Alle diejenigen, die jetzt lautstark das Ergebnis des Schweizer Volksentscheids über die Regulierung der Einwanderung und gegen grenzenlose Freizügigkeit kritisieren, haben kein moralisches Recht dazu.
Ein Sturm der Entrüstung weht derzeit von den EU-Massenmeiden kommend über die Schweiz hinweg. Dabei wird mit harten Bandagen gekämpft und nicht bei der Wortwahl gespart. Eine endlose Debatte um Motive, Folgen, Abschottung, bilaterale Verträge, (direkte) Demokratie, Souveränität, Populismus, Angst, Mut, Kühnheit, Tollkühnheit - an Debattenstoff und Kraftausdrücken mangelt es nicht. Auch mit dem moralischen Zeigefinger wird auf die Schweiz gezeigt: nicht nur Rassismus und Ausländerfeindlichkeit wird der Schweiz vorgeworfen, sondern auch "Rosinenpickerei".
Was allerdings kaum eine Rolle spielt: haben die Kritiker des Volksentscheids überhaupt das moralische Recht die Schweiz an den Pranger zu stellen? Und damit ist nicht einmal die Frage gemeint wie es die EU selbst mit der
EU-Migrationspolitik hält und ob sie da nicht eine Doppelmoral an den Tag legt. Nein, die alles entscheidende Frage lautet:
Was haben diese Kritiker
vor dem Volksentscheid gemacht um das jetzige Ergebnis zu verhindern?
Das knappe Ergebnis zeigt eindeutig: die Gegner der Volksinitiative hatten eine reelle Chance eine Mehrheit dagegen zu überzeugen. Was haben sie dafür getan?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder sie haben nichts dafür getan oder sie haben etwas dafür getan, dass eine demokratische Mehrheit gegen die Volksinitiative stimmt.
Beides kann lautere Motive haben. Unlautere Motive wie Faulheit, Taktieren, Hoffen auf Umfragen, Unwissen etc. disqualifizieren sich von selbst.
Der Anschaulichkeit halber in zwei logische Stränge aufgeteilt:
lautere Motive | Der Volksentscheid ist ein
interne Schweizer Angelegenheit
in die man sich nicht einzumischen hat
| Der Volksentscheid hat europaweite Bedeutung
in sofern ist es legitim sich einzumischen
und Partei zu ergreifen
|
Handeln | kein Engagement | Engagement gegen die VI |
logische
Konsequenz | Wer vorher es als interne Angelegenheit
betrachtet hat, muss es auch danach als
solche Behandeln.
| Wer sich einmischt, der ist für den Ausgang
mitverantwortlich. Die Gegner konnten keine
Mehrheit überzeugen und damit ist es das
eigene Versagen.
|
inkonsequente
Kritik | Wer sich hinterher beschwert,
aber aus welchem Grund auch immer
vorher nichts dagegen getan hat,
obwohl er hätte tun können, hat
kein moralisches Recht sich
zu beschweren. Wer das Kind sehenden
Auges in den Brunnen fallen lässt,
der handelt grob fahrlässig.
| Wer den Abstimmungskampf angenommen
hat und hinter nicht seine Verantwortung
für das Ergebnis übernimmt, der ist nichts
anderes als ein schlechter Verlierer, der nachkartet und sein
eigenes politisches Versagen anderen in die
Schuhe schiebt, bloß weil er nicht ausreichend überzeugen konnte.
Auch hier gibt es kein moralisches
Recht sich zu beschweren.
|
So oder so: wenn die Gegner sich nicht entweder als schlechte Verlierer oder Kind-in-den-Brunnen-fallen-lasser outen wollen, dann sind sie moralisch dazu verdammt die Klappe zu halten und dem Ergebnis Respekt zu zollen.
Sehr entlarvend die Äußerungen von einigen Schweizern(!) die
nach dem Volksentscheid gegen das Ergebnis protestierten:
[
www.faz.net]
Zitat:
"Das nächste Mal müsste man aber vielleicht schon vor der Abstimmung
demonstrieren, damit so etwas nicht wieder geschieht."
Abgesehen davon, dass es nicht reicht zu demonstrieren, sondern demokratische Mehrheiten überzeugt werden müssen (ganz was anderes) und es wohl nur leise dämmert, dass sich hinterher beschweren nicht gut ankommen könnte, fragt man sich in welcher Schweiz auf welchem Planeten in welchem Universum diese Schweizer bisher gelebt haben.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.02.14 12:44.