Scheinbar wissenschaftlich und faktenorientiert kommt ein Pamphlet von
Tobias Montag von der
Konrad-Adenauer-Stiftung daher:
[
www.kas.de]
Zitat:
„Direkte Demokratie” ist in aller Munde. In Umfragen spricht sich
regelmäßig ein großer Bevölkerungsanteil dafür aus. Sie ist Projek-
tionsfläche für zahlreiche populäre Hoffnungen, aber auch Befürch-
tungen.
Sowohl das eine als auch das andere konstruiert der Autor selbst, legt ersteres den (Direkt-)Demokratiebefürwortern in den Mund um dann beides als Scheinwiderspruch zu widerlegen.
Zitat:
Auf der einen Seite erscheint „direkte Demokratie” als
parteifreies Instrument
Sinnfreie Behauptung des Autors. Kein Befürworter der (direkten) Demokratie hat das je behauptet.
Zitat:
gegen Politikverdrossenheit und die ver-
meintliche Abgehobenheit der Parlamente. Auf der anderen Seite
Politikverdrossenheit, so wie sie dem Autor in den Kram passt.
Und die Parlament-Arier sitzen nach Meinung des Autors wohl zu Unrecht auf der Anklagebank.
Zitat:
wird befürchtet, mehr „direkte Demokratie” stelle die Funktions-
prinzipien des repräsentativen Regierungssystems in Frage und
Man beachte "repräsentativen Regierungssystems". Anscheinend wagen es die Demokratie-Gegner immer weniger ihre institutionelle Diktatur als "Demokratie" zu bezeichnen.
Zitat:
gefährde auf lange Sicht die Stabilität der politischen Ordnung der
Bundesrepublik. Doch was ist eigentlich dran, an diesen Vermutun-
gen?
Vermutungen, die sich der Autor aus den Fingern gesaugt hat und mit denen nur vorurteilsbehaftet die (direkte) Demokratie betrachtet.
Zitat:
Eine Antwort auf diese Frage kann ein Blick auf die bisherige
Praxis geben. Zu dieser gehört in Deutschland unter anderem die
Volksgesetzgebung in den deutschen Bundesländern, die idealtypisch
in einem Volksentscheid mündet. Schon die verhältnismäßig geringe
Anzahl an Volksbegehren, die es tatsächlich bis zum Volksentscheid
schaffen, macht deutlich, dass manche Heilsversprechung, die mit
der „direkten Demokratie” verknüpft wird, relativiert werden muss.
Toll. Wer (direkte) Demokratie fordert wird vom Autor als Heilsversprecher diffamiert.
Zum anderen macht er die Verhinderung von (direkter) Demokratie durch die Staatsmafia der (direkten) Demokratie zum Vorwurf. Der Auftakt zu einer absurden Betrachtung von (direkter) Demokratie.
Das diesem Vorwort/Titelseitentext folgenden Papier besteht "inhaltlich" aus
ca. 2 1/2 Seiten Einleitung und Begriffserkläung
ca. 1 Seite "NUTZUNG PLEBISZITÄRER ELEMENTE AUF LÄNDEREBENE"
und einer 1 Seite "Schlußfolgerungen"
Der Rest des insgesamt 10 Seitigen Papiers ist Inhaltsverzeichnis, Fußnoten und Anhang.
Eine Analyse sucht man vergeblich. Stattdessen werden sofort sinnbefreit Schlüsse gezogen. Genaugenommen fängt er schon in der Einleitung damit an:
Zitat:
Die große Wertschätzung, die den direktdemokratischen  
Verfahren entgegengebracht wird, drückt jedoch eher einen
abstrakten Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung aus und
basiert weniger auf der lebensweltlichen Erfahrung der Bür-
ger. Dies zeigt sich, wenn man die Zahlen der Bertelsmann-
Umfrage etwas genauer unter die Lupe nimmt. Nur 11 Pro-
zent der Befragten gaben an, bisher tatsächlich an einem
direktdemokratischen Verfahren teilgenommen zu haben.  
