Die 100 größten Irrtümer über die (direkte) Demokratie
#10 "Die direkte Demokratie ist im deutschen Grundgesetz gar nicht vorgesehen"
Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes spricht deutlich von "Wahlen und Abstimmungen" und auch in den Protokollen des parlamentarisches Rates die als Kommentar und Auslegungshilfe des GG gelten können, ist nachzulesen, dass kein Machtmonopol der Parteien beabsichtigt war, sonder nur eine Mitwirkung, so wie es auch im Grundgesetz Art. 21 steht.
Der parlamentarische Rat versäumte es lediglich die Volksgesetzgebung ins Grundgesetz hineinzuschreiben. Nicht zuletzt auf Druck Konrad Adenauers wurde dieser Punkt auf die Zeit nach der ersten Bundestagswahl verschoben. Nur danach und bis heute wollte die CDU/CSU-Fraktion nicht mehr von dieser Zusage im "Konsens der Demokraten" wissen und betrieb unter Adenauer und seiner Nachfolger Führung eiskalte Machtpolitik, die die (direkte) Demokratie institutionell auch durch gefällige Urteile des Bundesverfassungsgerichts ins politische Nirvana der Bundesrepublik drängte.