machen.

> Der von der neuen Regierung eingebrachte Gesetzentwurf
> „S21-Kündigungsgesetz“ ist in seiner Diktion engagiert geschrieben
> und führt viele wirklich gute Argumente auf. Problematisch ist
> jedoch, dass die Begründung für das S21-Kündigungsgesetz zweigleisig
> argumentiert. Zum einen wird auf das allgemeine Demokratiegebot
> abgestellt und auf die Möglichkeit, bei veränderten Verhältnissen,
> bei einem veränderten Volkswillen, eine vertragliche Vereinbarung
> (Finanzierungsvertrag zu S21) aufheben bzw. kündigen zu können. Diese
> Argumentation geht zurück auf das Gutachten Hermes/Wieland und ist in
> einem besten Sinne zukunftsweisend, weil das Spannungsfeld zwischen
> Vertragstreue einerseits und einem sich ändernden Volkswillen
> anderseits sehr kompetent analysiert wird und praktische
> Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Die Ausarbeitung von
> Hermes/Wieland könnte sich im weiteren Verlauf als wertvoller
> herausstellen, als es die Planungen zu S21 je waren.
> Auf der anderen Seite werden diverse – berechtigte – Mängel
> aufgezeigt, wie mangelnder verkehrlicher Nutzen oder auch die
> ungesicherte Finanzierung etc. und damit festgestellt, dass „die
> Geschäftsgrundlage entfallen ist“.
> Nach allem, was bis jetzt bekannt wurde, ist dem nur zuzustimmen.

Dem stimme ich auch zu. Man sollte dies als Waffe für eine nachfolgende
juristische Auseinandersetzung bereit halten.

> Nur: wenn schwerwiegende Gründe für einen Wegfall der
> Geschäftsgrundlage oder für ein außerordentliches Kündigungsrecht
> vorliegen, dann ist es die Pflicht der Verantwortlichen in der
> Regierung, diese Gründe zu benennen und dem Projektpartner
> mitzuteilen, weil nur so die Kündigung/Aufhebung Wirkung entfalten –
> und die Bahn AG von weiteren unsäglichen Auftragsvergaben abhalten
> kann. Die Begründung und Mitteilung der schwerwiegenden Gründe ist
> eine Pflicht. Nur so kann ein noch größerer Schaden vermieden werden.
> Durch „Abwarten“ setzt man sich zudem dem Risiko aus, dass die Gründe
> als verspätet zurückgewiesen werden könnten, mit katastrophalen
> wirtschaftlichen Folgen für die Bürger. Solange der Bahn die Gründe
> nicht förmlich mitgeteilt werden, kann sie weiter provozierend
> Millionenaufträge vergeben, dieser Kritik muss sich die neue
> Regierung stellen.

Dieser Kritik an der Landesregierung stimmt ich auch uneingeschränkt zu.
Das war mir bislang nicht bewusst, aber es klingt plausibel.
Zumal nach einem Kündigungsgesetz mit demokratischer Mehrheit im Volk
(50%+x der Stimmen beim Volksentscheid) und falls ohne "Wunder" beim
Volksentscheid, aber mit "Wunder" bei SPD und Grünen im Landtag, das
Kündigungsgesetz dort beschlossen wird, eine juristische
Auseinandersetzung auf allen Ebenen um Rechtmäßigkeit und
Schadensersatz folgen wird.

[...]
> Kann die Volksabstimmung S21 stoppen?
> Nein, das kann sie voraussichtlich nicht, sofern man nicht die
> „Wunder“ bemüht, die neuerdings als politische Pannenhilfe entdeckt
> wurden. Zum einen ist, wie ausgeführt, das Quorum nicht zu schaffen.

Dem ist aller Voraussicht nach so. Aber es liegt einzig an SPD und
Grünen im Landtag ob sie die demokratische Mehrheit beim Volksentscheid
als imperatives Mandat akzeptieren oder nicht.
Man kann die fatalen undemokratischen Eigenschaften des
Zustimmungsquorums, nämlich dass dann der Landtag wieder entscheidet,
auch gegen es selbst wenden, der politische Wille und das demokratische
Gewissen bei den Abgeordneten vorausgesetzt.

> Zum anderen ist auch zu bedenken, dass selbst wenn das Quorum
> geschafft würde, nicht S21, sondern nur der Finanzierungsvertrag zu
> kündigen wäre. Denkbar wäre immerhin, wenn auch eher
> unwahrscheinlich, dass für diesen Fall andere Finanziers einspringen
> könnten, um das Projekt zu „retten“.

Die Frage ist ob die S21-Befürworter einen solchen Plan B in der Tasche
haben, oder sich auf das Scheitern des Volksentscheides verlassen.
So oder so wird ihnen das Image des undemokratischen, schlechten
Verlierers anhängen, da sie erwiesenermaßen keine Mehrheit im Volk
haben. Das wird künftigen Protesten nicht nur eine Legitimation
sondern kann ihnen auch ernormen Auftrieb geben.

> Unklar ist ferner, ob die geplante Volksabstimmung zulässig ist, bzw.
> ob sie im Falle eines Rechtstreits bestehen könnte. Es ist davon
> auszugehen oder wahrscheinlich, dass CDU/FDP gegen die VA klagen
> werden, mit unklarem Ausgang. Das über solche Fragen gestritten wird,
> ist nicht verwerflich. Kritisch ist aber, dass sich die Bürger im
> Falle eines solchen Rechtsstreits einmal mehr verschaukelt fühlen
> müssten.

