Die 100 größten Irrtümer über die (direkte) Demokratie
#29 "Es beteiligt sich doch nur das Bildungsbürgertum
Die Unterschicht wird dadurch benachteiligt"
Abgesehen von der zweifelhaften Grundlage dieser Behauptung, gilt der Grundsatz der
Beteiligungseinfachheit, das .Gleichheitsprinzip und die
Volkssouveränität. Danach hat jeder Stimmbürger die
Möglichkeit sich an der Abstimmung zu beteiligen, es steht ihm als Souverän aber frei dies zu tun oder zu lassen. Die Demokratie macht keinen Unterschied nach Hautfarbe, Einkommen oder Bildungsstand. Jeder Stimmbürger wird as mündig betrachtet und entsprechend behandelt. Das bedeutet nicht nur Freiheitsrechte sondern auch entsprechende Verantwortungspflichten, die miteinander einher gehen.
Warum jemand sein Stimmrecht nicht wahrnimmt, bleibt erst mal das Geheimnis des Stimmbürgers. Es ist sein gutes Recht.
Wenn jemand meint die Unterschicht beteilige sich nicht ausreichend um ihre Interessen berücksichtigt zu wissen, dem steht es frei für eine höhere Beteiligung zu sorgen in dem er die Bürger aufklärt und zur Beteiligung motiviert und überzeugt. Aber die Tür die dem Stimmbürger aufgemacht wird ist für alle die gleiche und durchgehen muss er selber.
Hierzu ein Artikel von
Ralf-Uwe Beck
Soziale Exklusion - was tun?
in
mdmagazin Ausgabe 1/2012 S. 8-10
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.12 11:52.