In Hamburg scheint es sich auch beim Verfassungsgericht durchzusetzen, dass das Volk das Volk der Demokratie ist:
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justiz.hamburg.de]
Zitat:
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft begehrten die Feststellung, dass der am Tag der Bundestagswahl 2013 (22. September 2013) vorgesehene Volksentscheid über die Vorlage „Unser Hamburg – Unser Netz“ nicht durchzuführen sei. Das Verfassungsgericht hat durch Beschluss vom 4. März 2013 einstimmig entschieden, dass dieser Antrag unstatthaft ist und hat ihn als unzulässig verworfen.
Eine schallende Ohrfeige für die Hamburger CDU-Fraktion.
In Bayern hätte es aber anders ausgehen können. Denn wie die Geschichte zeigt schreckt der BayVerfGH nicht vor Rechtsbeugung zurück.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.13 14:07.