echte direkte
Demokratie
die ultimativ nachhaltige
politische Forderung
 
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In der (direkten) Demokratie gibt es
weder eine Pflicht zur Initiative,
noch einen Zwang abzustimmen
und auch keine Garantie für ein genehmes Ergebnis.
Es gibt nur eine Chance auf das alles
und damit kein Recht sich hinterher zu beschweren
man hätte keine Chance gehabt mitzubestimmen.
Und nur wer so blöd ist
keine Chance besser zu finden als eine kleine Chance
der ist gegen echte (direkte) Demokratie
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Demokratietheorie, Grundlagen, Definitionen, Begriffserklärungen
Beteiligungseinfachheit
geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25.05.2006 15:13

Das Prinzip der Beteiligungseinfachheit besagt, dass es dem Volk so einfach wie möglich gemacht werden muss, sich an der Demokratie zu beteiligen.

Mit verschiedenen Instrumenten kann die Beteiligungseinfachheit sichergestellt werden.

Bei Bürger- und Volksbegehren sind dies:
- staatliche Formulierungshilfe und wissenschaftlicher Beratungsdienst und Vorprüfung
- staatliche Eintragungsbenachrichtigung
- freie Unterschriftensammlung
- zusätzliche Amtseintragungsmöglichkeit
- Möglichkeit der Briefeintragung (bei ausschliesslicher Amtseintragung)
- lange oder gar keine Frist zur Sammlung der Unterschriften, sowie aufschiebende Wirkung des Begehrens

Bei Volksabstimmungen sind dies:
- Abstimmungsheft resp. Stimmbenachrichtigung
- Möglichkeit der Briefabstimmung
- Stimmlokale in ausreichender Zahl und mit angestammtem Standort
- Zusammenlegung mit anderen Abstimmungen und Wahlen
- Sonntag, als regelmäßig arbeitsfreiem Tag, als Abstimmungstag

Neben dem Weglassen bzw. Gegenteil dieser Beteiligungshilfen wirkt sich dezidiert negativ aus:
- vorgeschriebene, ausschliessliche Amtseintragung bei Begehren




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.05.06 15:20.



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