Das sind sie nur jetzt auch schon.
Falls die CDU/FDP das wagen wird und vor Gericht Erfolg haben sollte,
wird es zu keiner Befriedung kommen und noch mehr Öl ins Feuer gegossen
werden als ohnehin schon. Die Proteste werden dann kein Ende nehmen und
der Graben zwischen classe politique und Bürgern nur noch tiefer
werden. Das ist bedauerlich, aber nicht der Fehler der Demokratie,
sondern der Anti-Demokraten und schlechten Verlierer.

> In Baden-Württemberg gibt es keine Erfahrungen mit Volksabstimmungen,
> weil eine solche noch nie stattfand. Deshalb fehlt auch jegliche
> Erfahrung, wie man fair und ausgewogen informiert, so wie es z.B. in
> der Schweiz bei einem Plebiszit üblich ist. Es ist keine gute

Nebenbei bemerkt: das Abstimmungsheft in der Schweiz ist auch alles
andere als ausgewogen. Die Vorlagen werden nur staatlicherseits
vorgestellt, es gibt keine paritätische Darstellung beider Seiten mit
Rede und Gegenrede und der undemokratische Gipfel ist die
Abstimmungsempfehlung des Bundesrates an die Bürger.
Die machen also auch nicht alles demokratisch "richtig".

> Voraussetzung, wenn öffentliche Mittel, wie in Stuttgart,
> ausschließlich für flache, teils plumpe und massive Werbekampagnen
> für S21 eingesetzt werden. Auch mit der in der Schlichtung
> versprochenen vollständigen Transparenz kann es nicht weit her sein,
> wenn bis heute die Bahn, immerhin ein Staatsunternehmen, der neuen
> Regierung die Offenlegung der „121 Risiken“ und deren Kosten
> verweigert, obwohl es dabei um Milliarden geht! Nur dieser Umstand
> für sich genommen ist bereits ein Skandal und müsste einen saftigen
> Streit auslösen! Auch OB Schuster hält es mit seiner Amtspflicht,
> fair zu informieren, eher locker, wenn er wahrheitswidrig dem
> Gemeinderat am 24.7.2009 und damit der Öffentlichkeit erklärte „..die
> Deutsche Bahn trage als Bauherrin das Risiko der Mehrkosten..“ Dabei
> kann man ihm kaum zugute halten, dass er, selbst Jurist, bei einem
> solchen Megaprojekt nicht weiß, wer es bezahlt und was er
> unterschrieben hat. (Stellungnahme v. 24.7.2009, Gz. OB 7831-10.00
> zur Anfrage 278/2009, Ziff. 3, und Protokoll der Gemeinderatssitzung
> v. 29.7.2009, Niederschrift Nr. 176 zu TOP 9, S. 2, 19)

Ihren undemokratischen Charakter haben CDU und FDP in BW bereits
mehrfach unter Beweis gestellt. Daran wird sich ohne mehr (direkte)
Demokratie auch nichts ändern. Von Böcken kann man keine Ausbildung zum
Gärtner erwarten.
Trötzlich allein ist die Erfahrung, dass das Volk sich nicht so einfach
verarschen lässt und es an der Urne bei Bürger- und Volksentscheiden
jedem der versucht sie zu belügen und zu verarschen sehr übel nimmt.

> Das Unterdrücken von Alternativen zu S21 ist so alt wie das Projekt
> selbst. Schon bei der so genannten Bürgerbeteiligung zu S21 1997
> hatte die moderierende Organisation KE (Kommunalentwicklung) den
> Auftrag so zu moderieren, dass Vorschläge zu S21 gemacht werden, dass
> aber Alternativen oder die Frage nach der Sinnhaftigkeit von S21
> möglichst unterbunden werden. Die zahlreichen Bedenken, Forderungen
> und Alternativen wurden nie wirklich in Erwägung gezogen. Bei einer
> Volksabstimmung oder bei einem Bürgerentscheid müssten auch
> Alternativen erwogen oder mit abgestimmt werden, weil sonst das
> Ergebnis unklar ist. Würde man nur über S21 abstimmen, wäre das
> Ergebnis verfälscht, weil die Abstimmenden nicht über K21 oder SK22
> (Kombilösung) mit abstimmen könnten.

Die jetzt angesetzte Volksabstimmung ist sicher nicht die demokratische
Ideal- oder Musterlösung. Aber was will man angesichts dieser
verkorksten Situation erwarten? Wie der Autor bereits ausführte ist die
(direkte) Demokratie in BW ein Papiertiger. Dass es jetzt überhaupt zu
einer und ersten Volksabstimmung in BW kommt bzw. kommen soll ist an
sich schon ein demokratisches "Wunder".
Und wenn es mehrere Vorlagen gäbe würde sich nach derzeitiger
Gesetzeslage das Zustimmungsquorum noch fataler Auswirken, da es weder
Stichfrage noch Präferenzwahlsystem gibt. Am Ende wäre genauso klar was
die Bürger nicht wollen, aber nicht was sie wirklich wollen, da die
Abstimmungsalternativen nicht gewichtet werden können, sondern nur mit
"Ja" oder "Nein" jeweils entschieden werden kann.
Ich sehe hier nur die Möglichkeit erst wenn S21 begraben ist, dass man
sich Gedanken über Alternativen machen kann. Im derzeitigen Verfahren
tragen Alternativen nur zur Spaltung der S21-Gegner bei.

