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Nach vier Jahren Vertröstung: kleinmütige Reform des Bürgerentscheides
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30.07.2005 12:57

Mehr Demokratie e.V. - LV Baden-Württemberg
Pressemitteilung - Stuttgart, den 29.7.2005

Nach vier Jahren Vertröstung: kleinmütige Reform des Bürgerentscheides
Bündnis kritisiert alte und neue Hürden für Bürgermitbestimmung
Unterschriftenaktion für Volksbegehren startet nach Bundestagswahl


Mit wenig Lob und viel Kritik kommentieren der Landesgeschäftsführer des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband
Baden-Württemberg (BUND), Michael Spielmann, und der Landesvorsitzende
von Mehr Demokratie, Reinhard Hackl, die am Mittwoch von der CDU/FDP
Mehrheit im Landtag beschlossene Reform des Bürgerentscheids. Das Lob
bezieht sich darauf, dass man nach den vielen Vertröstungen in den
vergangenen Jahren fast nicht mehr daran geglaubt habe, dass diese
Regierung überhaupt die Kraft für eine Reform der Bürgermitsprache
aufbringen würde. Die Kritik bezieht sich auf die weiterhin
unzureichenden Regelungen: als drei wichtige Punkte nennen sie fehlende
Bürgerentscheide über Bebauungspläne, keine Bürgerentscheide in
Landkreisen und keine faire Information der Bürger vor der Abstimmung.
Das Fazit von Spielmann: Die Hürden werden umgestellt, manche etwas
niedriger, dafür kommen neue hinzu, von freier Bahn für
Bürgerbeteiligung kann in Baden-Württemberg weiter keine Rede sein.
Das
Bündnis, in dem über 20 landesweite Organisationen zusammenarbeiten,
will deshalb die Bürger für seinen eigenen Gesetzentwurf, der sich an
den bayerischen Regelungen orientiert, gewinnen. Nach der Bundestagswahl
soll mit der Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag für ein
Volksbegehren begonnen werden. Für diesen ersten Schritt eines
landesweiten Volksbegehrens benötigt man 10000 Unterschriften. 1995
hatte ein ähnliches Bündnis in Bayern kommunale Bürgerentscheide mit
einem Volksentscheid gegen die dortige Mehrheitspartei durchgesetzt.
Die Regierungsmehrheit hat in dieser Woche beschlossen, mehr Themen für
den Bürgerentscheid zuzulassen, die Frist von Bürgerbegehren gegen
Gemeinderatsbeschlüsse von vier auf sechs Wochen zu verlängern und das
Abstimmungsquorum von 30 auf 25 Prozent der Stimmberechtigen abzusenken.
Das Bündnis zeigt in der Pressekonferenz die Schwachstellen und zum Teil
kuriosen Folgen der unzureichenden Reform auf.

BUND-Geschäftsführer Spielmann kritisiert besonders, dass die
Landesregierung das zentrale kommunale Thema, die Bebauungspläne, in
Zukunft der Bürgermitsprache entzogen hat. Konnten in der Vergangenheit
immerhin noch Gemeinderäte über die Änderung der Hauptsatzung
Bürgerentscheide über Bebauungspläne herbeiführen, ist dies durch die
schwarz-gelbe Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Bürgerentscheide wie
in Hausen (Landkreis Lörrach) über die Ausweisung eines Golfplatzes im
Jahr 1998 oder über ein regionales Gewerbegebiet wie 2000 in Vöhringen
(Landkreis Rottweil) würden so unmöglich gemacht. Welche Auswirkungen
das hat, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass in den
vergangen Jahren in Bayern knapp die Hälfte der Bürgerentscheide
Bebauungspläne zum Gegenstand hatten. Spielmann sieht deshalb in der
Neuregelung ein klares Signal gegen Bürgerbeteiligung und Ehrenamt, dem
sich das Bündnis widersetzen werde. Folge der Neuregelung: Mit der
einen Hand gibt die Landesregierung den Bürgern etwas und nimmt ihnen
mit der anderen Hand dafür etwas weg!


