Mehr Demokratie e.V. - Landesverband NRW
Pressemitteilung 15/14 - Köln, 01.04.2014
Stadt Schwelm verrechnet sich bei Frist
Mehr Demokratie e.V. kritisiert Umgang mit Bürgerbegehren
Die Initiative
Mehr Demokratie e.V. wirft der Stadt Schwelm vor, die Initiatoren eines .Bürgerbegehrens falsch über die einzuhaltende Einreichungsfrist informiert zu haben. „Bei der Anmeldung des Bürgerbegehrens hat die Stadt den Initiatoren mitgeteilt, dass das Ende Januar gestartete Begehren bis zum 3. März eingereicht sein muss. Tatsächlich ist der 14. April der letztmögliche Abgabetag“, sagt Landesgeschäftsführer
Alexander Trennheuser.
Grund für die unterschiedliche Fristenberechnung für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Gustav-Heinemann-Schule sind unterschiedliche Auffassungen über das Anmeldedatum des Begehrens. Das erste Schreiben der Bürgerbegehrensinitiatoren dazu war beim Bürgermeister der Stadt am 10. Dezember eingegangen. Die Stadt hatte die Frist aber vom Termin eines Gesprächs der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mit der Verwaltung am 16. Januar ausgehend berechnet.
Der Anmeldetag ist wichtig, weil ab diesem Datum die mit dem Ratsbeschluss zur Auflösung der Hauptschule laufende dreimonatige Einreichungsfrist unterbrochen ist. Die Frist wird unterbrochen, damit Bürgerbegehren aus der Zeit, die eine Verwaltung zur Erstellung der Kostenschätzung für das Bürgerbegehren braucht, kein Nachteil erwächst. Die Frist läuft deshalb erst weiter, wenn die Verwaltung den Bürgerbegehrensinitatoren die Schätzung über die Kosten, die im Fall eines Erfolges für das Bürgerbegehren auf die Stadt zukommen, mitgeteilt hat.
Die Initiative für den Erhalt der Gustav-Heinemann-Schule hatte am 14. März 1.129 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren bei der Stadt eingereicht. Weil die Stadt die Frist für das Bürgerbegehren als am 3. März abgelaufen ansieht, ist das Begehren nach Meinung der Verwaltung unzulässig. Ein weiterer Unzulässigkeitsgrund ist das Verfehlen des notwendigen Mindestquorums an Unterschriften um 356 Unterschriften. Der Stadrat soll das Bürgerbegehren deshalb am 10. April für unzulässig erklären. "Die Bürgerbegehrensinitiatoren sammeln derzeit aber noch Unterschriften, so dass die notwendige Unterschriftenzahl durchaus noch zusammenkommen kann. Der Bürgermeister sollte das Begehren deshalb von der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung nehmen“, meint
Trennheuser.
Mehr Demokratie e.V. lehnt Fristen für Bürgerbegehren generell ab. Der Verein fordert, dass Bürger Anträge zur Aufhebung eines Ratsbeschlusses genauso lange stellen können dürfen wie Ratsmitglieder. Räte können ihre eigenen Beschlüsse so lange widerrufen, wie noch keine unwiderruflichen Tatsachen geschaffen worden sind. "Dies sollte auch für Bürgerbegehren gelten“, meint
Trennheuser.
Mehr Informationen:
Bürgerbegehren für Erhalt der Gustav-Heinemann-Schule
Frist frisst Bürgerbegehren
Thorsten Sterk
Pressesprecher