[...]
> 4. Ungeklärte rechtliche,
> finanzielle, technische und Umweltfragen
> Das Projekt Stuttgart 21 ist nicht, wie von Befürwortern gerne
> behauptet wird, eines der bestgeplanten Projekte, sondern ein
> unterirdisches Phantom mit vielen ungeklärten Fragen, die auch mit
> der S21-Propaganda-Maschinerie keineswegs geklärt sind.
>
> Finanzierungsvertrag zu S21 vom April 2009 / Kosten / Mehrkosten /
>
> Grundlage der Finanzierung von S21 ist der Finanzierungsvertrag
> (FiVe) von April 2009.
> [external link www.unser-pavillon.de] In
> diesem wurden die Gesamtkosten auf 3,076 Milliarden festgeschrieben,
> einschließlich einer angenommenen Kostensteigerung. Ferner wurden ein
> Risikopuffer in Höhe von 1,45 Milliarden und damit Gesamtkosten,
> incl. Risikopuffer, von 4,526 vereinbart. Für nach dem 31.12.2009
> auftretende Kostensteigerungen ist in dem Vertrag in § 8.4
> festgelegt, dass dann „Gespräche“ geführt werden. Damit wird
> deutlich, welch ungeheuerliches Risiko in diesen Vertrag eingebaut
> wurde. Denn die Konsequenz ist, dass für spätere Kostensteigerungen
> weder eine Regelung noch eine Obergrenze existiert und somit
> letztlich der Steuerzahler durch die Macht des Faktischen ggf. in
> Milliardenhöhe zur Kasse gebeten würde ! Bahninterne, also geheim
> gehaltene Papiere, die im Juli 2011 durch Recherchen von STERN und
> SPIEGEL bekannt wurden belegen, dass die Bahn seit 2002 systematisch
> mit falschen Zahlen operiert – und Mehrkosten im Milliardenbereich
> verschwiegen hat. Diese Dokumente, aber auch Kalkulationen des
> Bundesrechnungshofs und unabhängiger Experten belegen, dass schon zum
> 31.12.2009 die Kostenobergrenze überschritten war. Da im
> Finanzierungsvertrag absichtlich keine Regelung für Mehrkosten nach
> dem 31.12.2009 getroffen wurde, können nach oben unbegrenzte
> Kostensteigerungen eintreten. Zwar haben die Projektpartner keine
> vertragliche Nachschusspflicht, das stimmt, durch die Macht des
> Faktischen müsste aber dennoch der Steuerzahler letztlich zahlen,
> weil die offene Tunnelwunde nicht ohne Weiterbau oder Rückbau liegen
> bleiben könnte. Wenn nun per Volksabstimmung über die Kündigung des
> Landesanteils zu S21 vor diesem Hintergrund entschieden werden soll,
> und wenn klar ist, dass eine Kündigung wegen des Zustimmungsquorums
> so gut wie unmöglich ist, dann würde das Volk, als höchste Instanz,
> die Kosten von 4,526 Milliarden, aber auch beliebige Mehrkosten
> indirekt legitimieren. Ein solches Vorgehen kann nur als äußerst
> zynisch und unfair bezeichnet werden. Geht die Politik davon aus,
> dass die Bürger diese Winkelzüge nicht verstehen und dieses Manöver
> mittragen? Die arglistigen Täuschungen über die Kosten sind eher ein
> Fall für eine außerordentliche Kündigung und ggf. für den
> Staatsanwalt, nicht aber für eine Volksabstimmung.

Im bevorstehenden Abstimmungskampf sehe ich dies durchaus als
mehrheitsentscheidende Argumente. Direkte Demokratie zeichnet sich ja
gerade dadurch aus, dass Menschen durch gute Argumente überzeugt werden
wollen und dass der gewinnt der die besseren Argumente hat.
Die Klärung solcher Fragen allein einem Staatsanwalt zu überlassen
und das Volk wieder zu übergehen halte ich für ebenso undemokratisch
wie die Verhinderung der Bürgermitsprache bisher.

> Fehlende Genehmigungen
> Eine weitere Schwierigkeit für eine Volksabstimmung ist in dem Fehlen
> diverser Genehmigungen für S21 zu sehen. So sind z.B. die
> Planfeststellungsabschnitte 1.3 und 1.6b noch nicht planfestgestellt.
> Fachleute rechnen mit mehrjährigen Planungen, sollte sich nicht sogar
> die eine oder andere Planung als überhaupt nicht genehmigungsfähig
> herausstellen!
> Die Um- und Neuplanungen, zu denen sich die Bahn im Rahmen der
> „Schlichtung“ verpflichtet hat, sind dabei noch nicht einmal
> einbezogen! Ungeklärt sind ferner grundsätzliche Fragen, wie die
> Gefährdung der Mineralquellen, die Gefährdung des Grundwassers durch
> die jetzt doppelte Entnahmemenge oder auch die Gefahren, die sich aus
> dem Quellverhalten des Gipskeupers / Anhydrit ergeben. Oder auch die
> ungeklärten Haftungsfragen im Falle von Gebäudeschäden. In Leoberg
> jedenfalls, wo lediglich eine Geothermiebohrung eingebracht wurde,
> hört man nur von gegenseitigen Schuldzuweisungen. Verantwortlich ist
> niemand.
> ( [external link www.stuttgarter-zeitung.de]
> ) Ungeklärt scheint auch, ob der Mittlere Schlossgarten überhaupt für
> den Bahnhofsbau verwendet werden darf. Soweit bekannt, fehlen noch
> die nötigen Kauf- oder Gestattungsverträge.
> [external link www.unser-pavillon.de]
> Nur: worüber soll das Volk entscheiden, bei so gravierenden Lücken in
> der Planung?

