Bündnis für Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein
Mehr Demokratie e.V.
Pressemitteilung 10/13 - 21.02.13
Mehr Demokratie e.V.-Bündnis verzichtet auf Volksbegehren
Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ erfolgreich
Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute (21. Februar) in zweiter Lesung wesentliche Forderungen der
Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernommen. „Unsere Volksinitiative für fairere .Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide in den Kommunen wird in den Kernpunkten umgesetzt“, sagt
Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von
Mehr Demokratie e.V. und Vertrauensperson des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein. „Das ist ein großer Erfolg, nachdem die Landesregierung bereits die erste Volksinitiative unseres Bündnisses übernommen hat und jetzt im Bundesrat für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen eintritt.“ Das 16 Organisationen starke Bündnis, dem unter anderem die Grünen, die Linke und die Piraten angehören, will vor diesem Hintergrund auf ein
Volksbegehren verzichten.
Grundlage des jetzt vorliegenden Gesetzes, das auf einen Kompromiss zwischen dem Bündnis und der Regierungskoalition zurückgeht, war eine Volksinitiative, die 25.000 Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2011 unterzeichnet hatten. Die direkte Demokratie auf Gemeindeebene wird dadurch in vielen Bereichen erleichtert: Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren soll je nach Einwohnerzahl zwischen vier und zehn Prozent gestaffelt werden – bisher mussten zehn Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben. Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden (bisher 20 Prozent) soll ebenfalls nach Einwohnerzahl gestaffelt werden und zwischen acht und 20 Prozent liegen.
„Endlich ist es nun auch möglich, zu Bauthemen Bürgerbegehren durchzuführen“, so
Nierth. „Die Bauleitplanung, zu der momentan überhaupt keine Bürgerbegehren sattfinden dürfen, wird für die direkte Demokratie geöffnet.“ Künftig sollen Bürgerbegehren zur Bauleitplanung möglich sein, sofern sie die erste Stufe, den Aufstellungsbeschluss, betreffen. „Bauthemen beeinflussen deutschlandweit 45 Prozent aller für Bürgerbegehren relevanten Themenbereiche – sie sind eines der häufigsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“, so
Nierth. Am 26. Februar tritt das Gesetz in Kraft. In den nächsten Monaten wird das Bündnis die Umsetzung der Beschlüsse begleiten. „Langfristig wünschen wir uns, dass Bürgerbegehren nicht nur zum Aufstellungsbeschluss, sondern zur gesamten Bauleitplanung möglich sind. Dennoch wurde schon jetzt viel für die Bürgerbeteiligung erreicht.“ Das für den 18. März angekündigte Volksbegehren wird damit für das Bündnis überflüssig.
Kompromiss-Gesetzentwurf Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung
Forderungen von Mehr Demokratie