Und wieder, einmal mehr wird einem missliebigen Bürgerbegehren institutionell durch Verwaltung und Justiz Knüppel zwischen die Beine geworfen:
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www.lto.de]
Zitat:
Bei der Einschätzung der Kosten stehe dem Bezirk kein Beurteilungsspielraum zu, da es sich hierbei um eine auf Tatsachen beruhende Prognose handele.
Fehler bei der Kostenprognose konnte das Gericht im konkreten Fall nicht feststellen
Beamte sind ja auch grundsätzlich und von Amts wegen der Wahrheit verpflichtet. Dem Bürger obliegt es nicht diese anzuzweifeln. Ein Schelm der Böses dabei denkt.