Das sind alles Argumente die zur demokratischen Meinungsbildung im Volk
beitragen können, wenn sie denn dazu genutzt werden.
Außerdem ist nach dem Volksentscheid vor dem Volksentscheid.
Die Schweizer haben auch zwei mal über den Gotthardtunnel abgestimmt.
Also wenn schon Demokratie, dann muss das Volk seine Entscheidungen
auch revidieren können.
Man kann auch nicht warten bis auch das letzte Detail geklärt ist. Es
geht jetzt um eine Grundsatzentscheidung. Auch wenn eine demokratische
Mehrheit im Volk für S21 sein sollte, bleiben Einsprüche in der Planung
und Individualklagen davon unberührt.

> Verkehrlicher Nutzen
> Die Volksabstimmung bezieht sich auf den Tunnelbahnhof S21. Völlig
> unklar ist aber der verkehrliche Nutzen dieses Milliardenprojekts.
> Seit 2005 wurde z.B. von der Stadt die Information verbreitet, „ S21
> wird dank des Durchgangsbahnofs die doppelte Leistungsfähigkeit des
> heutigen Kopfbahnhofs haben“ (Quelle u.a.: Menschen verbinden – das
> neue Verkehrskonzept für Stuttgart und die Region, Herausgeberin: LHS
> Stuttgart, Stabsabteilung Kommunikation, Okt. 2007) Diese
> „Information“ dürfte zurückgehen auf eine Stellungnahme von Prof. Dr.
> Ing. Ulrich Martin, Leiter des Verkehrswissenschaftlichen Instituts
> der Uni Stuttgart, der im Auftrag der DB in einer „Stellungnahme“ die
> doppelte Leistungsfähigkeit „berechnet“ hatte. Durch die Schlichtung
> ist nun aber deutlich geworden, dass der bestehende Bahnhof sogar
> eine höhere Leistungsfähigkeit als der Tunnelbahnhof hat (50 Züge und
> mehr in der Spitzenstunde) und dass das Nadelöhr, wenn überhaupt, das
> Gleisvorfeld und die Zulaufgleise sind. Die Frage von
> Verkehrsminister Hermann in der Schlichtung, warum man dann nicht mit
> wenig Geld das Gleisvorfeld und die Zulaufstrecken ertüchtigt, wurde
> nicht beantwortet. Wie soll über ein Milliardenprojekt abgestimmt
> werden, dessen Nutzen überhaupt nicht plausibel dargelegt ist ?

Wenn es keinen Nutzen gibt, kann er auch nicht plausibel dargelegt
werden. Gerade dann und deswegen sollte darüber abgestimmt werden. Denn
wenn das kein Argument zur demokratischen Meinungsbildung gegen S21 sein
soll, was dann? Und wann soll nach Meinung des Autors dann überhaupt
über S21 abgestimmt werden, wenn weder S21-Befürworter noch -Gegner ein
Interesse daran haben den Nutzen von S21 plausibel darzulegen? Am
Sankt-Nimmerleinstag?

[...]
> Strafrechtliche Aspekte
> Im Rahmen des öffentlichen Diskurses über S21 sind Fragen
> aufgetreten, die möglicherweise auch strafrechtliche Relevanz haben.
> So muss nach den bisher bekannten Informationen davon ausgegangen
> werden, dass die Bahn über Jahre hinweg bewusst Parlamentarier und
> Öffentlichkeit über die wahren Kosten getäuscht hat. Eine solche
> Täuschung wird dann zu Betrug und zu einer Straftat (§ 263 BGB), wenn
> ein Vermögensvorteil auf der einen Seite und ein Schaden auf der
> anderen Seite, auf der Seite des Getäuschten verursacht wurde. Genau
> das scheint aber der Fall zu sein, denn S21 ist ein
> eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn, mit einem enormen Gewinn,
> während die Projektpartner durch Täuschung bereits zig Millionen
> investiert haben, was sie in Kenntnis der wahren Zahlen nicht getan
> hätten. Wenn schon die bürgerliche Presse, wie z.B. die Frankfurter
> Rundschau schreibt: „…nun liegen die Beweise auf dem Tisch: Die
> Deutsche Bahn hat die Öffentlichkeit und den Bundestag über die
> wahren Kosten von Stuttgart 21 und der zugehörigen ICE-Piste
> systematisch belogen….“
> Sollte dann nicht ein Anfangsverdacht gerechtfertigt sein? Wären dann
> nicht, allein schon zur Schadensbegrenzung, Ermittlungen
> aufzunehmen ?
> Auch bei dem Zinsverzicht der Stadt gegenüber der Bahn im Rahmen der
> Grundstückskäufe, immerhin ein Schaden im Hundertmillionenbereich,
> stellt sich die Frage, ob nicht darin ein Fall von Untreue (§
> 266StGB) zu sehen ist. ( [external link www.youtube.com] )
> Letztlich stellt sich die Frage der Untreue bei dem Projekt S21 auch
> ganz generell und zwar dann, wenn der behauptete verkehrliche Nutzen
> gar nicht gegeben ist und die Milliarden-Investitionen der
> Allgemeinheit gar keinen Nutzen erbringen. Die Frage stellt sich
> besonders dann, wenn politische Entscheider von dem Fehlen eines
> verkehrlichen Nutzens Kenntnis hatten. Aus einer der SMA & Partner AG
> im Jahre 2008 erstellten und bis Juli 2010 geheim gehaltenen Studie
> für die landeseigene Verkehrsgesellschaft geht jedenfalls hervor,
> dass der Nutzen äußerst zweifelhaft ist.
> (http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=534 ) Wenn man bestimmte
> sprachlichen Wendungen betrachtet, so kann man sich des Eindrucks
> nicht erwehren, dass die Täuschung der Öffentlichkeit bewusst und
> organisiert war: “Aufgrund der Brisanz der vorliegenden Resultate ist
> absolutes Stillschweigen erforderlich.” sma, 05.06.2008 (SMA &
> Partner AG, Beratungs- und Ingenieurs- Dienstleistungen in der
> Eisenbahnsystemplanung)
> Auch bei Betrachtung der vielen, geschäftlich oder politisch in das
> Projekt S21 eingebundenen Persönlichkeiten und ihre Verbindungen
> führen zu dem Eindruck, dass möglicherweise noch weitere Tatbestände
> auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft werden sollten.

