Mehr Demokratie e.V. - Landesverband Bremen/Niedersachsen
Pressemitteilung 9/2013 - Bremen, 15. Februar 2013
Bürgerbegehren in Bad Nenndorf zulässig
Mehr Demokratie e.V.: Aussage von CDU-Sprecherin ist falsch
Die Äußerung der Bad Nenndorfer CDU-Sprecherin, Cornelia Jäger, in der heutigen Ausgabe der Schaumburger Nachrichten, selbst ein
Bürgerentscheid können den Stadtrat nicht zwingen, den beschlossenen Sanierungsstopp für das Kurhaus Bad Nenndorf aufzuheben, weist die Initiative Mehr Demokratie, Landesverband Bremen/Niedersachsen, in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zurück.
Mehr Demokratie e.V. verweist auf §33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dort stehe folgender Satz: „Ein verbindlicher Bürgerentscheid steht einem Beschluss der Vertretung gleich. Vor Ablauf von zwei Jahren kann der Bürgerentscheid nur auf Veranlassung der Vertretung durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“ Bürgerentscheide seien demnach verbindlich und ersetzen einen Ratsbeschluss.
Dirk Schumacher, Pressesprecher von
Mehr Demokratie e.V. sagt dazu: „Wenn die Bürger Bad Nenndorfs im Bürgerentscheid für den Antrag des Bürgerbegehrens stimmen, ist der Ratsbeschluss aufgehoben. Daran gibt es nichts zu deuteln.“
In Bad Nenndorf wurde jetzt nach mehrwöchiger Prüfung ein .Bürgerbegehren für den Erhalt des Kurhauses für zulässig erklärt.
Mehr Demokratie e.V. fordert den Stadtrat jetzt auf, das Bürgerbegehren abzuwarten und keine weiteren Fakten zu schaffen. Kurz vor dem Beschluss über die Zulässigkeit hatte der Stadtrat beschlossen, den Auszug der jetzigen Mieter des Kurhauses zu finanzieren. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten, dass der Erhalt des Kurhauses durch den Ratsbeschluss erschwert werde. Für das Bürgerbegehren in Bad Nenndorf müssen binnen sechs Monaten 890 Unterschriften gesammelt werden. Wird die erforderliche Zahl von Unterschriften gesammelt, kommt es zum Bürgerentscheid.
Dirk Schumacher
Pressesprecher