#25 "Für Verfassungsänderungen muss beim Volksentscheid wie im Parlament auch eine 2/3-Mehrheit gelten"
Die 100 größten Irrtümer über die (direkte) Demokratie
#25 "Für Verfassungsänderungen muss beim Volksentscheid wie im Parlament auch eine 2/3-Mehrheit gelten"
Die 2/3-Mehrheit ist eine Erfindung des Parlamentarismus, hervorgegangen gerade aus der Erfahrung, dass eine vom Volk nicht direktdemokratisch kontrollierte Parlamentsmehrheit zu Machtexzessen neigt. Dass diese letztlich auch keine absolute Sicherheit darstellt bewies der deutsche Reichtstag 1933 mit seinem Ermächtigungsgesetz.
Bei
Volksentscheiden hingegen ist eine 2/3-Mehrheitserfordernis eine undemokratische
Abstimmungsklausel, die die Demokratie auf den Kopf stellt, indem demokratische Minderheiten demokratische Mehrheiten majorisieren können. In der Folge kommt es zu einer Verfassung, die keine
Mehrheit im Volk hat und somit demokratisch nicht legitimiert ist.
In anderen Ländern mit langjähriger Tradition in direkter Demokratie sind 2/3-Mehrheiten auch vollkommen unbekannt. In der Schweiz und betreffenden US-Bundesstaaten entscheidet immer die absolute
Mehrheit der Abstimmenden. Eine mehr als absolute Mehrheitserfordernis ist demokratisch widersinnig.
Dass eine Verfassung als Rahmengesetz eines Staates eine besondere Bedeutung hat, ist unbestritten. Es spricht daher nichts dagegen z.B. bei der .Zulassungshürde ein maßvoll erhöhtes Zulassungsquorum, als Unterschriftenhürde beim
Volksbegehren einzuführen. Auch andere Hürden sind denkbar z.B. doppelte Abstimmung bei knappem Ergebnis oder generell bei Verfassungsfragen oder längere Fristen für eine intensivere demokratische Meinungsbildung im Volk. Aber alle Zusatzerfordernissen dürfen die
demokratischen Grundprinzipien nicht verletzten was undemokratische
Abstimmungsklauseln beim Volksentscheid ausschließt.