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Bürgerinitiative Autonomes Bayern reicht Verfassungsbeschwerde ein
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27.07.2005 02:01

Bürgerinitiative Autonomes Bayern
München - 26.07.2005 - 12:00 Uhr

Bürgerinitiative Autonomes Bayern reicht Verfassungsbeschwerde ein
"EU-Verfassungsannahme verstößt gegen geltendes Recht"


Die Bürgerinitiative Autonomes Bayern, die sich für ein
unabhängiges Bayern stark macht, sorgt derzeit für politische
Aufregung. Die Initiative wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde
gegen die Annahme der EU-Verfassung durch die Bayerischen Vertreter
in Bundestag und Bundesrat.

Bereits Änderungen der Bayerischen Verfassung müssen gemäß Art. 75
(2) dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Erst recht sollte
dies für Abschaffung oder Ersatz der Verfassung gelten, erklärt
Siegfried Koschwitz, Vorsitzender der Initiative und Mitautor des
Buches "1000 Gründe für ein Autonomes Bayern". "Eine Volksabstimmung
hat es aber darüber nie gegeben", so Koschwitz weiter. "Damit ist die
Annahme der EU-Verfassung unrechtmäßig. Wir haben die Aufhebung der
bereits getätigten Zustimmung der Bayerischen Vertreter zur
Europäischen Verfassung im Bundestag und Bundesrat beantragt und
sehen gute Chancen, damit auch Erfolg zu haben."

Die Initiative will, dass zunächst alle Änderungen der Bayerischen
Verfassung kenntlich gemacht werden, die sich durch die EU-Verfassung
ergeben. Diese sollen dann den bayerischen Bürgern zur Entscheidung
vorgelegt werden, wie es die Bayerische Verfassung vorschreibt. Die
Annahme der EU-Verfassung soll bis zum Volksentscheid ausgesetzt
werden.

Eine Entscheidung, ob die Bayerische Verfassung gültig ist und
angewendet werden muss, hat unmittelbare Auswirkungen auf die
Ratifizierung der EU Verfassung. Gleichzeitig könnten die lt.
Bayerischer Verfassung an die Bundesregierung Deutschlands
abgetretenen Rechte "der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, der
Ernährung, des Geldwesens und Verkehr" mittels Volksentscheid in
Bayern, rückgängig gemacht werden. Bayern wäre dann als autonomer
Staat berechtigt, seine Interesse in der EU selbständig zu vertreten.
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Az. Vf 66 - VI - 05 beim
Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfasst.

Weitere Informationen im Internet unter
[external link www.autonomes-bayern.de]


Pressekontakt:

Siegfried Koschwitz Dietmar Stefke
Tel.: 089/4301955 08861/9742

Bürgerinitiative: Postfach 1324, 86956 Schongau



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.06 16:53.



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