Das sind in erster Linie strafrechtliche Fragen und keine der
Demokratie. Man kann diese ergänzend als Argumente im Abstimmungskampf
verwenden, aber zur Klärung der grundsätzlichen Frage taugt es nicht.
Abgesehen davon steht es jedem frei Strafanzeige zu stellen ggf. auch
gegen nicht ermittelnde Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt.
Ein wenig aussichtsreicher Kampf.

> Wie soll eine Volksabstimmung sinnvoll durchgeführt werden, wenn noch
> nicht einmal die strafrechtlichen Aspekte aufgearbeitet wurden, wie
> es, zumindest bei kleineren Delikten, üblich ist. Immerhin könnten
> bei diesbezüglichen Ermittlungen Erkenntnisse zu Tage treten, die das
> Gesamtprojekt in einem völlig anderen Licht erscheinen lassen und
> damit zu einer anderen Bewertung durch die Bürger führen.

Andere Frage:
wie lange soll das Volk darauf warten bis irgendwelche Staatsanwälte
irgendwelche Ermittlungen aufgenommen haben und zu irgendwelchen wie
auch immer gearteten Erkenntnissen gekommen sind?
Bei der Vielzahl der wenns und abers die der Autor vorbringt kann man
Zweifel bekommen ob er überhaupt einen Volksentscheid will.

> Eine Volksabstimmung wäre prinzipiell der richtige Weg und das
> angemessene Verfahren. Nicht aber so wie vorgesehen und nicht unter
> so zweifelhaften Umständen.

Wer nur einen perfekten Volksentscheid über eine perfekte Sachlage von
einem perfekt informierten perfekten Volk will, wird so einen nicht
bekommen und will auch keinen.

> „ Das ist ein Murks sondergleichen. Man kann doch so etwas Monströses
> nicht von oben verordnen“ Werner Stohler, CEO der SMA & Partner AG,
> über die Art und Weise, wie in Deutschland Großprojekte geplant
> werden (http://www.zeit.de/2011/33/SMA-Stuttgart-21 )

S21 ist Murks, aber nicht eine Volksabstimmung darüber.
Die ist sicher nicht perfekt, aber besser als gar keine.

> Die Volksabstimmung, so wie geplant, ist wegen der aufgeführten
> Mängel weder fair, noch demokratisch, noch im Sinne des
> S21-Kündigungsgesetzes zu gewinnen. Ganz im Gegenteil, bei
> Durchführung der Volksabstimmung würde wegen des Zustimmungsquorums
> das Kündigungsgesetz scheitern und damit S21 indirekt stützen. Die

Wie ich aufgezeigt habe ist die Volksabstimmung in jedem Fall ein
Gewinn, wenn die S21-Gegner sich dessen bewußt sind was es bedeutet in
der demokratischen Mehr- oder Minderheit zu sein. Selbst wenn sie keine
Mehrheit bekommen sollten, ist das ein Gewinn und zwar für die
Demokratie in einem Land, dass noch keinen einzigen Volksentscheid
hatte und das nach Meinung des Autors wohl auch keinen bekommen soll,
da die Erfüllung seiner Forderungen für einen fairen,
demokratischen Volksentscheid, der gewonnen werden kann, illusorisch
sind, zumal sie von denen erfüllt werden sollen, die u.U. gar kein
Interesse daran haben sie zu erfüllen und sie auch nicht dazu gezwungen
werden können.
Deswegen ist ein Volksentscheid richtig, besser gestern als heute.
Denn wie sagte schon Gerald Häfner:
"Erst wenn das Volk in der Sache entscheidet,
geht es um die Sache selbst"

> Volksabstimmung würde somit S21 faktisch bejahen und den Weiterbau
> noch legitimieren!

Nur wenn wirklich eine demokratische Mehrheit dafür stimmt.
Damit muss man als Demokrat aber immer rechnen, das die Mehrheit einem
nicht unbedingt folgt.

> Eine Volksabstimmung, so wie sie geplant ist,
> sollte deshalb von Befürwortern wie von Gegnern abgelehnt, und die
> Ablehnung sollte laut und deutlich begründet werden.

Dass die S21-Befürworter sie ablehnen ist ohnehin logisch.
Aber wenn die S21-Gegner das auch noch tun, dann erweisen sie sich und
den Bürgern einen Bärendienst. Die S21-Befürworter wird es freuen.

> Auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sollte eine solche
> Volksabstimmung abgelehnt werden. Durch den Streit um S21 und die
> geplante Volksabstimmung offenbart sich, dass mit der derzeitigen
> Landesverfassung keine faire Abstimmung möglich ist, dass durch das
> Zustimmungsquorum die Nichtwähler zu „Nein-Stimmen“ mutieren und dass
> die Art der Fragestellung für das Ergebnis ausschlaggebend ist. Im
> Ringen um echte Demokratie sollten keine faulen Kompromisse gemacht
> werden, auch dann nicht, wenn sich die eine oder andere Seite
> Vorteile vom Ausgang der Wahl verspricht. Mit einer Mobilisierung
> oder mit einer Teilnahme würde man eine undemokratische Verfassung,
> wenn auch nur indirekt legitimieren. Die Volksabstimmung wird auch
> nicht befrieden, weil ungelöste Fragen und Risiken durch sie nicht
> ausradiert werden. Es könnte sogar sein, dass sie den Streit noch
> weiter aufheizt, aus den Gründen, wie sie hier aufgeführt sind.

"Indirekt" ist S21 auch schon legitimiert.
Der Volksentscheid ist kein Blankoscheck für irgendwen.
Und das undemokratische Zustimmungsquorum lässt sich wie
ausgeführt umgehen, wenn SPD und Grüne demokratische Eier in der Hose
haben. Daran wird sich entscheiden ob grün-rot glaubwürdig ist oder
nicht.
Und ob es zu einer Befriedung kommt oder nicht, liegt nicht am
Volkentscheid sondern ob die Verlierer desselben gute oder schlechte
sind.

> Der Streit um Stuttgart 21 ist nicht nur ein Streit um einen Bahnhof.
> Vielmehr zeigt sich, dass die Bürger nicht mehr bereit sind, sich
> alles gefallen zu lassen. Sie wollen nicht mehr mit
> Milliardenbeträgen zur Kasse gebeten werden, weder für S21, noch für
> andere gigantomane Projekte oder Bankenrettungen, wenn sie auf der
> anderen Seite nichts zu sagen haben.
> Der gespenstisch lockere Umgang mit den Milliarden, wie er heutzutage
> an der Tagesordnung ist, wird nicht mehr hingenommen, eine
> Verweigerung, wie sie angesichts der Verhältnisse in der Welt auch
> verständlich ist. Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen in anderen
> Ländern weisen in dieser Hinsicht deutliche Parallelen auf. Auch wird
> am Streit um S21 deutlich, dass die fast uneingeschränkte
> Entscheidungsmacht der politischen Parteien und das Fehlen einer
> Entscheidungsmacht auf der Seite des Souveräns nicht mehr hingenommen
> werden.

Nur wenn sie wie der Autor es de facto wünscht weiter nicht
mitenscheiden dürfen, dann entmündigt er die Bürger genauso.

> Herr Geissler hat zumindest in diesem Punkt Recht, wenn er
> feststellt, dass Großprojekte so nicht mehr durchgezogen werden
> können. In Abwandlung Erich Kästners ließe sich sagen:
> Lasst uns die Volksabstimmung überdenken, lasst uns wehrhaft bleiben
> und verweigern, lasst uns aber niemals so tief sinken, dass wir den
> Kakao, durch den man uns hier zieht, auch noch freiwillig trinken 6.
> Lösungsmöglichkeiten des Konflikts

Nur wenn das Volk nicht den schon lange überfälligen Volksentscheid
bekommt, dann geht das Schmierentheater à la Geissler weiter wie bisher.
Dann gibt es garantiert keine Befriedung des Konflikts.

> • Die zuvor aufgeführten ungeklärten Fragen und enormen Risiken sind
> zu klären, bevor das Volk entscheiden soll !

Und wer bestimmt wieviele Fragen wann geklärt sind und dass das Volk
dann entscheiden darf?
Daraus spricht doch eine recht autoritäre Sichtweise die
Volksentscheide nur dan zulässt, wenn das Volk so entscheidet wie
derjenige es für richtig erhält.
Ich erkenne darin eine enorme Angst den Volksentscheid zu verlieren.
Angst ist aber ein schlechter Ratgeber.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

> Sie sind gewissermaßen
> Vorfragen, egal ob auf kommunaler oder auf Landesebene. Eine
> rechtliche Frage wie z.B. die Zulässigkeit oder Verfassungswidrigkeit
> der Mischfinanzierung ist ggf. gerichtlich zu klären und nicht durch
> einen Volksentscheid, so wie man auch sein Auto nicht in der Bäckerei
> reparieren lassen würde.

Wenn ich aber (demokratisch) am verhungern bin nützt mit die Werkstatt
nichts und ich fahre zuerst beim Bäcker vorbei und danach in die
Werkstatt. Letztere nützt mir nix wenn ich dort ankommen und tot
zusammenbreche.

> Politiker werden gewählt und dafür bezahlt,
> dass sie genau diesen Job machen, dass sie zwingende Fragen rechtlich
> und transparent klären, auch dann, wenn damit erheblicher Ärger
> verbunden ist.
> Tun sie das nicht, wirft das die Frage auf, wozu wir sie dann
> brauchen.

"Wer glaubt von Politikern irgendeine Rettung für dieses Land erwarten
zu können, der glaubt auch einem Piloten, der im Flieger mit
umgeschnalltem Fallschirm durch die Sitzreihen schreitet und verkündet:
'Keine Panik! Ich spring nur schnell ab und hol Hilfe.'"

Diese Untertanenerwartung kann nur enttäuscht werden.
Genau deshalb ist jeder Volksentscheid richtig,
denn die Politmafiosi fürchten die direkte Demokratie wie der Teufel
das Weihwasser.