67 Prozent sagen, sie würden gerne an Bürgerbegehren oder
Volksentscheiden teilnehmen.
Wie auch wenn die Verfahren in den meisten Bundesländern reine, von den Parlament-Ariern verbarrikadierte Papiertiger sind?
Zitat:
Diese Ergebnisse werfen die
Frage auf, ob die mit den direktdemokratischen Verfahren
verbundenen Hoffnungen oder Befürchtungen überhaupt  
realistisch sind.
Wohlgemerkt: das Volk hat er nicht danach gefragt.
Er sollte eher sich selbst fragen ob seine Behauptungen realistisch sind:
Zitat:
Im Fokus stehen dabei folgende populäre
Einschätzungen, die der direkten Demokratie entgegen- 
gebracht werden:
aber nur vom Autor und anderen Gegnern (direkter) Demokratie.
Im folgenden die willkürlichen "Thesen" des Autors zusammen mit seinen Schlußfolgerungen dazu.
Zitat:
These 1: Volks- und Bürgerentscheide sind ein Instru-
ment, um den vermeintlich illegitimen Einfluss der Par-
teien zurückzudrängen.
Zitat:
Zu These 1: Die Initiative für Volksbegehren und Volksent-
scheide geht überwiegend nicht vom unorganisierten „Volk”
– „von unten” – aus, sondern von Verbänden, Kirchen, Großorganisationen und von Parteien. Von den achtzehn durch-
geführten Volksentscheiden in den Bundesländern wurden
immerhin sechs unmittelbar von Parteien (mit-)initiiert und
die Mehrzahl der anderen Volksbegehren zumindest von  
ihnen unterstützt. Aufgrund ihrer Kampagnenfähigkeit, des
teils professionellen Personals und ihrer Ressourcen domi-
nieren vor allem Verbände und Parteien die plebiszitären
Verfahren. Vieles deutet darauf hin, dass der Erfolg oder
Misserfolg von Volksbegehren vom Einsatz der Parteien  
abhängt. Die These von den „parteifreien” direktdemokrati-
schen Instrumenten ist demnach nicht haltbar.
Man fragt sich nur warum der Autor die These dann überhaupt aufgestellt hat,
da niemand außer ihm dies behauptet.
Netter rabulistischer Trick: erst Scheinthese aufstellen und dann grandios widerlegen, was niemand außer ihm behauptet hat.
Zitat:
These 2: Mit „direkter Demokratie” kann der Politik- 
verdrossenheit entgegengewirkt werden.
Zitat:
Zu These 2: Der zunehmende Einsatz direktdemokratischer
Verfahren geht nicht mit einer höheren Abstimmungsbetei-
ligung einher.
Die Hoffnung, Plebiszite könnten die Politik-
verdrossenheit überwinden, ist folglich überzogen. [...]
Aha, Daher weht der Wind. Die Abstimmungsbeteiligung ist für den Autor das alleinige Maß für Politikverdrossenheit. Demnach müssten die Schweizer mit ihrer (direkten) Demokratie ein sehr politikverdrossenes Volk sein, denn die Abstimmungsbeteiligung ist dort auch regelmäßig unter 50%. Trotzdem sind die Schweizer ein politisch glückliches Volk, denn es kommt darauf an das Mitbestimmungsrecht und nicht die Pflicht zu haben. siehe auch #5
Zitat:
These 3: Plebiszitäre Verfahren können von der Oppo- 
sition instrumentalisiert werden.
Zitat:
Zu These 3: Volksgesetzgebung ist ein Instrument der 
Opposition. Der Einsatz der Volksentscheide richtet sich
überwiegend gegen die Politik der aktuellen Regierung.
Ach, was?! Was für ein Wunder!
