echte direkte Demokratie
die ultimativ nachhaltige politische Forderung
Portal
News Blog Forum
Das Problem ist nicht der der regiert
das Problem ist das System ¡Democracia Real YA!
(en) the problem is not the one who governs
the problem is the system
(es) el problema no es quien gobierne
el problema es el systema
Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Presseinformation Nr. 31/05 - Berlin, 08.07.2005
Europa stimmt ab!
Der 4. Streich: Luxemburg
EU-Referendum in Luxemburg - Hintergrund
Trotz offizieller Denkpause der EU: Volksabstimmung findet wie geplant statt
Rund 223.000 Wahlberechtigte sind am kommenden Sonntag in Luxemburg
aufgerufen, über die Europäische Verfassung abzustimmen. Nach den
Referenden in Spanien (20. Februar), Frankreich (29. Mai) und den
Niederlanden (1. Juni) ist es die vierte Volksabstimmung über das
Vertragswerk und die erste seit dem gescheiterten EU-Gipfel von
Brüssel Mitte Juni. Nach dem französischen und dem niederländischen Nein
zur Verfassung hatten die Staats- und Regierungschefs beschlossen, den
Ratifizierungsprozess zunächst auf Eis zu legen. Während die meisten
Staaten die geplanten Referenden daraufhin verschoben hatten, hatte
Luxemburg an dem Abstimmungstermin festgehalten.
Das Parlament des reichsten EU-Landes hatte die Verfassung bereits am
28. Juni ratifiziert. 55 der 60 Abgeordneten hatten für die Annahme des
Vertragswerks gestimmt, die Mitglieder der Christlich-Sozialen
Volkspartei von Premier Jean-Claude Juncker ebenso wie die Vertreter von
Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. Lediglich die fünf Abgeordneten
der rechtspopulistischen ADR (Aktionskomitee für Demokratie und
Rentengerechtigkeit) waren der Sitzung fern geblieben.
Trotz der überwältigenden Zustimmung von Parteien und Verbände zur
Verfassung wird auch in Luxemburg über ein mögliches Scheitern des
Vertragswerks spekuliert. Dazu trägt bei, dass es in Luxemburg vier
Wochen vor einem Urnengang gesetzlich verboten ist, Meinungsumfragen zu
veröffentlichen. Nachdem Demoskopen noch im April eine Zustimmung von 70
Prozent vorhergesagt hatten, war das Lager der Verfassungsbefürworter
bis Anfang Juni auf 55 Prozent zusammengeschmolzen.
Referenden sind Luxemburg nicht unbekannt. Anders als das Grundgesetz
sieht die Verfassung des Großherzogtums Volksabstimmungen ausdrücklich
vor. Die Wähler können aufgerufen werden, sich in den Fällen und unter
den Bedingungen, die das Gesetz bestimmen wird, auf dem Wege des
Referendums zu äußern, heißt es dort in Artikel 51. Allerdings kann nur
die Regierung Volksbefragungen ansetzen. Ein Initiativrecht der Bürger,
wie es die Schweiz oder die deutschen Bundesländer kennen, gibt es nicht.
Dreimal wurden die Bürger bisher an die Urnen gerufen, um über
Sachfragen abzustimmen. An das letzte Referendum dürfte sich allerdings
kaum einer der heute lebenden Luxemburger erinnern: Es fand am 6. Januar
1937 statt. Damals lehnten die Bürger mit knapper Mehrheit Restriktionen
für extremistische Parteien ab. Die beiden anderen Referenden liegen
noch weiter zurück. Am 28. September 1919 konnten die Bürger die
Großherzogin im Amt bestätigen und über die Bildung einer
Wirtschaftsunion mit Frankreich und Belgien entscheiden. Jeweils rund
drei Viertel der Luxemburger hatten damals für die Vorlagen gestimmt.