Für Reinhard Hackl von Mehr Demokratie ist es besonders ärgerlich, dass
in Zukunft die Bürger noch deutlicher in eine Zweiklassengesellschaft
gespalten werden. Während Bürger in Großstädten in Zukunft über Themen
wie Abfallbeseitigung, Krankenhausprivatisierung oder Nahverkehr
abstimmen dürfen, ist dies für die Mehrheit der Baden-Württemberger, die
in Landkreisen wohnen, nicht möglich. Dort sind für diese Aufgaben die
Landkreise zuständig, in denen direkte Bürgerbeteiligung nicht
vorgesehen ist. Die CDU/FDP Koalition im Land weigert sich hartnäckig,
den Bürgern dort die gleichen Rechte zu geben. Und dies, obwohl diese
Mitsprache in anderen Ländern wie etwa Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz
und Hessen schon viele Jahre praktiziert wird. Die Bürger in Pforzheim
werden in Zukunft über die Privatisierung ihrer Buslinien genauso
abstimmen können, wie die Stuttgarter über eine mögliche
Krankenhausprivatisierung, nicht aber die Bürger im Enzkreis oder in den
Kreisen von Böblingen, Calw, Esslingen oder Ludwigsburg, nennt Hackl
Beispiele.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende Regelung über ausgewogene
Information bei Bürgerentscheiden. So fanden in der Vergangenheit immer
wieder Bürgerentscheide statt, wie etwa 2002 in Karlsruhe über den
Stadtbahntunnel oder jüngst (2005) in Waiblingen über den Verkauf eines
städtischen Areals, bei dem die Bürger nur einseitig mit Steuergeldern
über die Position der Verwaltung unterrichtet wurden. Den Bürgergruppen,
die eine andere Meinung vertraten, wurde in den städtischen
Publikationen dagegen kein Raum gegeben, ihre Argumentation
darzustellen. Ein Unding, wie Hackl findet, denn ohne faire Information
fehlen dem Bürger die Grundlagen für seine Entscheidung!
In Bayern muss
dagegen die Stadtverwaltung auch den Bürgergruppen ihre Medien öffnen,
wenn sie selbst für ihre Meinung wirbt. Eine solche Fairnessklausel
strebt das Bündnis auch fürs Ländle an.
Neben diesen Mängeln hält das Bündnis auch beim Abstimmungsquorum
Nachbesserungen für unumgänglich. Statt der jetzt beschlossenen 25
Prozent, schlägt es je nach Gemeindegröße 10 bis 20 Prozent vor. Im
Gegensatz zu Wahlen sind in Baden-Württemberg nämlich Abstimmungen nur
gültig, wenn eine der beiden Seiten mehr als 25 Prozent der
Stimmberechtigten hinter sich vereinigt. Wer zu Hause bleibt, stimmt so
automatisch für die Position der Mehrheit des Gemeinderates. Dies führt
in der Praxis dazu, dass eine Minderheit der Bürger ihre Meinung über
den Gemeinderat durchsetzen kann. So fand beispielsweise die
Kongresshalle in Konstanz 2003 bei einem Bürgerentscheid nur die
Zustimmung von 10 000 Bürgern, 12000 lehnten sie ab. Da die 12000
Konstanzer Bürger aber nur ca. 21 Prozent der stimmberechtigten Bürger
darstellten, wurde das Bürgervotum ignoriert und die Mehrheit des
Gemeinderates konnte den Willen der unterlegenen 10000 Bürger
durchsetzen. Dies wird in Zukunft in vielen Fällen leider auch noch so
sein, bedauert Hackl.

Auch nach der Ablehnung des Bündnisgesetzentwurfes im Landtag, den SPD
und Grüne dort gemeinsam eingebracht hatten, wollen die
Bündnisorganisationen nicht locker lassen. Mit ihrer
Unterschriftenaktion für ein landesweites Volksbegehren wollen sie das
Thema Bürgermitsprache in den Landtagswahlkampf tragen. Die Parteien
sollen klar bekennen, wie mündig sie den Bürger halten. Sie sollen
sagen, wer für die Mitmachdemokratie und wer für die
Zuschauerdemokratie steht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Spielmann (BUND) Reinhard Hackl (Mehr Demokratie)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.06 16:52.



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