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Re: {CH} Schweiz soll entdemokratisiert werden
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29.11.2010 18:21

Unter dem Vorwand der Menschenrechte soll dem Schweizer Volk seine Souveränität entzogen werden:

external link Interview mit Andreas Gross von Lynn Gogolin

Zitat:
Andreas Gross ist Mitglied des Europarats, wo er sich insbesondere für Menschenrechte einsetzt. Zudem ist er prominenter Fürsprecher für direkte Demokratie. Wir haben ihn

aber wohl nur wenn es sich nicht um für ihn missliebige Volksinitiativen handelt.

Zitat:
gefragt, wie er die umstrittene Ausschaffungsinitiative in der Schweiz beurteilt. Seine Antwort: Er will durch eine Verfassungsänderung einen besseren Schutz der Menschenrechte erreichen.

vorgeblich und dafür die Volkssouveränität der Schweizer opfern.

Zitat:
Lynn Gogolin: Der Bundesrat sieht die Ausschaffungsinitiative mehrheitlich nicht als einen Verstoß gegen das zwingende Völkerrecht. Wie begründet er das und was halten Sie davon?

Andreas Gross: In der Schweiz herrscht ein sehr enges Verständnis des zwingenden Völkerrechtes. Insofern stimmt die Interpretation des Bundesrates und entspricht dem hier herrschenden Verständnis des zwingenden Völkerrechtes, das einzig dem Parlament erlaubt, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären und dem Volksentscheid vorzuenthalten.

Und das ist auch gut so und muss so bleiben, wenn die direkte Demokratie in der Schweiz nicht untergraben werden soll.

Zitat:
Gewiss widerspricht aber auch die Ausschaffungsinitiative wie schon die Antiminarettinitiative elementaren Kernelementen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das ist lediglich die perönliche Ansicht von Herrn Gross. Niemand gibt ihm das Recht seine juristische Meinung dem Volk aufzuzwingen.

Zitat:
Und darüber sollte man auch nicht abstimmen dürfen.

Hier erkennen wir was Herr Gross will: Abstimmungsverbote.
Es soll Gesetze geben dürfen, die keine Mehrheit im Volk haben und demokratisch nicht legitimiert sind.

Zitat:
Denn schließlich ist die Demokratie keine Tyrannei der Mehrheit;

(Direkte) Demokratie ist aber ganz gewiss nicht die Tyrannei der Minderheit. Erst Recht nicht wenn es sich um Politiker und Richter handelt, deren Entscheide vom Volk nicht mehr hinterfragt werden dürfen.

Zitat:
die Grundrechte der Minderheit unterstehen nicht dem Zugriff der Mehrheit.

Wer bestimmt was Grundrechte von "Minderheiten" sind? Und welche Legitimation haben diese wenn sie keine Mehrheit im Volk haben? Hier sollen Abstimmungsverboten und die Entmündigung des Volkes einen Fuß in die Tür bekommen.

Zitat:
Deshalb müssen wir in der Verfassung die Gründe, weshalb Volksinitiativen ungültig erklärt werden müssen, erweitern.

Wer tut dies mit welcher demokratischen Legitimation?
Herr Gross will offensichtlich die gleiche institutionelle Diktatur wie in Deutschland wo auch Parlamente und Gerichte nach fürstlichem Belieben dem Volk vorschreiben über was es abstimmen darf und was nicht.

Zitat:
Das geschieht in der Schweiz üblicherweise durch eine Änderung der Verfassung durch Volk und Stände und nicht durch eine erweiterte Interpretation der Verfassung durch Parlament oder Gericht. Das versuchen wir nun im Parlament zu erreichen; sollte es dort nicht möglich sein, werden wir es mit einer Volksinitiative versuchen. Das System der direkten Demokratie in der Schweiz versucht also seine Schwächen auch direktdemokratisch zu korrigieren.

Es handelt sich nicht um die Korrektur einer Schwäche, sondern um die Erodierung der Volkssouveränität in der Schweiz und damit faktisch der Abschaffung der direkten Demokratie.

Zitat:
Lynn Gogelin: Was passiert, wenn die Ausschaffungsinitiative angenommen wird, wie ist der weitere Ablauf?

A. Gross: Einerseits würde man versuchen, die Kernanliegen in ein Gesetz umzugießen. Dies würde aber im Unterschied zur Initiative so geschehen, dass die EMRK berücksichtigt wird. Dies könnte dann zu einem neuen Volksentscheid führen. Sicher führt es aber auch zu Fällen, die vor dem Bundesgericht und dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt werden müssen.
Sicher ist in diesem Fall aber, dass die Schweizer Bundesverfassung einen zweiten Artikel enthält, welcher den Menschenrechten widerspricht.