> • Die Landesverfassung in ihrer jetzigen Form lässt einen fairen
> Volksentscheid nicht zu und bedarf dringend einer Änderung nach
> Schweizer, mindestens aber nach Bayrischem Vorbild. Darum muss
> notfalls heftig und solange gestritten werden, bis „von unten“ die
> Änderungen durchgesetzt sind, weil eine Änderung durch förmliche
> Volksabstimmung wegen des noch höheren Zustimmungsquorum von 50% der
> Wahlberechtigten unmöglich ist. Die Bemühungen der Parteien haben bis
> heute jedenfalls zu keinem Ergebnis geführt.

Und die "Bemühungen" der Parteien werden auch in weiteren 50 Jahren zu
keinem Ergebnis führen, das den Ansprüchen des Autors gerecht wird.
Deswegen sollte diese Chance des Volksentscheids ergriffen werden.
Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

> • Die Landesverfassung widerspricht sich selbst, weil sie auf der
> einen Seite das Demokratieprinzip festschreibt, auf der anderen Seite
> aber undemokratische Verfahren da vorsieht, wo der Souverän selbst
> entscheiden soll. Über eine Organklage oder andere rechtliche
> Schritte muss geprüft werden, ob und ggf. wie die
> Verfassungswidrigkeit in ihren diesbezüglichen Teilen korrigiert
> werden kann.

Das ist in den letzten 50 Jahren nicht geschehen. Warum sollte es
ausgerechnet jetzt von Erfolg gekrönt sein?
Der Autor übersieht, dass nicht er das entscheidet, sondern nach
Parteienproporz gewählte Verfassungsrichter.

> • Ein Bürgerentscheid zu S21 auf kommunaler Ebene ist sachgerecht und
> unerlässlich, weil die Entscheidung über S21 im Wesentlichen die
> Stuttgarter Bürgerschaft betrifft und deshalb auch von ihr
> entschieden werden muss. Schon während der „Bürgerbeteiligung“ 1997
> wurde diese Forderung erhoben und begründet! Zwei weitere –
> erfolgreiche – Bürgerbegehren wurden abgeblockt.

Und das per Gerichtsentscheid. Hier liess man die (direkte) Demokratie
gegen die institutionelle Betonwand fahren. Da kann man noch so sehr
"sachgerecht", "begründet" und "unerlässlich" einen Bürgerentscheid
anmahnen, wenn er de facto nicht durchgeführt werden kann.

> Das Versprechen von
> OB Schuster Herrn Palmer gegenüber, bei Mehr-kosten von S21 einen
> Bürgerentscheid durchzuführen, hat er gebrochen.

Da ist er nicht der erste und mit Sicherheit nicht der letzte.
Aber ist der Ruf erst ruiniert ...

> Die Begründung, ein
> Bürgerentscheid in Stuttgart sei nicht möglich, da die Verträge
> bereits unterzeichnet seien, trägt nicht.

Das hat das Gericht anders gesehen und das war (leider) und ist
(immer noch) entscheidend.

> Denn wenn auf Landesebene
> abgestimmt werden kann, mit dem Argument der veränderten
> Verhältnisse, des veränderten Volkswillens, einer Revidierbarkeit von
> Entscheidungen nach dem Demokratiegebot (Hermes/Wieland), dann kann
> mit derselben Begründung denknotwendig auf der kommunalen Ebene
> ebenso abgestimmt werden!

Kann leider nicht. Jedenfalls können die Bürger das nicht erzwingen.
Der landesweite Volksentscheid ist auch nur deswegen möglich, weil es
einen Regierungswechsel gab und Landesverfassung einen solchen Fall des
Volksentscheides bei Dissenz in der Regierung vorsieht (siehe oben).
Ein Bürgerentscheid wird deswegen nicht automatisch möglich.
Selbst der Volksentscheid wird juristisch angegriffen werden und wenn
die formal "unabhängigen" Gerichte etwas anderes entscheiden, dann ist
es wieder institutionell vorbei mit der Demokratie.

> Entweder trägt diese Argumentation oder sie trägt nicht. Wenn sie
> trägt, müssten sich SPD und Grüne für die kommunale Abstimmung ebenso
> einsetzen, denn sie versichern, dass sie die Argumentation auf
> Landesebene für tragfähig halten!

Die Argumentation trägt sicherlich, aber die gesetzlichen
Voraussetzungen sind ganz andere.
Und überhaupt: warum wollten Zehntausende(!) Stuttgarter Bürger schon
zwei mal abstimmen obwohl die Voraussetzungen nach Meinung des Autors
noch gar nicht erfüllt sind?
Daran sieht man: das Volk will nicht warten mit der Mitbestimmung. Sie
will sie lieber gestern als heute.

[...]
> • Wie auch immer man die rechtlichen Möglichkeiten eines
> Bürgerentscheids auf kommunaler Ebene bewertet, auf jeden Fall wäre
> eine Volksbefragung möglich, so wie sie Hermann Scheer noch zu
> Lebzeiten vorgeschlagen hat.

Und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte eine solche
"Volksbefragung" durchgeführt werden?
Beim anstehenden Volksentscheid wird übrigens auch in Stuttgart
abgestimmt. Da ist die Volksbefragung schon inbegriffen und die
rechtliche Grundlage nicht unangreifbar aber wesentlich klarer.

> Würde eine solche Abstimmung
> stattfinden, was nur zu begrüßen wäre, was vielleicht sogar die
> einzig faire Möglichkeit ist, dann würde ein unverfälschtes Ergebnis
> vorliegen, mit einer weit höheren Akzeptanz, jedoch ohne eine
> rechtliche Bindewirkung. Eine Bindewirkung könnte aber frei
> vereinbart werden, die politischen Gremien könnten ihr Handeln danach
> ausrichten und vor allem auch damit begründen!