Es besteht ja auch eine ungeheures Verlangen in der Bevölkerung für die Politik der Regierung Unterschriften zu sammeln. ;->
Zitat:
Dies zeigen vor allem die Volksentscheide in Bayern, zum
Beispiel zur Einführung einer Christlichen Gemeinschafts-
schule 1968, aber auch in Berlin, wo die oppositionelle  
CDU zwei Volksbegehren initiierte bzw. unterstützte. Die
Volksgesetzgebung wird folglich als Mittel der politischen
Auseinandersetzung verstanden, mit dem die Regierung  
außerhalb des Parlaments – wo man keine Mehrheit hat –
unter Druck gesetzt werden kann.
Und was ist daran verwerflich die Politik der Regierung
durch das Volk überprüfen zu lassen? Sind Parteimitglieder keine Bürger?
Was der Autor nämlich übersieht: es müssen sehr viele Unterschriften gesammelt werden und dafür müssen Menschen überzeugt werden und zwar mehr als jede Partei Mitglieder hat. Das ist keine parteiinterne Veranstaltung.
Zitat:
Zugleich mobilisiert die
starke Polarisierung, die mit den plebiszitären Verfahren  
einhergeht, eigene oder neue Anhänger und die oppositio-
nellen Parteien können zeigen, dass sie auch als politische
Minderheit
Was heißt hier politische Minderheit?
Wenn der Volksentscheid gewonnen wird sind sie in der Mehrheit.
Hier ist dem Autor wohl der Parlamentarismus als sein Maß aller Dinge zu sehr zu Kopf gestiegen.
Zitat:
in der Lage sind, ihre Ziele – wenn auch mitunter
nur medial – wirksam zu verfolgen.
Was heißt hier nur "medial"? Es werden konkrete Unterschriften gesammelt und es wird konkret über eine Sachfrage abgestimmt. Das ist real.
Zitat:
Hinter diese Funktions-
logik tritt letztlich auch die Sachfrage, um die es bei plebis-
zitären Verfahren geht, zurück. Dass bei Volksentscheiden
überwiegend eine „Dagegen-Haltung” zum Ausdruck kommt,
muss aufgrund der Oppositionsrolle also nicht verwundern.25
25
Vgl. Köcher, Renate: Der Ruf nach dem Plebiszit. In: Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 20.10.2010.
Leider ist diese "Quelle" auch nur ein haltloses Pamphlet
das sich auf (D-)Umfragen stützt.
> [ www.faz.net]
Zitat:
Dieser Befund für die deutschen Bundesländer deckt sich  
im Übrigen auch mit den Ergebnissen der international ver-
gleichenden Forschung.26
26|
Grotz: Direkte Demokratie, S. 286-305.
Genauer:
# Direkte Demokratie in Europa: Probleme, Erträge und Perspektiven der vergleichenden Forschung, in: Politische Vierteljahresschrift (PVS) 50/2, 286–305.
Was jener Prof. Dr. Florian Grotz auf sechs Seiten europaweit bewiesen haben will, bleibt unklar. Soviel ist zumindest klar: Herr Grotz hat keinen Namen in der direktdemokratischen Forschung wie ein Heußner oder Jung, was auch seine Publikationsliste zeigt.
> [ www.leuphana.de]
Genannter Sechs-Seiten-Artikel ist alles was er zu direkter Demokratie zu Wege gebracht hat.
Zitat:
Einen Sonderfall bildet lediglich  
der Hamburger Volksentscheid gegen die Schulreform des
schwarz-grünen Senats, wo sich alle Parteien in der Ham-
burger Bürgerschaft gegen das Volksbegehren einsetzten.
Dadurch werden die übrigen Volksbegehren aber nicht zu Parteiveranstaltungen. Meine persönliche Erfahrung ist gerade die, dass Parteien eher in einem breiten Bündnis mitschwimmen als Volksbegehren selbst zu initiieren.
Zitat:
These 4: Direktdemokratische Verfahren verändern das
politische System.
