Das Prinzip der Beteiligungseinfachheit besagt, dass es dem Volk so einfach wie möglich gemacht werden muss, sich an der Demokratie zu beteiligen.
Mit verschiedenen Instrumenten kann die Beteiligungseinfachheit sichergestellt werden.
Bei
Bürger- und
Volksbegehren sind dies:
- staatliche Formulierungshilfe und wissenschaftlicher Beratungsdienst und Vorprüfung
- staatliche Eintragungsbenachrichtigung
- freie Unterschriftensammlung
-
zusätzliche Amtseintragungsmöglichkeit
- Möglichkeit der Briefeintragung (bei ausschliesslicher Amtseintragung)
- lange oder gar keine Frist zur Sammlung der Unterschriften, sowie
aufschiebende Wirkung des Begehrens
Bei
Volksabstimmungen sind dies:
- Abstimmungsheft resp. Stimmbenachrichtigung
- Möglichkeit der Briefabstimmung
- Stimmlokale in ausreichender Zahl und mit angestammtem Standort
-
Zusammenlegung mit anderen Abstimmungen und Wahlen
- Sonntag, als regelmäßig arbeitsfreiem Tag, als Abstimmungstag
Neben dem Weglassen bzw. Gegenteil dieser Beteiligungshilfen wirkt sich dezidiert negativ aus:
-
vorgeschriebene, ausschliessliche Amtseintragung bei Begehren
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.05.06 15:20.