Das ist auch auf Landesebene mit dem Volksentscheid möglich.
Und auch hier die Frage: warum ist eine Volksbefragung in Stuttgart
"fair" und "unverfälscht", aber ein Volksentscheid auf Landesebene
nicht? Oder rechnet sich der Autor einfach nur besserer Chancen bei
einer lokalen Befragung aus, nach dem Motto: "Hauptsache das Ergebnis
ist in meinem Sinne"?

> Noch überzeugender
> wird dieser Ansatz dann, wenn man die Volksbefragung mit der
> Argumentation von Hermes/Wieland verknüpft, also mit der
> Revidierbarkeit von Verträgen und Beschlüssen, weil so in idealer
> Weise der Volkswille abgefragt und anschließend von der Politik durch
> konkrete Maßnahmen umgesetzt werden könnte. SPD, Grüne und SÖS hätten
> jedenfalls im Gemeinderat die Mehrheit, die für einen solchen
> Beschluss nötig wäre und eine solche Volksbefragung in Stuttgart wäre
> allemal kostengünstiger als die mit 10 Mio. Euro angesetzte
> Volksabstimmung auf Landesebene.

Das Argument der Kosten für die Demokratie sollte für einen Demokraten
keines sein. Oben bemängelt der Autor noch, das Milliarden verpulvert
werden und hier sind die 10 Millionen aka "Peanuts" ihm zu teuer. Da
stimmt was mit den Verhältnissen nicht.
Des weiteren immer noch die Frage nach der rechtlichen Grundlage für
eine Volksbefragung auf kommunaler Ebene.

> „Der Gemeinderat besteht aus sechzig intelligenten Leuten“ Stadtrat
> Eberle, Vollversammlung GR; 19.1.1978.

Das ist schon lange her und an der Intelligenz von Stadträten kann man
auch seine Zweifel haben. Aber es steht dem Autor ja frei die
"intelligenten" Gemeinderäte von seinem Anliegen zu überzeugen.

[...]
> Der Streit um S21 kann auch dabei helfen, ein anderes „Sorgenkind“ zu
> versorgen, die längst überfällige Einführung der Volksabstimmung auf
> Bundesebene. Denn diese wird immer noch verweigert mit dem Argument,
> die Bürger seien nicht im Stande, komplexe Zusammenhänge zu
> verstehen, es sei besser, das den Politikern zu überlassen. Die
> Politiker haben wiederum nicht verstanden, dass ihnen diese Bewertung
> und Entscheidung gar nicht zusteht. Die Vormachtsstellung der
> Parteien ist jedenfalls demokratisch nicht begründbar und die
> Willkür, mit der sie aufrechterhalten wird, muss der Vergangenheit
> angehören.

Aber nur wenn es auch einen Volksentscheid gibt. Oder um mit Kästner zu
kontern: "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es".
Erst wenn (direkte) Demokratie erlebt und erfahren wird, dann wird auch
das Verständnis für und der Wille zur Mitbestimmung auf Bundesebene
wachsen.

> • Angesichts der verfahrenen Situation sollte auch der zuletzt im

und je länger man mit der Volksabstimmung wartet desto tiefer steckt
der Karren im Dreck.

> Rahmen der Schlichtung eingebrachte Vorschlag einer Kombilösung SK22
> aufrichtig geprüft werden. Bei Abwägung aller Umstände ist dies
> geboten. Parteien und Projektpartner, die trotzig eine ernsthafte
> Prüfung verweigern, verkennen die Brisanz der Situation.

1. war dies ein rabulistisches Ablenkungsmanöver von Geissler
2. haben die S21-Befürworter überhaupt kein Interesse daran und niemand
kann sie dazu zwingen.

> Ebenso müsste in alle Abstimmungsverfahren K21 mit aufgenommen
> werden. Würde man K21 als eine sich anbietende, leistungsfähigere und
> günstigere Alternative weglassen, wäre das Ergebnis verfälscht. Nur
> durch einfache Nichtbeachtung von K21 kann jedenfalls nicht
> herausgefunden werden, welche Lösung die sinnvollste ist.

Wer in einer verfahrenen Situation die reine Lehre verlangt, wird am
Ende mit nichts dastehen. Es geht schon lange nicht mehr um eine
sachgerechte oder sinnvolle Lösung. Es geht darum wer die Macht im Land
hat.

[...]
> • Auch könnte in Stuttgart, ausgelöst durch den Streit um S21 der
> Versuch unternommen werden, echte Entscheidungsmöglichkeiten der
> Bürger zu verankern, durch noch zu entwickelnde Strukturen, das ist
> eine Chance, die es zu nutzen gilt. Denn auf die Dauer wird es weder
> in Stuttgart noch anderswo gelingen, die Bürger mit
> „Bürgerbeteiligungen“ ohne Entscheidungsmöglichkeit abzuspeisen.

Da sind wir uns wieder einig.
Aber im Augenblick gilt es die Chance des anstehenden Volksentscheids
zu nutzen und die Bürger in BW auf den Geschmack von (direkter)
Demokratie zu bringen. Nur dann wird es den Druck "von unten" geben,
der vielleicht demokratische Reformen, die diesen Namen auch verdienen,
durchzusetzen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.08.11 17:17.



Thema geschrieben von Datum/Zeit
    [BW] "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es" cassiel 21.08.11 12:06


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