Zitat:
Zu These 4: Bisher ist von den plebiszitären Elementen  
keine systemverändernde Wirkung ausgegangen.
Was auch nicht verwunderlich ist, da die Verfahren von den Parlament-Ariern mit undemokratischen Hürden so vernagelt wurden, dass es dem Volk praktisch unmöglich gemacht wird, am System etwas zu ändern und das mit voller Absicht wie z.B. in Berlin wo die Hürden für Verfassungsänderungen so hoch gehängt wurden, dass das Volk sich mit dem bestehenden Verfahren keine demokratische und bürgerfreundliche Volksgesetzgebung geben kann und so weiter politisch außen vor bleibt.
Zitat:
Zu Funktionsstörungen des repräsentativen Regierungssystems ist
es nicht gekommen.
Ja, die Parlament-Arier wollen sich eben beim regieren nicht von einem Volk das auf(volks-)begehrt stören lassen.
Zitat:
In der Verfassungspraxis spielen sie
nach wie vor – trotz zunehmender Anwendung – eine ge-
ringe Rolle.
Gerade weil verfassungsändernde Volksentscheide durch die undemokratischen
Abstimmungsklauseln der Parlament-Arier und Urteile von nach Parteienproporz gewählten Verfassungsrichtern verunmöglicht werden.
Zitat:
Ursache hierfür sind die Restriktionen, wie die
Quoren, der Zwang zur Amtseintragung in etlichen Bundes-
ländern, eine strikte Rechtsprechung und die inhaltliche  
Begrenzung (Finanztabu usw.), die das Zustandekommen
von Volksentscheiden erschweren.27
Eben. Und das ist kein Fehler der direkten Demokratie.
Der einzige Erkenntnis-Lichtblick in diesem Pamphlet.
Zitat:
Hinzu kommt, dass
Volksbegehren, die sich gegen den Kern unserer Grundord-
nung richten, an den formalen Zulassungshürden scheitern
Man beachte: es ist nicht von einer demokratischen Grundordnung die Rede,
sondern nur noch eine Grundordnung. Es fällt offensichtlich angesichts der Behinderung echter (direkter) Demokratie durch dieses System den Anschein von Demokratie noch zu wahren.
Zitat:
und auch Gesetze, die im Rahmen der Volksgesetzgebung
zustande gekommen sind, der verfassungsgerichtlichen  
Normenkontrolle unterliegen.
Von nach Parteienproporz gewählten, scheinunabhängigen Verfassungsrichtern, die schon mal in vorauseilendem Gehorsam das Recht und die Demokratie beugen und den Gesetzgeber spielen. wie z.B. das Bayerische Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Senats-Volksentscheid. Oder auch das Thüringische Verfassungsgericht in seinem Urteil gegen das von mehr als 300.000 Bürgern unterschriebene Volksbegehren Mehr Demokratie in Thüringen.
Zitat:
Diese Regelungen sind jedoch
nicht als störende Beschränkung eines vermeintlich in der
Abstimmung artikulierten „Volkswillens” anzusehen, sondern
haben offenbar bisher den Schutz unserer Grundordnung
zuverlässig gewährleistet.
Ja, diese "Regelungen" sind zum Schutz der institutionell-diktatorischen Grundordnung notwendig.
Zitat:
Nimmt man darüber hinaus die politische Kultur in den  
Blick, zeigt sich, dass Effekte wie Populismus oder Radika-
lisierung der Politik mit den hier aufgeführten Volksentschei-
den nicht einhergegangen sind. Bisher hat das deutsche  
Parteiensystem beides weitgehend abgefedert und umstrit-
tene Themen in den Parlamenten versachlicht.
Ja, das fehlte noch, dass die Schaumschläger des Parlamentarismus sich die Versachlichung der Debatte durch die (direkte) Demokratie zum Verdienst erklären.
Stuttgart 21 ist das krasse Gegenbeispiel wie durch Lügen, Volksverarschung und die Verhinderung von (direkter) Demokratie durch das Parteiensystem Öl ins Feuer gegossen wird.