Sicher ist, dass dies die Einzelmeinung von Herrn Gross ist. Wenn dies eindeutig so wäre, warum hat er keine demokratische Mehrheit überzeugt? Hier versuchen schlechte Verlierer durch die Hintertür die souveränen Entscheide des Volkes aufzuweichen und statt dem Volk diktatorisch selbst zu entscheiden. Die Wahrung der Menschenrechte dient nur als humanitärer Vorwand um die Entmündigung zu rechtfertigen. Tatsächlich will sich Herr Gross nicht um demokratische Mehrheiten für seine "Menschenrechte" bemühen müssen.
Für einen der vom außerparlamentarischen Aktivisten zum Parlament-Arier der SP wechselte und dem nun das Volk lästig ist wenn es nicht so entscheidet wie Herr Gross das für richtig hält.

Zitat:
Lynn Gogelin: Wie sind die Minarett-Abstimmung und die Ausschaffungsinitiative historisch einzuordnen in die Geschichte der direkten Demokratie in der Schweiz? Können Sie im Zeitverlauf Tendenzen feststellen?

A. Gross: Diese beiden Volksinitiativen gehören zu den fünf Vorstößen aus dem Volk seit 2000, welche die Menschenrechte verletzen. Sie sind politisch Ausdruck einer Zeit, in der zu viele glauben, es gehe nicht mehr um die Auseinandersetzung von Werten und Weltanschauungen – meist negativ „Ideologien“ genannt. So spielen nun vor allem nationalistische, konservative und populistische Kreise auf „den Mann“ und weniger um den Ball und kommen ganz logischerweise in Konflikt mit den Grundrechten aller, den Menschenrechten.

Auch durch Wiederholung wird die persönliche Meinung von Herr Gross nicht wahrer. Er wiederholt auch lieber seine Behauptungen als diese zu untermauern, was ihn nicht daran hindert aus diesen unbelegten Behauptungen fleißig Schlußfolgerungen zu ziehen.

Zitat:
Verfassungsrechtlich bringt diese unerwartete Tendenz ein Defizit in der Bundesverfassung zum Ausdruck. Dort ist die Schnittstelle zwischen direkter Demokratie und den Menschenrechten aus historischen Gründen unzulänglich ausgestaltet. Diese wichtige

Für schlechte Verlierer und Anti-Demokraten ist die Schweizer Demokratie natürlich ein Dorn im Auge.

Zitat:
Schnittstelle muss nun verbessert werden, damit niemals mehr eine Mehrheit dazu verführt wird, über die Grundrechte einer Minderheit zu urteilen. Das muss die Schweiz als Herausforderung für die kommenden fünf Jahre verstehen und gemeinsam auch bewältigen.

Herr Gross stellt seine persönliche Meinung über die des Volkes. In diktatorischer Manier erwartet er, dass das Volk ihm in seiner Auffassung zu folgen hat.

Zitat:
L. Gogelin: Wie ließe sich das Verhältnis zwischen direkter Demokratie und Menschenrechten in der Schweiz besser regeln?

A. Gross: Die Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen müssen in der Verfassung erweitert werden. Zudem sollte diese Gültigkeit auch vom Bundesgericht beurteilt werden und nicht mehr vom Parlament. Drittens müssen die Kompetenzen des Bundesgerichtes erweitert werden, so dass die schweizerischen Verfassungsgrundsätze besser geschützt werden gegenüber den Gesetzen und gegenüber Volksinitiativen.

Herr Gross redet weiter der institutionellen Diktatur von Parlamenten und Gerichten über das Volk das Wort.

Zitat:
Alle drei Perspektiven werden derzeit in der Schweiz an verschiedenen Orten heftig diskutiert und dürften in den kommenden Jahren auch Gegenstand von Reformen werden, für die eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone gefunden werden kann –

Es bleibt zu hoffen, dass das Schweizer Volk sich nicht täuschen lässt und seiner Entrechtung eine Abfuhr erteilt.

Zitat:
doch wir müssen uns diskursiv mehr anstrengen und diese Diskussionen auch mehr ermöglichen. In diesem Sinn benötigt die schweizerische direkte Demokratie eine erneuerte und verbesserte Infrastruktur, die etwas kosten darf – ähnlich wie derzeit die Infrastruktur unserer Eisenbahn verbessert wird!

Das tatsächliche Ziel von Herrn Gross: Die Abschaffung der Schweizer Demokratie und die Errichtung einer institutionellen Diktatur wie in Deutschland. Jetzt verlangt er nur dem Volk den Entscheid über vorgeblich menschenrechtswidrige Initiativen zu verbieten. Wenn aber erst mal Parlament und Gerichte entscheiden über was das Volk entscheiden darf, dann werden bald alle der classe politique missliebigen Volksinititativen institutionell verboten.
Zu diesen Missbrauchsgefahren wenn dem Volk die Souveränität genommen wird, nimmt Herr Gross keine Stellung.

---
"Alle Neuerer, die die Demokratie
als Sprungbrett zur Macht benützen,
finden sie lästig, sobald sie zur Macht gelangt sind."
George Bernard Shaw (1856 - 1950)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 04.12.10 21:17.



Thema geschrieben von Datum/Zeit
    {CH} Schweiz soll entdemokratisiert werden cassiel 28.05.10 23:37
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