Seit dem
1.12.2015 hat Baden-Würtemberg nach über drei Jahren parlamentarischer Verhandlungen eine neue Regelung der
Volksgesetzgebung.
[
www.mitentscheiden.de]
Zitat:
Ein Quorum von 20 Prozent bei der Abstimmung ist immer noch zu hoch, denn nichts beschädigt eine direkte Abstimmung mehr als eine Mehrheit in der Sache, die aber am Quorum scheitere
siehe
Abstimmungsklauseln
Nur was gar nicht angetastet wurde steht nirgends: die
Änderung der Verfassung (Artikel des 2013 verstorbenen
Roland Geitmann) bleibt dem Volk weiter vorenthalten. Hier würde nichts geändert: keine Initiativrecht des Volkes und weiterhin prohibitive 50%
Zustimmungsquorum.