Zitat:
Grundsätzlich könnte ein weitgehender Ausbau der Volks-
gesetzgebung das repräsentative Regierungssystem auf
Dauer aber schwächen.
Da hat er ausnahmsweise Recht.
Eine Schwächung der real-existierenden institutionellen Diktatur in Deutschland durch die Staatsmafia durch mehr echte (direkte) Demokratie ist nicht nur im Bereich des Möglichen sondern eine wünschenswerte Tatsache. Nichts fürchten die Parlament-Arier mehr als die direkte Mitsprache des Volkes, das sie beim kungeln stört.
Zitat:
Mit dem „plebiszitären Vetorecht”
(Frank Decker) könnte die Opposition die von der Parla-
mentsmehrheit getragene Regierungspolitik zu Fall bringen.
Ja, schon schlimm, wenn die Regierung das Volk von der eigenen Politik überzeugen muss und nicht mehr nach Gutsherrenart regieren kann. ;->
Zitat:
Nutzt die Opposition dieses Instrument intensiv und erfolg-
reich, ist die Regierung gezwungen, Widerstände gegen  
ihre Vorhaben zu umgehen, indem alle potentiellen Veto-
spieler, Parteien und Verbände, vorausschauend eingebun-
den werden.
Sie sollte aber nicht vergessen die Bürger einzubinden, denn letztlich sammeln die die Unterschriften in der (direkten) Demokratie und haben beim Volksentscheid das letzte Wort.
Zitat:
Im Extremfall würde eine Konkordanzdemo-
kratie nach Schweizer Vorbild entstehen, in der die Parteien nur eine verhältnismäßig schwache Stellung aufweisen.28  
Was für eine Horrorvorstellung, dass Deutschland durch (direkte) Demokratie in den Status eines drittklassigen Landes wie der Schweiz abrutschen könnte ;->
Zitat:
Die Regierung hätte keine gesicherte Mehrheit mehr, son-
Ja, so ist das eben wenn man vom Volk keinen Blankoscheck für politische Narrenfreiheit mehr ausgestellt bekommt.
Zitat:
dern müsste jede Entscheidung erst mit allen Akteuren –
auch mit populistischen Gruppierungen – aushandeln.
Die Folgen wären unter anderem eingeschränkt handlungs- 
fähige und populismusanfällige Regierungen sowie lange  
Ach was? Eben hat er noch den Parlamentarismus gelobt, dass er populistische Bestrebungen so toll unterbinden würde, und jetzt ist es ein Problem.
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Die Versachlichung ist der Verdienst der (direkten) Demokratie selbst
und der Populismus scheitert gerade an dieser Versachlichung der Debatte.
siehe auch #22
Was die Handlungsfähigkeit betrifft, ist es als Demokrat nur zu begrüßen wenn die Regierung mit ihrer parlamentarischen Mehrheit nicht machen kann was sie will.
Wen uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Regierung will, will eine Diktatur.
siehe auch #14
Zitat:
Reformprozesse oder gar ein Reformstau.
Wer bestimmt denn, dass eine "Reform" überhaupt eine ist und notwendig und sinnvoll ist?
Hier spricht der Politchauvinist aus dem Autor heraus, der den Parlament-Ariern eine gottgleiche Weisheit zuschreibt, die sie berechtigt über die Köpfe des Volkes hinweg zu entscheiden.
siehe auch #20
Zitat:
Die Stärke der
Bundesrepublik, stabile und handlungsfähige Regierungen
hervorzubringen, würde damit umgekehrt.29
29|
Vgl. Jung, Sabine: Die Logik direkter Demokratie. – Wiesbaden:
Westdeutscher Verlag, 2001. – S. 292.
Die institutionelle Dikatur Deutschland würde in eine echte (direkte) Demokratie Deutschland umgekehrt. Das können Befürworter einer Diktatur natürlich nicht gut finden.